Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juli 1928

8. ordentliche Sitzung. Niederschrift über die 8. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 11. Juli 1928. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent: G.R. Fridrich. 2.) ex präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Referent: Bgm.Stellv. Russmann. 3.) Geste, Konzessionserweiterung. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. 4.) Genehmigung des Veftrages mit der Vacuum Oil-Comp. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 5.) Instandsetzung der unteren Ennsbrücke. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 6.) Geste, Bilanzvorlage. Referent: G.R. Huber. 7.) Autostandplatzgebühren. 8.) Steuerrekurs. Referent: G.R. Fridrich. 9.) Steuerrekurse. Referent: G.R. Kirchberger. 10.) Steuerrekurse.

Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent: G.R. Weiguny. 11.) Genehmigung einer neuen Bauordnung. Referent: Bgm. Stellv.Dr. Messenböck. 12.) Strassenbezeichnung. Fürsorge-Ausschuss. Referent: Bgm.Stellv.Russmann. 13.) Bestellung eines Fürsorgerates. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader die Bürgermeisterstellvertreter: Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck. Die Stadträte: Dedic Karl Dresl August Klement Karl Marktschläger Rud. Schlossgangl Leopold Schneeweiss Rud. Dr. die Gemeinderäte: Baumgartner Hans Arzt Josef Fiala Karl Ecker Alois Gaiblinger Leopold Fridrich Leopold Huber Franz Hambrusch Peter Kirchberger Josef Voglsam Josef Knabl Ferdinand Chalupka Elise Leitzinger Karl Knogler Richard Mitschko Martin Hamberger Josef Roithner Hans Peyrer Angermann Dr. Schwandtner Anton Schrangl Franz Steiner Florian Tribrunner Franz Weiguny Josef Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr.Ferd.Häuslmayr. Als Schriftführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus.

Der Bürgermeister eröffnet um 20 Uhr 10 Min. die Sitzung, begrüsst die Anwesenden und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind: St.R. Hafner, die Gemeinderäte: Witzany, Patek und Schwitzer. An Stelle der versendeten Tagesordnung wurde eine neue aufgelegt, die einige geringfügige Abänderungen aufweist. Als Niederschriftsprüfer für diese Sitzung werden die Herren Gemeinderäte Richard Knogler und Karl Leitzinger nominiert. Zl. 250 Präs. Herr Gemeinderat Kammerhofer hat sein Mandat zurückgelegt, an dessen Stelle wird seitens der christlichsozialen Partei Herr Josef Voglsam in Vorschlag gebracht, der bereits zur heutigen Sitzung erschienen ist, und die Angelobung leistet. Nach der Angelobung spricht Bürgermeister Sichlrader dem abtretenden Gemeinderat Kammerhofer den Dank für dessen Wirken im Gemeinderate aus. An Stelle Kammerhofer wird G.R. Boglsam in den Bauund Verwaltungsausschuss und in den Aufsichtsrat der Arbeiter-Bau- und Wohnungsgenossenschaft entsendet. Zl. 217/Präs. An Stelle des schon früher ausgeschiedenen St.R. Kletzmayr wird statt G.R. Hamberger der Stadtrat Marktschläger als Mitglied des Ausschusses der städt. Krankenfürsorge nominiert. Wird zugestimmt. Nun bringt Herr Bürgermeister eine Mitteilung über die Vorkommnisse beim Deutschen Turnerfeste und führt aus: Anlässlich der Veranstaltung des Deutschen Turnerfestes am Sonntag, den 8. Juli 1928 ist es zu Zwischenfällen gekommen. Darüber sagt der Polizeibericht folgendes: Am 7. Juli 1928 abends trafen mit gelben Hemden bekleidete und mit Hackenkreuzarmbinden versehene Nationalsozialisten in Steyr ein, welche vom Grünmarkte in geschlosse-

nem Zuge und unter Vorantragung einer Fahne in das Kaffee Landsiedl auf dem Stadtplatze marschierten. Dieser Aufmarsch rief eine grössere Menschenansammlung hervor; die Entfernung der "Hitler Leute" wurde stürmisch gefordert; es herrschte erregte Stimmung. Das Polizeiamt leitete sogleich Verhandlungen mit dem Führer der nationalsozialistischen Gruppe in Anwesenheit von Vertretern des Turnfestausschusses und des Arbeiterturnvereines "Vorwärts" ein, wobei der Abmarsch der nationalsozialistischen Gruppe ohne Hackenkreuzarmbinden nach St. Ulrich bei Steyr vereinbart wurde. Beim Abmarsch ereignete sich kein weiterer Zwischenfall. Am 8. Juli kam es gegen 9 Uhr vorm. auf dem Grünmarkte zu einem Rekontrè zwischen einigen Mitgliedern der bezeichneten nationalsoz. Gruppe und politischen Gegnern. Sicherheitswache schritt ein und zerstreute die angesammelten Passanten. Nach neuerlicher kurzer Verhandlung verliessen die Mitglieder der nationalsoz. Gruppe ohne weiteren Zwischenfall das Stadtgebiet. Der Turnerfestzug am 8. Juli vorm. verlief bis zum Stadtplatze ohne Zwischenfall. Dort erregten zwei im Zuge mitgetragene Fahnen - es handelte sich um frühere deutsche Marine -Kriegsflaggen-; die beiden Fahnen gehörten den deutschen Turnvereinen Nussdorf am Attersee und Ebelsberg - den Unwillen eines Teiles der Zuschauermenge, welche unter Pfuirufen die Entfernung der beiden Fahnen verlangte. Es gelang mehreren noch nicht festgestellten Personen die Fahne des Turnvereines Nussdorf dem Fahnenträger zu entreissen. Die Flagge wurde herabgerissen und verschwand unter der Menge. Ein Teil des Fahnenschaftes wurde später zustandegebracht. Die Stimmung war äusserst erregt und es drohte ein grösseres Handgemenge zu entstehen. Der beruhigenden Einwirkung besonnener Männer beider-

