Gemeinderatsprotokoll vom 23. Februar 1928

völkerung muss die Möglichkeit des Exportes und des Absatzes gefördert werden, umsomehr, als Steyr von dem einzigen grossen Betrieb abhängig ist. Er ersucht um einstimmige Annahme des Antrages: Die Gemeinde Wien hat zur Ermöglichung von Industrielieferungen nach Russland beschlossen, eine Ausfallsbürgschaft in der Höhe von 70% bis zu einem Gesamtfakturenbetrag von 100 Millionen Schilling in Gold zu übernehmen. Im Falle, als die Gemeinde Wien diese Haftung für Lieferungen nach Russland auch auf Unternehmungen, die im Gemeindegebiete von Steyr eine Betriebsstätte besitzen, ausdehnen sollte, erklärt sich der Gemeinderat grundsätzlich bereit, der Gemeinde Wien gegenüber eine Rückbürgschaft bis zu einem Betrage von 3 Millionen Schilling zu übernehmen. Die Rückhaftung der Gemeinde Steyr darf einen quotenmässig zu vereinbarenden Teil der von der Gemeinde Wien übernommenen Haftung nicht übersteigen. Die Übernahme der Rückbürgschaft beschliesst der Stadtrat. Bürgermeister Sichlrader richtet vor Eröffnung der Debatte an die Vertreter der Presse das Ersuchen den Antrag nicht etwa gegen das Bestreben der Gemeinde auszunützen, sondern wie diese vom rein wirtschaftlichen Standpunkt zu betrachten. G.R. Tribrunner beantragt die namentliche Abstimmung über den Antrag. Die Verlesung der Namen erfolgt im Auftrage des Bürgermeisters durch den Schriftführer und ergibt folgendes Resultat: Arzt Josef der Abstimmung enthalten Baumgartner Johann abwesend Dedic Karl abwesend Dressl August Ja Ecker Alois Ja Fiala Karl Ja

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