Gemeinderatsprotokoll vom 25. Juli 1927

3.) Alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Käufers; 4.) Zu der ganzen Grundtransaktion ist mit Rücksicht auf das intabulierte Veräusserungs- und Belastungsverbot die Zustimmung der o.ö. Landeshypothekenanstalt in Linz notwendig. Punkt 3.) Grundverkauf an die Reformbaugesellschaft. Zl. 9195. Der Gemeinderat beschliesse der Reformbaugesellschaft in Steyr die Grundparzellen N2 1406 und 367/2 unter nachstehenden Bedingungen käuflich zu überlassen: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro m2 S 2.-- ( zwei Schilling); 2.) die Baugründe müssen innerhalb zwei Jahren ver baut sein, widrigens die Gründe wieder in das Eigentum der Gemeinde zurückfallen; 3.) alle mit dieser Transaktion verbundenen Kosten Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten der Käuferin. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.)Personalangelegenheiten. Zl. 220/Präs. Die Magistratsbeamtin Rosa Gammer wird ad personam mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. Juli 1927 im Wege der freien Beförderung einergereiht in V/VIII/3, nächste Vorrückung am 1. Juli 1928. Die Beförderung erfolgt unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Landesregierung. Angenommen. Zl. 37/Präs. Der Aufnahme des Dr. Rudolf Bauer als Sekundararzt im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Steyr wird unter den bisher üblichen Modalitäten die Zustimmung erteilt. Einreihung in VIII/7/1. Angenommen.

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