seits, sowie dem massvollen Einschreiten der Sicherheitswache ist es zuzuschreiben, dass ein - bei dem Vorhandensein so vieler Menschen, darunter insbesondere vieler Frauen und Kinder, auf gedrängtem Platze unter Umständen von unabsehbare ren Folgen begleitetes - Hangemenge grösserer Ausdehnung unterblieb und der Aufmarsch der Turner auf dem Stadtplatze zur Festkundgebung seinen Fortgang nehmen konnte. Bei dem Vorfalle erhielt unter anderem auch ein Wachebeamter einen Schlag über dem Kopf und ein Kriminalbeamter Verletzungen durch Schläge auf Stirne und Mund. Der ganze Vorfall spielte sich innerhalb weniger Minuten ab. Unterdessen war über behördliche Veranlassung auch die zweite Fahne, die des Turnvereines Ebelsberg, um Weiteres hintanzuhalten, eingerollt und vorläufig im Hauptpostenlokale der Sicherheitswache im Rathause deponiert worden. Während der Festreden kam es auf dem Stadtplatze wiederholt zu Pfui- und sonstigen Missfallsrufen eines Teiles der Zuschauer. Am 8. Juli abends kam es etwas nach 8 Uhr auf dem Stadtplatze neuerlich zu einem Zwischenfalle. Als Jungturner des Arbeiterturnvereines "Vorwärts" nach ihrer Ankunft auf dem Bundesbahnhofe in Steyr in die Stadt marschierten, liessen sich zwei jüngere Passanten zu abfälligen Zurufen hinreissen. Es kam dabei zu einem Zusammenstosse, wobei zwei Personen leichtere Verletzungen erlitten. Wieder war die Stimmung auf dem Stadtplatze sehr erregt. Es gelang jedoch der Sicherheitswache durch vermittelndes, beruhigendes Einwirken und Zerstreuen der Ansammlungen Ruhe und Ordnung bald wieder herzustellen. In den späteren Abend- und Nachtstunden ereigneten sich keine nennenswerten Zwischenfälle mehr. Ich bin wohl der Zustimmung des Gemeinderates sicher, wenn ich von dieser Stelle aus derartige Zwischenfälle - ohne auf die Motive des näheren einzugehen- bedauere.

Der Bürgermeister verliesst sodann folgende eingelangte Interpellation: An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Das Steyrer Tagblatt vom 12. Juni 1928 berichtete, daß Herr Bürgermeister beim Bergfeste auf dem Damberg am 7. Juni 1928 bezüglich der zur selben Zeit in der Stadt Steyr abgehaltenen Frohnleichnamsprozession gesagt haben soll: Es wird tief drunten im Tale mit der Unwissenheit öffentlich Propaganda getrieben. Da bis heute seitens des Herrn Bürgermeisters keine Berichtigung dieser die Katholiken tief verletzenden Worte erschienen ist, fragen die christlichsozialen Gemeinderäte als Angehörige der katholischen Kirche den Herrn Bürgermeister: 1.) Ist die Berichterstattung des Steyrer-Tagblattes bezüglich der angeführten Äusserung des Herrn Bürgermeisters vollinhaltlich richtig? 2.) Falls die Berichterstattung richtig ist, was gedenkt der Herr Bürgermeister zu tun, um der schwer gekränkten kathol. Bevölkerung Genugtuung zu leisten, da die kathol. Bevölkerung von Steyr keineswegs gewillt ist, Beleidigungen, die eine vom Stadtoberhaupte selbst ausgesprochene Herabsetzung unseres heiligsten Altarsakramentes beinhalten, ruhig hinzunehmen? worauf folgende Beantwortung der Interpellation erfolgt: 1.) Die Berichterstattung des Steyrer-Tagblattes kann schon aus technischen Gründen nicht vollinhaltlich sein, da meine Rede, die im Freien gehalten wurde, nicht stenografisch aufgenommen wurde. 2.) Ich habe bei jener Freidenkerversammlung nicht als Bürgermeister der Stadt Steyr gesprochen, sondern als Mitglied der Freidenkervereinigung. Als Privatperson aber kommt mir das Recht der freien Meinungsäusserung zu, sowie auch ich die Meinungsäusserung anders Gesinnter achte. Es liegt mir übrigens

ferne, eine staatlich anerkannte Religionsgenossenschaft zu beleidigen, da ich mein öffentliches Amt, so wie ich seinerzeit bei meinemAmtsantritt versprochen, auch in Hinkunft stets objektiv verwalten werde. Der Bürgermeister verliest sodann folgende weiters eingelangte Interpellation der Herren Dr. Messenböck und Genossen: Zl. 262/Präs. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Die ausserordentlich bedauerlichen Vorfälle anlässlich des dritten Kreisturnfestes in Steyr haben das Ansehen und das wirtschaftliche Interesse unserer Stadt ungemein ge schädigt und die Existenz der auf Fremdenverkehr in hohem Masse angewiesenen Geschäftsleute auf's Schwerste geschädigt. Am Abende des Sonntags sind von Leuten des unbegreiflicherweise in die Stadt hereingelassenen Demonstrationszuges die Ausschreitungen, die anfänglich gegen Turner gerichtet waren, zu einer kaum zu glaubenden Hetzjagd gegen Nichtsozialdemokraten ausgedehnt worden. Hiezu wird berichtet, dass in der ersten Reihe dieses Zuges der oberste Beamte die ser Stadt der Herr Magistratsdirektor Dr. Häuslmayr marschierte. Der Herr Bürgermeister wird ersucht zu erklären, wie er sich zu dieser die Bevölkerung der Stadt merkwürdig berührenden Erscheinung verhält. Eine Vereinsfahne wurde aus dem Festzuge heraus geraubt, fremde Passanten und Angehörige christlichsozialer Organisationen wurden bedroht und behelligt, ein Musiker der Bürgerkorpskapelle wurde mit einer Hundepeitsche geschlagen mit dem Rufe: Das ist auch ein Arbeitermörder. Sozialdemökratische Arbeiter riefen: Lasst ihn gehen, was haut's den da ! worauf der, welcher mit der Peitsche auf den Unglücklichen einhieb, zurückrief: Weil er

ein Kappel trägt. Ein Musiker der Kapelle von St. Ulrich wurde durch einen Faustschlag im Gesichte verletzt. Dieser Musiker, der sich ebenfalls in gar nichts hineinmischte und ruhig heimgehen wollte, trug eine Feuerwehrbluuse. Wie die Festkanzlei bekannt gibt, haben hunderte von Fremden fluchtartig noch in der Nacht die Stadt verlassen, obwohl sie programmässig noch 2-3 Tage hätten in Steyr verweilen wollen. Das Geschäftslokal des Produktenhändlers Herrn Grillenberger am Grünmarkte war in Gefahr gestürmt zu werden, weil sich Turner in dieses Haus geflüchtet hatten. Die Demolierung des Geschäftes konnte im letzten Augenblicke noch verhindert werden. Derartige Ausschreitungen haben jeden Fremden mit Entsetzen erfüllt und wirken geradezu lähmend auf jede gemeinsame Arbeit zur Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer ohnehin so notleidenden Stadt. Eine Fremdenverkehrstätigkeit ist künftighin nur unter gewissen Voraussetzungen mehr möglich, deshalb richten die Gefertigten nachstehende Anfragen an den Herrn Bürgermeister: 1.) Welche Massnahmen hat der Herr Bürgermeister getroffen, um die Urheber jener, das Ansehen und die wirtschaftliche Lage der Gemeindeverwaltung und die gesamte Geschäftswelt von Steyr schwer schädigenden Vorfälle zur Verantwortung zu ziehen ? 2.) Hält es der Herr Bürgermeister für möglich, dass in Steyr Festlichkeiten ohne Behelligung von Festteilnehmern und Zuschauern stattfinden können, wie doch auch in anderen auch sozialdemokratisch verwalteten Gemeinden des In- und Auslandes Festlichkeiten zum Ansehen der Stadt und zum Vorteile der Geschäftswelt und der übrigen Bevölkerung ohne jeden Anstand stattfinden ?" und verspricht, diese in der nächsten Gemeinderatssitzung zu beantworten. Von Gemeinderat Knabl und Genossen ist ein Antrag eingebracht worden, wegen Verbot des Hausierhandels in Steyr. Dieser Antrag wird dem geschäftsordnungsgemässen Weg zugeführt.

