Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

1.) Das Bundespräzipuum, dessen seinerzeitige Voraussetzungen jetzt nicht mehr vorhanden sind, weil sich die finanzielle Lage des Bundes wesentlich gebessert, die der Gemeinden aber bis zur Unerträglichkeit verschlechtert hat, ist aufzuheben und der frei werdende Betrag wieder den Gemeinden zuzuweisen. 2:) Die Vermögenssteuer, die eine zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden geteilte Abgabe bedeutet, ist nach dem für die Einkommensteuer bestehenden Schlüssel aufzuteilen. 3.) Die Gemeinden sollen an der Landesbiersteuer Anteil bekommen. 4.) Es sind gesetzliche Sicherungen zu treffen, damit es der Landesgesetzgebung unmöglich werde, den Gemeinden Bundessteuer-Ertragsanteile zu entziehen. Bei der schlechten Finanzlage aller Stadtgemeinden muss es selbstverständlich als ganz ausgeschlossen erscheinen, dass den Städten, anstatt dass ihnen Hilfe zuteil wird, vom Bunde eine neue Last durch Ueberwälzung von Ausgaben für die Kleinrentner auferlegt werde. Für die Stadtgemeinde Steyr würde dies einen Betrag von jährlich 36.000 S bedeuten, den zu leisten mangels jeder Bedeckung ganz unmöglich ist. Der Gemeinderat der Stadt Steyr - ohne Unterschied der Partei - richtet, durch die oft und oft nachgewiesene und daher allgemein bekannte finanzielle Notlage der Gemeinden gezwungen, an die Bundesregierung und an alle Parteien des Nationalrates die dringende Bitte, diesen Hilferuf nicht unerhört verhallen zu lassen, sondern den Lebensinteressen der Gemeinden, die doch die wachstumspendenden Keimzellen jedes Staates sind, die in den letzte Jahren bedauerlicherweise stark vermisste Aufmerksamkeit zu schenken und durch rasche und vollinhaltliche Erfüllung der obigen Forderungen den in den Grundfesten ihres Bestandes erschütterten Gemeinden die notwendige Hilfe zu bringen. Eine Nichterfüllung der erhobenen Forderungen muss schwere wirtschaftliche und kulturelle Schäden nicht nur für die Städte, sondern zwangsläufig auch für die Länder und den Bund bringen.

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