Gemeinderatsprotokoll vom 24. Februar 1927

34.Sitzung. Niederschrift über die 34. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr, am Donnerstag, den 24. Februar 1922. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. 2.) Grundabtretung 3.) Tarif für Platzfuhrwerk 4.) Überbauungs- und Erhaltungskosten an der Mayrstiege. Referent: Bgm. Sichlrader. 5.) Verlegung der Gemeinderatswahlen. 6.) Änderung der Wahlordnung für den Gemeinderat Referent: Bgm. Stellv. Dedic. 7.) Armenrekurse 8.) Ausbau des Krankenhauses Referent: G.R. Fridrich. 9.) Neuwahl in den Sparkassa-Ausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Dedic. 10.) Wahl von Fürsorgeräten. Vertrauliche Sitzung./. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Sichlrader die Bürgermeister-Stellvertreter Karl Dedic, Dr. H. Messenböck und Direktor Julius Russmann, ferner die Gemeinderäte: Dosch Else Ecker Alois Fiala Karl Fridrich Leopold Furrer Ulrich Dr. Hiessmayr Franz

Schmidl August Klaffenböck Johann Klement Karl Kranjak Marie Lebeda Alois Lind Eduard Lischka Hans Mayr Anton Kammerhofer Franz Radmoser Johann Saiber Alois Schlossgangl Leop. Schneeweiss Rud. Dr. Steinbrecher Leopold Tribrunner Franz Urban Josef Voglsam Josef Witzany Hans Wolfartsberger Hans Wolf Josef Vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Hauslmayr. Als Schriftruhrer: Karl Kapinus. Bürgermeister Sichlrader eröffnet die Sitzung um 20 Uhr 10 Min. begrüsst die Erschienenen, konstatiert die Beschlussfähigkeit und gibt die Änderungen der Tagesordnung bekannt. An Stelle des Punkt 2.) treten Punkt 2.) Errichtung einer Autofahrschule Punkt 2a) Zweite Konzession für ein Autotaxi. An Stelle des Punktes 4 Punkt 4.) Steuerrekurse, Entschuldigt sind: die G.R. Hafner, Kisely, Fischer, Kletzmayr und Baumgartner. Als Protokollprüfer werden die G.R. Hofrat Dr. Furrer und Franz Hiessmayr bestimmt. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass in die Zwischenzeit das 25jährige Dienstjubiläum des Hofrates Dr. Furrer fiel, aus welchem Anlass der Bürgermeister dem Hofrat Dr. Furrer die Glückwünsche des Gemeinderates ausspricht. Bravorufe !

Als Antwort für die übersendeten Kondolenzen dankt die Direktion der Steyr- Werke und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Schlegel namens der Landesregierung. Dem Fräulein Anna Gross spricht der Bürgermeister für ihre jahrelange Tätigkeit bei der Ausspeiseaktion den Dank und die volle Anerkennung namens des Gemeinderates aus. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: Bgm. Stellv. Russmann. Punkt 2.) Errichtung einer Autofahrschule. Zl. 11313/26 Der Referent begründet folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse um die Bewilligung zur Errichtung einer städtischen Auto- und Motorradfahrschule im Rahmen der Geste bei der Landesregierung einzureichen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 2a) Zweite Konzession für ein Autotaxi. Zl. 2677/27. Der Referent Bgm. Stellv. Russmann erläutert den Anlass zu folgendem Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Erwirkung einer zweiten Konzession zur Ausübung des Autotaxigewerbes. Bgm. Stellv. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung, dass sich diese der Abstimmung enthalten wird. Der Antrag wird angenommen. Punkt 3.) Tarif für Platzfuhrwerk. Zl. 2386. Der Referent beantragt nach kurzer Einbegleitung namens des Finanz-Ausschusses: Der Gemeinderat genehmige den Tarif für das Platzfuhrwerkgewerbe im Sinne des Amtsberichtes. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen.