Schliesslich verliest Bürgermeister Sichlrader noch ein Dankschreiben der Generaldirektion der Steyr-Werke über die Unterstützung bei der Zielfahrt. (Zl. 14495). Stadtrat. Referent: G.R. Fridrich. Punkt 2.) EX präsidio Erledigungen während der Gemeinderatsferien. Zl. 14032. Der Referent beantragt analog den Vorjahren: Der Gemeinderat beschliesse: Der Herr Bürgermeister wird zu ex präsidio Erledigung dringender Angelegenheiten während der Gemeinderatsferien ermächtigt. Durch die se Ermächtigung wird der Gemeinderatsbeschluss vom 12. III. 1926, Zl. 5953, betreffend Bestellung des Ersparungskomites (Stadtrat) nicht berührt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Geste, Konzessionserweiterung. Zl. 14562. Der Referent Bgm. Stellv. Russmann beantragt namens des Stadtrates: Der Gemeinderat beschliesse die Erweiterung der Autolinien durch Einbeziehung 1.) der Strecke Steyr-Behamberg 2.) der Strecke Steyr-Aschach. Das Präsidium wird beauftragt, die Genehmigung der Landesregierung bezw. des Bundesministeriums für Handel und Verkehr in Wien zu erwirken. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Genehmigung des Vertrages mit der Vacuum Oil- Komp. Zl. 11221. Der Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat genehmige folgenden Mietvertrag:

I. Die Stadtgemeinde Steyr vermietet der Vacuum Oil-Comp. A.G. in Wien vor dem Hause Steyr, Sierningerstrasse N° 87 den zur Errichtung und zum Betriebe einer Benzinzapfstelle notwendigen Raum ober und unter der Erde um einen jährlichen Anerken¬ nungszins von S 200.—- (zweihundert), der am 1. Jänner jeden Jahres im vorhinein an den Magistrat zu entrichten ist. Auf Verlangen der Vermieterin ist dieser Zins auf Grund der Dollarparität zu entrichten, so dass anstatt des Zinses von S 200.- in österr. Währung der Gegenwert von Dollars der Vereinigten Staaten von Nordamerika, gerechnet zum Durchschnitte zwischen dem Geld- und Warenkurse des der Zahlung vorangehenden Tages zu entrichten ist. II. Die zu errichtende Anlage bleibt Eigentum der Mieterin. III. Die Mieterin ist berechtigt, an dem Mietgegenstand die ihr geeignet erscheinende Reklame im Einvernehmen mit dem Magistrat anzubringen. IV. Bei Auflösung des Vertrages ist der Mietgegenstand wieder in den vorigen Stand zu versetzen. V. Dieser Vertrag ist auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Nach Ablauf von 10 Jahren verlängert sich der Vertrag stillschweigend immer um ein Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer mindestens dreimonatl. Kündigungsfrist gelöst wird. Die Mieterin ist jedoch berechtigt, auch vor Ablauf von 10 Jahren den Vertrag durch 3 monatl. Kündigung zur Auflösung zu bringen. VI. Die Mieterin ist berechtigt das sofortige Ausserkrafttreten des Vertrages zu verlangen, falls ihr die zur Errichtung der Anlage notwendige behördliche Bewilligung unter ihr genehmen Bedingungen nicht erteilt werden sollte, oder falls während des

Bestandes der Anlage die erteilte Bewilligung von der Einhaltung weiterer Vorschriften abhängig gemacht oder sonst irgendwie eingeschränkt oder entzogen werden sollte. VII. Für alle aus diesem Vertrage etwa entstehenden Streitigkeiten unterwerfen sich beide Teile der Entscheidung des Bezirksgerichtes Steyr. VIII. Alle mit diesem Vertrage verbundenen Kosten, Gebühren etc. gehen zu Lasten der Mieterin. Die Abstimmung hierüber ergibt die einstimmige Annahme des Antrages. Punkt 5.) Instandsetzung der unteren Ennsbrücke. Zl. 13561. Referent Bürgermeister Sichlrader. Nachdem Bgm. Stellv. Russmann den Vorsitz übernommen, referiert Bürgermeister Sichlrader zu diesem Punkt und führt im Wesentlichen aus: Als die Sperrung der oberen Ennsbrücke im Jänner dieses Jahres erfolgen musste, stellte sich naturgemäss auf der unteren ein erhöhter Verkehr ein, was den Verfall der Strassenoberfläche trotz mehrfacher Versuche von Bindungsmitteln beschleunigte. Ein Unwetter brachte noch die Fahrbahn in total unbrauchbaren Zustand. Der Stadtrat stand vor der Alternative die obere zu renovieren oder bei der unteren eine neue Fahrbahn zu schaffen. Die Renovierung der oberen Brücke erfordert jedoch Mittel, die der Gemeinde nicht zur Verfügung stehen, überdies bildet diese einen Streitgegenstand mit dem Bunde. Der Stadtrat wurde dadurch zu dem Beschlusse gedrängt, die Fahrbahn der unteren Ennsbrücke herzurichten. Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 50.000 Schilling, wobei auch eine Verbesserung der Gehsteige mitinbegriffen ist und eine Haltbarkeit der Strassendekke auf Jahrzehnte gesichert wird. Der Bürgermeister kommt

dann auf die Bedenken zu sprechen, die obere Ennsbrücke vorübergehend dem Verkehr zu öffnen, betont die damit übernommene Verantwortung und die Sicherheitsmassnahmen. Er beantragt schliesslich: Der Gemeinderat genehmige die Instandsetzung der unteren Ennsbrücke und beschliesse die Aufnahme eines Kredites bis zum Betrage von S 100.000.--; das Präsidium wird gleichzeitig beauftragt, ehestens die entsprechenden Bedeckungsvorschläge auszuarbeiten. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck begrüsst den Antrag, als den Wünschen seiner Partei entsprechend und gibt als Rechtfertigung der nicht zeitgemässen Fertigstellung ein Versäumnis einer Lieferfirma an. Bgm. Stellv. Russmann als Vorsitzender dankt dem Bgm. Stellv. Dr. Messenböck für dessen loyale Erklärung und bringt den Antrag des Referenten zur Abstimmung. Die Annahme erfolgt einstimmig. Punkt 6.) Geste, Bilanzvorlage. Zl. 11398. Der Referent Bgm. Stellv. Russmann berichtet: Am 15. Oktober 1924 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die ihm von Herrn Karl Donke, Leichenbestatter in Steyr, zum Kaufe angebotene Leichenbestattung mit dem dazu gehörigen Gebäude und Blumengeschäfte käuflich zu erwerben. Es wurde der Gemeinde Steyr mit der Übernahme der Leichenbestattung die Erledigung keiner kleinen Aufgabe zuteil. Ihr erstes Unternehmen zu leiten und damit zu zeigen, dass kommunalisierte Unternehmen gedeihen und zum Wohle der Bevölkerung viel Nützliches leisten können, war, da noch gar keine Erfahrung vorhanden war, eine verhältnismässig schwierige Aufgabe. Die Leichenhalle, welche sich in einem jeder Beschreibung spottenden Zustande befand, wurde adaptiert und ein Aufbahrungs- als auch Aufbewahrungsraum geschaffen. Damit ist aber die Leichenhallenfrage noch lange nicht gelöst und es wird ge-

