Gemeinderatsprotokoll vom 25. Juli 1927

Zl. 205/Präs. Dem Oberwachmann Josef Leitner wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 233/Präs. Dem Oberwachmann Josef Kramer wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 238/Präs. Dem Kriminalbeamten Johann Jochinger wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 232/Präs. Dem Oberwachmann Sylvester Höllwirth wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmasse von S 29.40 ausnahmsweise zuerkannt. Eine Beförderung bezw. eine Anrechnung nach termingemässer Erlangung der 7. Dienstklasse ist damit nicht verbunden. Angenommen. Zl. 231/Präs. Dem Oberwachmann Franz Eislmayr wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 ad personam die Dienstzulage der 7. Dienstklasse im Ausmass von monatlich S 29.40 ausnahms-

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