Gemeinderatsprotokoll vom 25. Juli 1927

jedoch der frühere Gemeinderat ein Budgetprovisorium beschlossen, das mit 30. Juni 1927 abgelaufen ist. Auch der Voranschlag für das Jahr 1927 ist ein Voranschlag der ausserordentlichen Ersparungsmassnahmen, die anfangs 1926 eingesetzt und in budgetärer Hinsicht sicherlich von Erfolg begleitet waren, hat ja doch der Rechnungsabschluss des Jahres 1926 gegenüber dem Voranschlag ein günstigeres Gesamtresultat von 1.2 Millionen Schilling ergeben. Aber alle diese Ersparungsmassnahmen, die vor allem in der Zurückstellung grösserer Investitionsarbeiten (Brückenherstellungen, Strassenregulierung, Kanalisation ete.) bestehen, reichen nicht aus, um die Gemeindefinanzen ins Gleichgewicht zu bringen. Es ist leider bisher nicht gelungen, das Uebel an der Wurzel zu fassen. Der Kern des Finanzproblemes der Stadt Steyr liegt darin, dass die Einnahmen aus den Steuererträgnissen zu gering sind, um die Aufgaben der Gegenwart im notwendigsten Ausmasse zu erfüllen. Wer die Ausgaben der Budgets der zwei vergangenen Jahre auf die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit überprüft, wird zu dem Schlusse kommen, dass diese Voranschläge in der Tat nur jene Ausgaben enthalten, die notwendig sind, um den Aufgabenkreis zu erfüllen, zu dem die Gemeinde auf Grund der bestehenden Gesetze verpflichtet ist. Wenn sie beispielsweise auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge ein Mehr leistet, so erfüllt sie eine notwendige Pflicht der hiesigen proletarischen Bevölkerung gegenüber. Die Ersparungsmethoden werden schliesslich und endlich am besten den Nachweis erbringen, dass die derzeitige Abgabenverteilung, abgesehen von den besonderen allgemein bekannten lokalen Verhältnissen dieser Stadt die Hauptursache der ungünstigen Finanzen von Steyr ist. Es muss endlich einmal bei den kompetenten Stellen die Einsicht Platz greifen, dass für ein Gemeinwesen mit so abnormalen Verhältnissen, wenn alle

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