trachtet werden müssen, eine allen sanitären Anforderungen entsprechende Halle zu schaffen. Der gegenwaertige Zustand muss als unerträglich bezeichnet werden und ist es eine der ersten Aufgaben jeder Gemeinde dafür zu sorgen, dass der Bevoelkerung durch die Bestattung von Verstorbenen keine Gefahren in gesundheitlicher Beziehung erwachsen. Die SteyrerLeichenhallenfrage lässt sich übrigens lösen, ohne dass der Gemeinde finanzielle Belastungen erstehen. Durch die Automobilisierung der Leichentransportmittel wurde ebenfalls einer Notwendigkeit Rechnung getragen. Es zeigte sich denn auch schon nach wenigen Wochen Betriebsführung, dass die übernommene Leichenbestattung einer gründlichen Reorganisation bedürfe. Die grossen Lasten, die sich aus der Verzinsung des Anlagekapitales und der notwendigen unbedingt vorzunehmenden Investitionen ergaben, vermöchte das Unternehmen allein nicht zu tragen. Es musste deshalb getrachtet werden, einen Teil der Anlagekosten und zwar hauptsächlich die Verzinsung auf neu zu errichtende Zweige zu verteilen. Dies ist auch die Begründung hiefür, weshalb die Geste an die Leichenbestattung noch andere Betriebszweige angliedern musste. Das angeschlossene Verkaufsgeschäft musste ebenfalls ausgestattet werden, um den Umsatz entsprechend zu erhöhen. Eine ganze Reihe neuer Artikel wurde eingeführt und es kann heute gesagt werden, dass das Detailgeschäft sowie das EngrosGeschäft den Umsatz vervielfacht hat, also floriert. Ein besonderes Augenmerk wurde dem Engros-Geschäft zugewendet. Der weitere Ausbau dieses Zweiges ist im Gange und schreitet vorwärts. Der Engroshandel erstreckt sich gegenwärtig auf Kunstblumen aller Art, Bindeartikel für Hochzeits- und Trauerfeierlichkeiten, Vasen, Jardiniers aus Steingut, Porzellan, Terrakotta etc. sowie auf alle einschlägigen Waren.

Ein weiterer Schritt des Ausbaues der Geste wurde am 9. Oktober 1925 mit Übernahme der Plakatierungsanstalt des Herrn Hans Pichler, Haratzmüllerstrasse getan. Das bisher vollkommen unzulängliche Plakatierungsnetz in Steyr wurde sofort erweitert und zwar derart, dass an allen exponierten Stellen Anschlagtafeln errichtet wurden. Heute stehen für Affichierungszwecke bereits über 120 Stellen, gegenüber 18 Stellen bei der Übernahme zur Verfügung. Das Plakatierungsinstitut wurde in ein Büro für die gesamte Reklame ausgestaltet und eine Annoncen-Expedition angeschlossen. Das Reklamebüro erfreut sich eines ausserordentlich regen Zuspruches. Die Geste wird der Ausgestaltung dieses Betriebszweiges auch weiterhin ihr erhöhtes Augenmerk zuwenden müssen, da wir insbesondere gegenwärtig in einer Zeit leben, die für eine gute und gediegene Werbung besonderes Interesse zeigt. Dass bei aller Ausgestaltung dieses Zweiges auf die Schönheit der Stadt weitgehendst Rücksicht genommen werden muß, ist klar, weshalb auf eine ununterbrochene Fühlungnahme mit dem Vereine Heimat- und Denkmalschutz Wert gelegt wird. Über den Rahmen des Plakatierungsnetzes hinaus wurden auch im Steyr- und Ennstale Anmeldestellen errichtet. Ein weiterer Ausbau ist auch hier im Gange; so wurde erst vor kurzem der Ausbau in St. Ulrich, Neuschönau, Sierninghofen und Sierning vollendet. Am 12.März 1926 wurde ein Personenauto erworben, welches später gegen einen neuen Wagen umgetauscht wurde. Mit demselben wurde ein Autotaxiunternehmen betrieben. Dieser Betrieb erfreute sich ebenfalls eines guten Zuspruches. Die Autotaxi-Unternehmung musste damals errichtet werden, um einen Chauffeur ständig beschäftigen zu können, weil nicht angenommen werden konnte, dass man einen Chauffeur für den jeweiligen Bedarf bei Leichenüberführungen erhält. Die angestellten Beobachtungen zeigten, dass die Bevölkerung die Automobile sehr stark in Anspruch nimmt und dass

Verbindungen mit dem Hinterlande der Stadt Steyr ausserordentlich notwendig sind. Dass aber auch die Verbindung der einzelnen Stadtteile untereinander von hervorragender Wichtigkeit sind, bewiesen die angestellten Versuche. Als dann am 14. August 1927 erstmalig die Autobusse der Gemeinde den Betrieb aufnahmen, zeigte es sich, dass die Bevölkerung dieses neue Verkehrsmittel begrüsste: Die Routen wurden vorsichtig ausgesucht, wie auch während des Betriebes ununterbrochen Beobachtungen angestellt werden, um diesen Betriebszweig so einzurichten, dass er den Anforderungen und Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. In kürzester Zeit werden 8 Wagen den Verkehr zu bewältigen haben und ist es heute schon vorauszusehen, dass auch mit dieser Anzahl kein Auslangen gefunden wird. Die ehemalige Reitschule wurde als Auto-Gross-Garage eingerichtet, in welcher die Möglichkeit besteht, ausser den Omnibussen der Geste auch andere Fahrzeuge einzustellen. Eine moderne Benzinzapfstelle für eine Lagerung von 20.000 Liter Benzin wurde eingebaut, ebenso wurde eine eigene Reparaturwerkstätte errichtet, um auftretende Mängel sofort beheben und den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Mit der Errichtung einer eigenen Autofahrschule wurde ebenfalls einer Notwendigkeit Rechnung getragen. So wurden seit Beginn der Kurse 60 Kandidaten der Prüfung zugeführt, von denen alle die Prüfung gut, einige sogar mit Vorzug bestanden. Für die Fahrschule wurde ein eigener Lehrsaal eingerichtet, welcher alle notwendigen Lehrmittel enthält. Anlässlich der Kommissionierung der Fahrschule wurde von den Organen der o.ö. Landesregierung die Autofahrschule der Geste als die mustergiltigste bezeichnet. Am 12. März 1926 fasste der Gemeinderat der Stadt Steyr den Beschluss, eine eigene Abteilung für das gesamte

