Gemeinderatsprotokoll vom 24. Februar 1927

Artikel IX. Die Landesregierung wird ermächtigt, das durch dieses Gesetz und durch das Gesetz vom 25. November 1924, L.G. u. Vdg.Bl. N° 66 abgeänderte Gesetz vom 16. April 1919, L.G. und Vdg. Bl. N° 61 unter Berücksichtigung der verfügten Änderungen, sowie der gegenwärtigen staatsrechtlichen Einrichtungen mit Verordnung wieder zu verlautbaren. Der Referent erläutert an der Hand des Gesetzentwurfes die einzelnen Artikel und ersucht dann der im Finanzausschuss einstimmig genehmigten Vorlage die Zustimmung zu geben. Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen. 3 Gemeinderäte (Kommunisten und Nationalsozialisten) enthalten sich der Abstimmung. Punkt 7.) Armenrekurse. Bürgermeister- Stellvertreter Dedic beantragt die Stattgebung folgender Rekurse Bergmayr Marie Strobl Anna Mosshammer Katharina und die Abweisung der Rekurse Mandlmayr Josefa Sarauer Rosina. Die Anträge des Referenten werden nach einer Anfrage des G.R. Fiala angenommen. Punkt 8.) Ausbau des Krankenhauses. Zl. 4291/27 Der Referent stellt namens der Spitalskommission und des Fürsorgeausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse an die massgebenden Faktoren heranzutreten, um den für die Bedürfnisse der Stadt Steyr unbedingt notwendigen Ausbau des allgemeinen

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