Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juli 1928

I. Die Stadtgemeinde Steyr vermietet der Vacuum Oil-Comp. A.G. in Wien vor dem Hause Steyr, Sierningerstrasse N° 87 den zur Errichtung und zum Betriebe einer Benzinzapfstelle notwendigen Raum ober und unter der Erde um einen jährlichen Anerken¬ nungszins von S 200.—- (zweihundert), der am 1. Jänner jeden Jahres im vorhinein an den Magistrat zu entrichten ist. Auf Verlangen der Vermieterin ist dieser Zins auf Grund der Dollarparität zu entrichten, so dass anstatt des Zinses von S 200.- in österr. Währung der Gegenwert von Dollars der Vereinigten Staaten von Nordamerika, gerechnet zum Durchschnitte zwischen dem Geld- und Warenkurse des der Zahlung vorangehenden Tages zu entrichten ist. II. Die zu errichtende Anlage bleibt Eigentum der Mieterin. III. Die Mieterin ist berechtigt, an dem Mietgegenstand die ihr geeignet erscheinende Reklame im Einvernehmen mit dem Magistrat anzubringen. IV. Bei Auflösung des Vertrages ist der Mietgegenstand wieder in den vorigen Stand zu versetzen. V. Dieser Vertrag ist auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Nach Ablauf von 10 Jahren verlängert sich der Vertrag stillschweigend immer um ein Jahr, falls er nicht unter Einhaltung einer mindestens dreimonatl. Kündigungsfrist gelöst wird. Die Mieterin ist jedoch berechtigt, auch vor Ablauf von 10 Jahren den Vertrag durch 3 monatl. Kündigung zur Auflösung zu bringen. VI. Die Mieterin ist berechtigt das sofortige Ausserkrafttreten des Vertrages zu verlangen, falls ihr die zur Errichtung der Anlage notwendige behördliche Bewilligung unter ihr genehmen Bedingungen nicht erteilt werden sollte, oder falls während des

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