Gebiet der Versicherung zu errichten. Die Versicherungsabteilung, welche eine selbständige Landesgeschäftsstelle der Gemeinde Wien, städt. Versicherungsanstalt ist, wird von der Bevölkerung Steyr's und Umgebung recht stark in Anspruch genommen. Da das Ministerium der Gemeinde Steyr keine Bewilligung erteilt hätte, eine eigene Versicherungsanstalt zu gründen, wurde diese Form gewählt. Nach den bisherigen Umsätzen kann gesagt werden, dass es eine glückliche Entscheidung war. Mit der Auflösung der Firma Lettmayr & Co. wurde im Juli 1927 die Uhrenkastenfabrik an die Geste angegliedert. Die Geste hat vorläufig die Aufgabe, die in Auftrag gegebenen und zum Teil noch angearbeiteten Uhrenkästen fertig zu stellen. Die angestellten Untersuchungen ergaben, dass dieser Betrieb einer raschen und gründlichen Umstellung bedurfte, um halbwegs rationell zu erzeugen. Ein eingedeckter Holzlagerplatz wurde errichtet, eine ganze Reihe von Maschinen wurde umgestellt bezw. durch moderne ersetzt. Der bestandene Zentralantrieb wurde durch ökonom. Einzelantriebe ersetzt. Die Räumlichkeiten wurden zum Teil anders als wie bisher verwendet. Da in dieser Fabrik organisatorisch unmögliche Zustände herrschten, musste auch in dieser Beziehung Wandel geschaffen werden. Heute ist bereits eine klaglos funktionierende Selbstkostenermittlung eingerichtet wie auch in Bezug auf die Erzeugung modernere Methoden Anwendung finden. Die Betriebsleitung bewirbt sich gegenwärtig um Aufträge für verschiedene ähnliche Artikel, wie Radio-Kasetten, TelefonKasetten u.dgl. Allem Anscheine nach dürfte es gelingen, auch diese Abteilung flott zu machen. Die Umsatzziffern beweisen, dass es der Geste gelungen ist, in diesem Betriebe in kürzester Zeit halbwegs zu rationalisieren. Dass noch sehr viel umzustellen und zu verbessern ist, braucht wohl nicht erwähnt zu werden. Bgm. Stellv. Russmann brachte sodann einige Daten aus der sorgfältig und gewissenhaft geführten Geschäftsstatistik. Vor allem anderen die Geldumsatzziffern der einzelnen

Betriebszweige: Der Umsatz betrug: 1924 1925 1926 1927 beim Geschäft:. 11.200 44.800 61.000 107.000 bei Bestattung: 6.300 45.200 48.500 66.000 bei Reklame: -- 16.500 52.100 78.700 bei Leichenhalle: -- -- 2.500 1.400 bei Versicherung: -- -- 2.200 25.300 bei Auto -- -- 10.000 135.100 bei Holzwarenfabrik: -- -- -- 142.700 woraus sich nachstehende Steigerung der Jahresumsatzziffern für den Gesamtbetrieb der Geste ergibt: 17.500 106.500 176.300 556.200 Aus der Bestattungsstatistik ist ersichtlich, dass die Geste im Jahre 1924 48 Bestattungen durchgeführt hat. im Jahre 1925 277 im Jahre 1926 305 im Jahre 1927 312, also eines ständig steigenden Zuspruches sich erfreut. Wie intensiv der Ausbau des Plakatierungsbetriebes erfolgt ist, zeigen ebenfalls die statistischen Daten. Waren 1925 nur 6545 Einheiten zum Aufkleben gebracht worden, sind es 1926 bereits 25.812 und 1927 gar schon 39.334, wobei unter Einheit der Bogen mit 95 x 63 cm zu verstehen ist. Die Anzahl der durchgeführten Annoncen ist von 120 im Jahre 1925 auf 754 im Jahre 1927 gestiegen. Am interessantesten sind jedoch die statistischen Daten über den Autobusverkehr. In der Zeit vom 15. August 1927 bis 31. Dezember 1927 wurden nicht weniger als 76.670 km gefahren und insgesamt 143.043 Personen befördert. Davon entfallen auf das Stadtgebiet allein 125.105, auf Fernfahrten 17.138 Passagiere, wobei die Sonderfahrten von ca. 800 Personen inbegriffen sind. Sodann kam der Referent auf die Bilanz und Erfolgsrechnung 1927 zu sprechen. Einleitend bemerkte er, dass die

Jahresrechnung der Geste vom Stadtrechnungsamt eingehendst überprüft und für richtig befunden worden sei. Er führte weiter aus: Die Geste weist mit Ende 1927 an Aktiven S 307.691.06 Passiven S 306.022.53 aus, so dass sie mit Ende des Jahres ein Reinvermögen vonS 1.668.53 besass. Unter den Passiven befindet sich der Schulbetrag an die Stadtgemeinde Steyr mit S 101.569.28, das sind die bis Ende 1927 gegebenen Betriebsvorschüsse, das 10.000 S Darlehen aus dem Dollarkredit und übergebene Warenvorräte und Maschinen in der Holzwarenfabrik. Der Wert, den die Geste für die Stadtgemeinde darstellt, sei somit in der Summe aus obigem Schuldbetrag von S 101.569.28 und dem Reinvermögen per S 1.668.58 zu suchen, beziffert sich also auf rund S 103.000.--. Der Referent besprach nun auf das Ausführlichste die einzelnen Posten der Bilanz. Von der Schlusspost der Bilanz, dem Reinvermögen sagte er: Mit Jahresschluss hatte der Betrieb Geste also ein Reinvermögen von S 1.668.53 aufzuweisen. Wenn dieses Reinvermögen verhältnismässig klein ist, ist das darauf zurückzuführen, weil wir als Gemeinde die Kapitalien, die wir der Geste zur Verfügung gestellt, nicht als Geschäftseinlage, sondern als Darlehen gegeben haben und somit von der Geste verzinst werden müssen. Die in den kommenden Jahren erarbeitenden Reingewinne müssen dem Betrieb durch Abzahlung dieser Gemeindeschuld das Eigenvermögen erst schaffen. Hierauf ging Bgm. Stellv. Russmann zur Erfolgsrechnung über: Die Erträgnisse der einzelnen Betriebszweige betragen: bei Geschäft und Bestattung S 15.508.38 bei Reklame S 24.846.61 bei Auto S 55.215.28 bei Autofahrschule S 12.600.-- bei Versicherung S 6.832.75 bei Leichenhalle S 982.-- und bei Holzwarenfabrik S 36.370.48

