Gemeinderatsprotokoll vom 25. Juli 1927

noch nicht getilgt ist und das Sterbequartal zur Zurückzahlung des Kredites nicht ausreicht, die entsprechenden Ratenleistungen vom Ruhegenussbezug abziehen zu lassen. Der Gemeinderat betont ausdrücklich, dass es sich um eine einmalige nicht wiederkehrende Aktion handelt. Die Abstimmung ergibt einstimmige Annahme. Punkt 6.) Ansuchen der Magistratsangestellten um Befreiung von der Landeszweckabgabe. Zl. 180/Präs. Dem Gemeinderat wird folgender Antrag vom Referenten Stadtrat Hafner zur Annahme empfohlen: Das Ansuchen der Magistratsangestellten um Befreiung von der Landeszweckabgabe unter Berufung auf § 33 der Dienstordnung ist abzulehnen. Der Gemeinderat stimmt der Anschauung des Magistrats-Präsidiums in dieser Hinsicht vollkommen bei. Der Gemeinderat interpretiert daher den letzten Absatz des § 33 der Dienstordnung wie folgt: Unter den in diesem § genannten Steuern und Gebühren sind lediglich die zu verstehen, die für die Dienstbezüge eingehoben werden, das sind daher bloss: Die Einkommensteuer und die Diensternennungstaxen. Angenommen. Mittlerweile hat Bürgermeister Sichlrader wieder den Vorsitz übernommen und wünscht am Schlusse der Sitzung guten Erfolg während der Ferien um nach denselben sich zu fruchtbringender Arbeit zu vereinigen. Schluss der Sitzung 22 Uhr 30 Min. Der Vorsitzende: Die Niederschriftsprüfer: Der Schriftführer:

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