Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juli 1928

trachtet werden müssen, eine allen sanitären Anforderungen entsprechende Halle zu schaffen. Der gegenwaertige Zustand muss als unerträglich bezeichnet werden und ist es eine der ersten Aufgaben jeder Gemeinde dafür zu sorgen, dass der Bevoelkerung durch die Bestattung von Verstorbenen keine Gefahren in gesundheitlicher Beziehung erwachsen. Die SteyrerLeichenhallenfrage lässt sich übrigens lösen, ohne dass der Gemeinde finanzielle Belastungen erstehen. Durch die Automobilisierung der Leichentransportmittel wurde ebenfalls einer Notwendigkeit Rechnung getragen. Es zeigte sich denn auch schon nach wenigen Wochen Betriebsführung, dass die übernommene Leichenbestattung einer gründlichen Reorganisation bedürfe. Die grossen Lasten, die sich aus der Verzinsung des Anlagekapitales und der notwendigen unbedingt vorzunehmenden Investitionen ergaben, vermöchte das Unternehmen allein nicht zu tragen. Es musste deshalb getrachtet werden, einen Teil der Anlagekosten und zwar hauptsächlich die Verzinsung auf neu zu errichtende Zweige zu verteilen. Dies ist auch die Begründung hiefür, weshalb die Geste an die Leichenbestattung noch andere Betriebszweige angliedern musste. Das angeschlossene Verkaufsgeschäft musste ebenfalls ausgestattet werden, um den Umsatz entsprechend zu erhöhen. Eine ganze Reihe neuer Artikel wurde eingeführt und es kann heute gesagt werden, dass das Detailgeschäft sowie das EngrosGeschäft den Umsatz vervielfacht hat, also floriert. Ein besonderes Augenmerk wurde dem Engros-Geschäft zugewendet. Der weitere Ausbau dieses Zweiges ist im Gange und schreitet vorwärts. Der Engroshandel erstreckt sich gegenwärtig auf Kunstblumen aller Art, Bindeartikel für Hochzeits- und Trauerfeierlichkeiten, Vasen, Jardiniers aus Steingut, Porzellan, Terrakotta etc. sowie auf alle einschlägigen Waren.

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