Übertrag: S 152.355.48 Dem steht auf der Gegenseite ein Betriebsverlust von insgesamt S 140.290.27 gegenüber, so dass die Erfolgsrechnung einen Betriebsgewinn mit 31.Dezember 1927 von S 12.065.21 aufzuweisen vermag. Wenn auch dieser Betriebsgewinn, sagte der Referent, hauptsächlich zur Deckung der Verlustbeträge aus den Vorjahren verwendet werden musste, wäre doch ein schliesslicher Reingewinn von S 660.03 zu verzeichnen, ein schöner Gesamterfolg der Geste, der deshalb umso erfreulicher ist, als er aus der Führung von Betriebszweigen resultiert, die teilweise noch im Entwicklungsstadium begriffen sind. Und dennoch konnte jeder dieser Teilbetriebe einen mehr oder weniger grossen Reingewinn aufweisen. Redner besprach sodann an der Hand der Ertragsziffern ausführlich die Tätigkeit der einzelnen Teilbetriebe, wobei er sich besonders mit der Bestattung und dem Autobetrieb beschäftigte. Von letzterem sagte er, dass er im richtigen Moment aufgenommen und mit ihm einem allgemeinen Bedürfnis Rechnung getragen worden sei. Die Stadtgemeinde aber habe durch diesen Eigenbetrieb einen grossen Einfluss auf das Verkehrswesen der Stadt und Umgebung gewonnen. Bei Besprechung des Betriebes Holzwarenfabrik betonte der Referent, dass sich wohl ein abschliessendes Urteil noch nicht bilden lasse, der Betrieb aber übernommen werden musste, um der Gemeinde grössere Verluste zu ersparen. Der bescheidene Reingewinn, den dieser Betrieh trotzdem ausweise, stelle aber der Betriebsleitung das beste Zeugnis dafür aus, dass sie selbst bei aufgezwungenen schwierigen Verhältnissen rationell zu arbeiten verstünde. Die Holzwarenfabrik aber sei vor allem auch übernommen worden, um das Brotloswerden einer grossen Anzahl bodenständiger Arbeiter zu verhindern. Denn darin liege ja für die Gemeinde der Hauptwert der Geste. Sie beschäftigt 63

Arbeiter und Angestellte, die, wie die Erfolgsrechnung besagt, insgesamt S 64.557.58 ins Verdienen bringen konnten. Also sind durch den Bestand der Geste 63 Personen weniger arbeitslos, was in einer Stadt der Arbeitslosigkeit wie Steyr nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Dann aber hat die Gemeinde ausser dem einen Vorteil, weniger Arbeitslose unterstützen zu müssen noch einen zweiten: sie bekommt von dem Betrieb Geste Abgaben herein. In der Rechnung sind als Steuern und Abgaben S 11.422.75 enthalten, davon bekommt die Gemeinde allein S 5.099.60 an Lohn-, Auto- und sonstigen Abgaben. Das bedeutet, dass sich das in die Geste investierte Kapital der Gemeinde um diesen Betrag höher verzinst, somit als sehr rentabel angelegt bezeichnet werden kann. Nach Verlesung der Einzelposten des Gewinn- und Verlustausweises bildete der Referent das Resumè aus seinen erschöpfenden Ausführungen und sagte wörtlich: Die städt. Gesamtunternehmung Geste hat die anfänglich in grosser Anzahl aufgetretenen Hemmungen gut überwunden, hat sich in jedem Teilbetriebszweig so gut wie konsolidiert, zeigt mit Ende des Jahres 1927 eine aktive Bilanz und hat sich im gleichen Jahre einen Betriebsgewinn von S 12.000 erarbeiten können. Die Geste vermag grosse Abgabenbeträge an die Gemeinde abzuführen, trägt somit zur Besserung der Gemeindefinanzen bei; sie hilft in bescheidenem Ausmasse auch die allgemeine Wirtschaftslage bessern, indem sie durch Beschäftigung eines Stabes von Angestellten und Arbeitern der Arbeitslosigkeit steuert. In vieler Hinsicht zur Notwendigkeit unserer Stadt geworden, stellt die Geste vermöge ihrer enormen Geldumsätze auch einen nicht zu übersehenden Wirtschaftsfaktor dar. In diesem Sinne scheint die seinerzeitige Gründung gerechtfertigt und der langsam durchzuführende Ausbau der Betriebszweige am Platze. Zum Schlusse sprach Bgm. Stellv. Russmann dem rührigen

Betriebsleiter Mellich und seinen Angestellten den Dank der Gemeinde aus, ebenso der Mag. Abt. IV für die Kontrolle. Er ersucht um Genehmigung der Bilanz. G.R. Dr. Peyrer anerkennt den umfangreichen Bericht den die Geste für sich als Reklame erstattet habe, er ist aber doch nicht zufrieden und wünscht, dass in Zukunft die Bilanz jedem Gemeinderat zugehe, damit sie vorher überprüft werden könne. Er stellt dem Betriebsleiter Mellich das Zeugnis eines gewissenhaften, vorsichtigen und dabei tüchtigen Geschäftsmannes aus und hat das Gefühl, dass in diesem Betriebe anständig gewirtschaftet wurde. Stadtrat Marktschläger meint, die vorgelegte Bilanz lasse keine Schlüsse zu, er hat Bedenken wegen der geringen Höhe des ausgewiesenen Gewinnes im Falle eines Betriebsabganges oder Verlustes, er bedauert, zu wenig Einblick in die Betriebsführung zu haben, hat hinsichtlich des Betriebes überhaupt einen von der Mehrheit abgehenden Standpunkt und wünscht am Schlusse, dass die Zuversicht des Referenten sich bewähren möge. G.R. Hamberger beklagt die zu späte Vorlage der Bilanz, die eine Überprüfung unmöglich erscheinen lasse. Bgm. Stellv. Russmann berichtet, dass zu seinem Referat nicht ein Bericht der Geste gedient habe, sondern als Grundlage ein Bericht der Kontrolle. Da die Geste nichts zu verschleiern habe, wird der Bericht im nächsten Jahre in Druck erscheinen und jedem Gemeinderat zur Verfügung stehen. Die Vorlage erfolgte nicht in letzter Minute, man ist der Minorität sehr entgegengekommen. Der niedrige Gewinn sei eine Folge des geringen Eigenkapitales. Er bittet um Annahme des Antrages. Die Bilanz wird sodann durch Erheben von den Sitzen genehmigend einstimmig angenommen, der Dank wird ebenfalls genehmigt.

