Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

Nachgiebigkeit und auch nicht Liebedienerei, wenn ich sage: "Hier hat der Gegner recht," sondern es ist das, was in unserer Zeit zu verschwinden scheint, die Pflicht des Anstandes. In demselben Artikel der oberösterreichischen Tageszeitung ist noch eine Mitteilung enthalten, die in einem Teile der Bevölkerung von Steyr eine unrichtige Meinung hervorrief, dass die Sanierungsmassnahmen der Gemeinde, darunter dachte man hauptsächlich an die Novellierung der Mietzinsabgabe, schon die Sanktionierung des Landes erhalten habe. Man sprach daher davon, die Steyrer seien schon verkauft und verpackelt, der Landeshauptmann habe alles den Sozi zuliebe genehmigt. Ich habe sofort in der Versammlung und in der "Steyrer-Zeitung" klar gelegt, dass es sich nicht um eine Genehmigung von Gesetzen handle und erkläre, dass der Landeshauptmann wie auch aktenmässig nachzuweisen ist, erst vier Tage nachher das Sanierungsprogramm zu Gesichte bekam, als man in Steyr sagte, er hätte das Programm schon genehmigt. Es sind daher demselben Landeshauptmann, dem heute der Herr Bürgermeister öffentlich für seine Bemühungen um die Stadt Steyr den Dank aussprach, voreilig und ungerechtfertigt Vorwürfe gemacht worden, deren Haltlosigkeit unsere heutige Tagesordnung zeigt, da sie einen Antrag auf Novellierung der Mietzinsabgabe gar nicht aufweist. Ich betone noch einmal, dass Steyr wie andere Gemeinden durch das Abgabenteilungsgesetz dauernd in schwieriger Lage bleibt. Daaber in einem Atemzug mit dem Worte "Abgabenteilungsgesetz" immer der Bundesminister für Finanzen, Dr. Kienböck, gleichsam als der schuldtragende genannt wird, so möchte ich darauf hinweisen, dass das Abgabenteilungsgesetz von allen Parteien im Nationalrate beschlossen worden ist. Und wenn das Abgabenteilungsgesetz nicht zugunsten der Gemeinden bisher geändert worden ist, so ist daran nicht der Bundesminister Dr. Kienböck, den ich erst kürzlich als das "hartherzige Glück von Oesterreich" bezeichnen hörte, schuld, sondern die sozialdemokratische Mehrheit von Gemeinde und Land Wien.

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