Gemeinderatsprotokoll vom 23. Februar 1928

genehmigt, dass im Falle die Aufzuhaltung verweigert werden sollte, der Prozessweg zu betreten ist. G.R. Dr. Peyrer erklärt, dass, soviel ihm bekannt sei, das Anbot der aufgetretenen Käufer nicht angenommen worden ist und ein Kaufvertrag nicht ausgefertigt wurde. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck wünscht zu wissen, ob die Sportvereinigung der Gemeinde das Geld schenkungsweise überlassen habe oder ob die Gründe im Eigentum des Verbandes bleiben. Referent Dr. Schneeweiss beantwortet die Anfrage, dass die Gründe im Besitze des Radfahrbundes bleiben. G.R. Schlossgangl glaubt, dass der Gemeinde nur das Vorkaufrecht auf die gepachteten Gründe zustehe. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck erklärt nun für seine Fraktion, dass der Zustimmung nichts im Wege stehe. Im Schlussworte erklärt der Referent gegenüber den Ausführungen des G.R. Dr. Peyrer, dass ein Kaufvertrag durch die Brauerei selbstverständlich nicht ausgefertigt werden konnte, weil eben das Vorkaufsrecht dem im Wege stand und die Brauerei zum Anbot an die Gemeinde verpflichtet war. Auf die Ausführungen des Stadtrat Schlossgangl erwidert der Referent, dass das Angebot der Brauerei nicht auf bestimmte Gründe, sondern auf den ganzen Komplex lautete, was auch ein Vertreter der Brauerei, Dr. Crippa, ausdrücklich betonte. Hinsichtlich eines etwaigen Prozesses verweist der Referent darauf, dass auch die eventuellen Kosten dieses Prozesses zu Lasten des Verbandes und nicht auf Kosten der Gemeinde gehen. Bei der folgenden Abstimmung wird der Antrag mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:

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