Punkt 7.) Autostandplatzgebühren. Z1. 8043. Der Referent G.R. Huber beantragt: die Einführung von Autostandplatzgebühren für die Platzfuhrwerke auf dem Stadtplatz (vor dem Hotel Steyrhöf und Kaffee Landsiedl). Die Gebühr beträgt pro Autotaxiwagen und Jahr - ohne Rücksicht auf die Grösse des Wagens und auf die mehr- oder minderhäufige Benützung des Standplatzes - S 60.-- (sechzig). Für das Jahr 1928 ist der volle Betrag zu entrichten. G.R. Knabl beantragt die Gebühr von S 60.-- auf S 30.-- herabzusetzen. Der Referent glaubt hiezu keine Ursache zu haben. Bei der Abstimmung wird der Referentenantrag mit Mehrheit angenommen. Punkt 8.) Steuerrekurs. Z1. 13176. Dr. Jakob Presser, Schilderabgabe-Einspruch. Derselbe Referent beantragt; Dem Einspruch wird keine Folge gegeben, da sich die betreffende Ankündigung nicht an der Betriebsstätte befindet und daher als Dauerankündigung zu betrachten ist, für die gemäss § 3, Punkt 1 lit.b des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G.Bl. N° 33 ex 1926 die Abgabevorschreibung 50 S beträgt. Einstimmig angenommen. Punkt 9.) Steuerrekurse. Zl. 10255. Der Referent G.R. Fridrich beantragt: Dem Rekurse der Imperial-Feigenkaffeefabrik in Wien wird aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Angenommen. Zl. 7275. Dem Rekurse der Maggi-Gesellschaft wird aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Angenommen.

Z1.7573. Dem Rekurse der Frau Mag. Pharm. Luise Hansl-Fülöp wird aus den Gründen der I. Instanz keine Folge gegeben. Angenommen. Punkt 10.) Steuerrekurse. Der Referent G.R. Kirchberger beantragt die Herabsetzung der Landeszweckabgabe für Anzengruber Leopold Bach Ignaz, Bader Karl Baumgartner Alfred Blahowetz Cyrill Distelberger Ign. Doleschal Adalbert Doppler Josef Frint Rudolf Gurschner Harald Hajek Franz Meinschad Ludwig Neunteufel Franz Pichler Franziska Rasmussen Max Steinhuber Theresia Steirer Hans Winter Johann Krejci Leopoldine Bauer Magdalena Scherhauser Josef Mayr Hans Stransky Josef Schwarz Rosalie und die Abweisung der Rekurse: Albrecht Josef Bednar Franz

Denkmayr Wilhelm Dr. Cermak Franz Fischer Marie Dobrauz Heinrich Gruber Anton Grachornigg Konrad Hofer Albert Hawlan Ferdinand Huber Rudolf Huber Josef Ing. Kohlross Franz Kirchner Hans Lungitzer Ziegelwerke Kratochwill Rudolf Pils Franz Päckert Franz Seifert Josef Rauscher Heinrich Trojan Adolf Post a) Herabsetzungen wird einstimmig angenommen. Zu Post b) Abweisungen wünscht G.R. Peyrer die detaillierte Verlesung und G.R. Knabl gibt die Erklärung ab, dass seine Partei nicht in der Lage sei die Zustimmung zu geben, da deren Anträgen auf Abänderung keine Folge gegeben wurde. Punkt b) wird sodann mit Mehrheit angenommen. Punkt 11.) Genehmigung einer neuen Bauordnung. Zl. 15369. Der Referent G.R. Weiguny begründet die Vorlage mit dem Veralten der bestehenden Bauordnung, die aus dem Jahre 1875 stammt und den neuzeitlichen Anforderungen nicht entspreche. Die neue Bauordnung wurde vom Bauausschusse gründlich vorberaten und er ersucht um Annahme des Antrages: Der Gemeinderat beschliesse die Vorlage der Bauordnung für die Stadt Steyr im Sinne der Beschlüsse des Bau- und Verwaltungsausschusses an den o.ö. Landtag. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck betont die ausserordentl. Wichtigkeit der Sache und die Motive dazu. Steyr sei die erste Stadt, die damit fertig sei. Dass die geeignete Zeit gegeben sei, bejaht der Redner mit der Begründung, dass wohl eine Bauordnung vorhanden sei, aber keine Ordnung im Bau. Der Redner kommt auf das Wesen der Bauordnung zu sprechen und auf die

bestehenden Uebelstände. Mit Ausnahme des § 14 der Bauordnung für den eine Lösung zur gemeinsamen Zustimmung nicht gefunden wurde, beantragt er die en bloc Annahme. Hinsichtlich des § 14 stellt er folgenden Abänderungsantrag der christlichsozialen Fraktion: Der Gemeinderat beschliesse, der § 14 habe zu lauten: Anmeldung grundbücherlicher Eintragungen durch die Baubehörde. Jede grundbücherliche Veränderung im Gutsbestande eines Grundbuchkörpers durch Ab- oder Zuschreibung ist der Baubehörde unter Vorlage eines Grundbuchauszuges und eines Trennungsplanes, der in der nach § 15, Abs. 2 dieser Bauordnung bestimmten Form ausgefertigt sein muss, längstens binnen 2 Wochen bekanntzugeben. Der Absatz 2 und 3 ist daher zu streichen. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck sagt am Schlusse: Er fühle sich noch verpflichtet den Mitgliedern des Bauausschusses und den Mitarbeitern vor allem Herrn Mag. Dir. Dr. Häuslmayr bestens zu danken. Der Referent G.R. Weiguny beantragt die Ablehnung des Abänderungsantrages, der § 14 ist im Interesse einer gesunden Wirtschaft notwendig. Dr. Peyrer hat keine Bedenken gegen den § 14, aber die Fassung hält er für gefährlich und beantragt, dass die Genehmigung dann als gegeben zu erachten sei, wenn binnen einer gewissen Frist kein Einwand erhoben wird. Der Referent hält dies nicht für notwendig. Der Antrag auf en bloc Annahme wird angenommen. Der Entwurf selbst mit Ausnahme des § 14 wird sodann durch Erheben von den Sitzen einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag Dr. Messenböck wird sodann abgelehnt.

Der Referentenantrag über den § 14 wird sodann mit der vom Bürgermeister Sichlrader gewünschtem Vorbehalte eines Studiums des Antrages Dr. Peyrer mit Mehrheit angenommen. Punkt 12.) Strassenbezeichnung. Zl. 12634. Referent Bgm. Stellv. Dr. Messenböck. Es wird beantragt die von der Posthofstrasse gegen den Marktplatz abzweigende Strasse mit Marktstrasse zu benennen. Ohne Debatte angenommen. Bestellung eines Fürsorgerates. Punkt 13.) Zl. 13737. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Vorschlage der Fürsorgeräteversammlung an Stelle des verstorbenen Herrn Sylvester Wingert, Herrn Gottfried Peil als Fürsorgerat für den 18. Bezirk zu bestellen, wird zugestimmt. Ohne Debatte angenommen. Damit ist Schluss der öffentl. Sitzung und Bürgermeister Sichlrader spricht den Gemeinderäten, die heute grosse Aufgaben gelöst haben, eine reichlich verdiente Ferienzeit zu und wünscht allen eine gute Erholung. Dex Vorsitzende: Die Überprüfer: Der Schriftführer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am Mittwoch, den 11.Juli 1928. Tagesordnung. 1.) Genehmigung eines Vergleiches. (Ref. Stadtrat Dr. Schneeweiss) 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent: Bürgermeister Sichlrader. 3.) Personalangelegenheiten. Für diese Sitzung sind weiter entschuldigt: die Gemeinderäte: Hamberger, Dr. Peyrer Angermann und Peter Hambrusch. Punkt 1.) Genehmigung eines Vergleiches. Zl. 14326. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Der Referent legt ausführlich die Verhältnisse über die Rechtsangelegenheit: Brauerei- Schlüsselhof- Rennbahn dar, sowie das Zustandekommen des Vergleiches und beantragt: Der Gemeinderat genehmige in der Rechtssache gegen die Bürgerliche Brauerei in Steyr den gerichtlichen Vergleich vom 22. Juni 1928. Abstimmung: einstimmigange- nommen. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent: Stadtrat Dr. Schneeweiss. Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. a) Aufnahmen: Barta Marie Eder Leopoldine

