Gemeinderatsprotokoll vom 29. Dezember 1928

Der Gesamtschuldendienst mit 1.September 1928 beträgt ohne die Landesrückstände S 3,489.620.- ein Betrag, der im Vergleich zu anderen Städten nicht einmal übermässig erscheint. Da der Voranschlag für die letzten vier Monate des Jahres 1928 nicht als Spiegelbild der laufenden Gebarung für das Jahr 1929 angesehen werden kann, habe ich ein Gelderfordernispräliminare auch für das Jahr 1929 nach denselben Grundsätzen ausgearbeitet Ausser den bereits erwähnten Pflichtausgaben wurden nur jene Sachauslagen eingestellt, die zum reinen Amtsbetrieb unumgänglich notwendig sind. Die Einnahmen dieses Präliminares sind mit den Höchstziffern präliminiert und unter der Voraussetzung, dass in den Steyr-Werken im Jahre 1929 ständig 6000 Arbeiter verwendet werden. Ich habe das mit voller Absicht getan, um schon von vornherein den Verdacht geheimer Reserven auszuschalten. Eine Ermässigung irgend einer gemeinschaftlichen Bundessteuer oder die Reduktion der Belegschaft in den Steyr-Werken würde daher die Ziffern vollständig über den Haufen werfen. Und ich werde nun den Nachweis erbringen, dass trotz dieser heute günstigen Ziffern auch für das Jahr 1929 ein grosser Geldabgang wieder zu verzeichnen ist. Ich schicke ferner voraus, dass in diesem Geldpräliminare pro 1929 ein Erfordernisbetrag des Bauamtes für die unumgänglich notwendigsten Arbeiten im Ausmasse von S 204.145.- nicht eingesetzt ist, obwohl es sich hier um Arbeiten handelt, zu denen wir nach den Bestimmungen des Sanitätsgesetzes geradezu verpflichtet sind. Nicht eingesetzt wurde ferner die Schuld an das Land Oberösterreich für die Zeit vom November 1926 bis Juni 1928 im Betrage von S 304.000. Die Zusammenstellung dieses Geldpräliminares pro 1929 ergibt einen vollkommen unbedeckten Abgang von S 115.034.- Da, wie bereits ausgeführt, das Jahr 1928 mit einem Geldabgang von rund 230.000 S abschliesst, so muss im Jahre 1929 ein Betrag

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