Fatka Adalbert Eibenberger Marie Hofstätter Franz Fürlinger Josef Klaushofer Johann Kamesberger Marie Pangerl Josef Kniewasser Rudolf Riedl Anna Puffer Julianne Weismayr Therese Weissenlechner Anna Ramsebner Johann b) Abweisungen: Svehlik Michael Aigner Franz Wüll Johann Trippacher Anna Huber Josefa Trupp Emerich Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Personalangelegenheiten. Referent: Bürgermeister Sichlrader. Der Bürgermeister bemerkt vorerst, dass auch eine Anzahl Ablehnungen zum Beschlusse vorgebracht werden, damit den Angestellten auf deren Ansuchen eine Erledigung zugefertigt werden könne. Der Bürgermeister verliest die einzelnen Anträge, worüber am Schlusse gemeinsam abgestimmt wird. Zl. 201/27/Präs. Aigner Marie, Ansuchen um Pragmatik. Der Gemeinderat beschliesse: Das Ansuchen der Kindergärtnerin Marie Aigner um Übernahme in das pragmatische Dienstverhältnis abzulehnen. Zl. 110/Präs. Kohnheisner Franz, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse: Dam Magistratsbeamten Franz Kohnheisner im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 in die 4. Gehaltsstufe der VII. Dienstklasse einzureihen; nächste Vorrückung am 1.Juli 1930. Zl. 158/Präs. Lehner Gustav, Einrechnung in die Pension. Der Gemeinderat beschliesse: Die Anrechnung der Privatdienstzeit für die Ruhestandsrechte kann mangels Voraussetzung des § 16 D.O. und unter Hinweis auf den Beschluss des Gemeinde-

rats-Präsidium vom 15. Mai 1925, Zl. 312/Präs. nicht bewilligt werden. Aus Billigkeitsgründen werden jedoch drei Jahre der aktiven Militärdienstzeit für die Ruhestandsrechte in Anrechung gebracht. Zl. 17/Präs. Tribrunner Franz, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse den Magistratsbeamten Franz Tribrunner im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1928 in die 5.Verwendungsgruppe, VIll. Dienstklasse, 3. Gehaltsstufe einzureihen; nächste Vorükkung am 1.Jänner 1929. Zl. 390/27/Präs. Alte Eduard, Belastungszulage. Das Ansuchen um Zuerkennung einer Belastungszulage kann mit Rücksicht auf die wiederholten freien Beförderungen nicht bewilligt werden. Zl. 416/Präs. Wania Gustav, Anrechnung von Privatdienstzeit. Das Ansuchen kann mangels der Voraussetzung des § 16 D.O. und aus Präzedenzgründen nicht bewilligt werden. Zl. 429/Präs/27. Koller Adalbert, freie Beförderung. Das Ansuchen kann mangels eines besonderen Titels nicht genehmigt werden. Zl. 186/Präs. Dr. Franz Pimiskern, Einrechnung i.d. Pension. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Fürsorgearzt Dr. Franz Pimiskern werden, obwohl ein Rechtsanspruch nicht besteht, aus Billigkeitsgründen 3 Jahre der Militärdienstzeit in die Ruhestandsrechte in Anrechnung gebracht. Zl. 257/Präs. Dambachmayr Josef, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse, den Rechnungsbeamten Josef Dambachmayr im Wege der freien Beförderung mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 in die VII. Dienstklasse, 1. Gehaltsstufe einzureihen; nächste Vorrückung am 1.Juli 1930. Zl. 258/Präs. Andel Johann, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse: Der Krankenhausverwalter Johann

Andel wird im Wege der freien Beförderung ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1928 in die 5.Gehaltsstufe der V. Dienstklasse eingereiht. Gleichzeitig wird das mit Präsidialbeschluss vom 7. Juli 1924, El. 415/V.P. zuerkannte monatliche Wirtschaftspauschale von S 50.-- auf S 120.-- erhöht. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Landesregierung in Rechtskraft. Zl. 202/Präs. Edelmayr Alfred, freie Beförderung. Der Gemeinderat beschliesse den Polizeirat Alfred Edelmayer mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 ad personam im Wege der freien Beförderung in die III. Dienstklasse, 1. Gehaltsstufe einzureihen; nächste Vorrückung am 1. Juli 1930. Mit der Einreihung in diese Dienstklasse ist der Titel Oberpolizeirat verbunden. Zl. 236/Präs. Höllwirt Sylvester, Ernennung zum RayonInspektor. Der Gemeinderat beschliesse: Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird der Oberwachmann Sylvester Höllwirt mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 zum Rayonsinspektor (7. Dienstklasse des Wacheschemas) ernannt. Zl. 239/Präs. Leitner Jos. Ernennung z. Rayons-Inspektor Der Gemeinderat beschliesse: Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird der Oberwachmann Josef Leitner mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 zum Rayons-Inspektor (7. Dienstklasse des Wacheschemas ) ernannt. Zl. 60/Präs. Luegmayr Ludwig, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse die Bezüge des Sicherheitswachebeamten Luegmayr Ludwig mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 den Bezügen der 7. Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Zl. 61/Präs. Moser Josef, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse die Bezüge des Sicherheitswachebe-

amten Josef Moser mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1928 den Bezügen der 7. Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Zl. 63/Präs. Plank Karl, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse die Bezüge des Sicherheitswachebeamten Plank Karl mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 den Bezügen der 7.Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Zl. 64/Präs. Preslmayr Josef, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse, die Bezüge des Sicherheitswachebeamten Josef Preslmayr mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 den Bezügen der 7. Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Zl. 65/Präs. Reysek Karl, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse die Bezüge des Sicherheitswache¬ beamten Reysek Karl mit Wirksamkeitsbeginn vom 1.Juli 1928 den Bezügen der 7.Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Z1. 66/Präs. Seiler Karl, Einreihung in die 7. Dienstklasse. Der Gemeinderat beschliesse die Bezüge des Sicherheitswachebeamten Seiler Karl mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1928 den Bezügen der 7. Dienstklasse des Wacheschemas anzugleichen. Eine Beförderung ist damit nicht verbunden. Alle Anträge werden gemeinsam einstimmig angenommen. Am Schlusse der Sitzung wünscht Bgm. Sichlrader allen Gemeinderäten nochmals frohe Ferien. Schluss der Sitnung 22 Uhr 15 Min. De Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Überprüfer:

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