Den Vorsitz übernimmt Bgm. Stellv. Dedic und Bürgermeister Sichlrader referiert über Punkt 4.) Steuerrekurse Zl. 3301, 3078, 3302, 3693, 24525/26 und beantragt namens des Finanz- Ausschusses die Abweisung sämtlicher Rekurse. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Verlegung der Gemeinderatswahlen. Zl. 3088. Bürgermeister Sichlrader erinnert an das vorjährige Präliminare, nach dem ein Abgang von 13 Milliarden resultierte, der weder durch neue Steuern noch durch Erhöhung bestehender Steuern gedeckt werden konnte. Das Ersparungskomitee hat nun mit allen zu Gebote stehenden Mitteln erwirkt, dass der Abgang auf ungefähr 1 Milliarde herabgesetzt wurde, ist somit seiner Aufgabe völlig gerecht geworden. Hiezu haben die Beamten und Arbeiter werktätig mitgeholfen. Als weitere finanzielle Ersparnis soll nun die Zusammenlegung der Gemeinderatswahlen mit denen des Nationalrates dienen, da statt der kostspieligen 2 Wahlen nur einmal gewählt werden soll. Der diesbezügliche Gesetzentwurf ist bereits vollendet, aber die Nachrichten aus Wien besagen, dass mancherlei Änderungen im Wahlgesetz für den Nationalrat vorbereitet werden, weshalb heute dem Gemeinderat ein prinzipieller Zustimmungsantrag vorgelegt wird. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse im Prinzipe die Gemeinderatswahlen für das Jahr 1927 mit den in diesem Jahre stattfindenden Wahlen in den Nationalrat zusammenzulegen. Das Ersparungskomitee wird mit der endgiltigen Redaktion des betreffenden Gesetzentwurfes betraut. Vor der Vorlage

an den Landtag wird der Gesetzentwurf dem Gemeinderate noch zur Beschlussfassung unterbreitet. Wird einstimmig angenommen. Punkt 6.) Änderung der Wahlordnung. Zl. 3120/27. Bürgermeister Sichlrader referiert über folgenden Antrag: Der Gemeinderat genehmige den folgenden Entwurf betreffend die Änderung der Wahlordnung zum Gemeinde rate Steyr. Gesetz vom ..., womit einige Bestimmungen des Gesetzes vom 16. April 1919, L.G. und Vdg. Bl. N° 61 betreffend Erlassung einer Wahlordnung für den Gemeinderat der Stadt Steyr abgeändert, bezw. ergänzt werden. Artikel I. Der Punkt 3 des § 18 erhält folgenden Zusatz: Ausserdem ist auch ein Ersatzmann des Vertreters namhaft zu machen. Artikel II. Der 2. Absatz des § 37 hat zu lauten: Nichtgewählte sind Ersatzmänner für den Fall, dass ein Mandat ihrer Liste erledigt wird; ebenso gelten als Ersatzmänner diejenigen, welche gewählt wurden, jedoch das Mandat niederlegten. Artikel III. Der § 37 erhält einen dritten Absatz, der lautet: Die Berufung auf freiwerdende Mandate erfolgt aus der Zahl der in Betracht kommenden Ersatzmänner nach freiem Ermessen der betreffenden Partei. Lehnt ein Ersatzmann diese Berufung ab, so bleibt er dennoch auf der Liste der Ersatzmänner.

Artikel IV. Der § 38 hat zu lauten: Das Ergebnis der Wahl ist unter Angabe der wichtigsten Vorgänge bei der Ermittlung in dem von der Hauptwahlbehörde über den Wahlvorgang zu führenden Protokoll einzutragen. Hierauf ist das Ergebnis der Wahl in ortsüblicher Weise unter Anführung der Bestimmungen des Art. V dieses Gesetzes zu verlautbaren. Artikel V. Der § 39 hat zu lauten: Das Wahlergebnis kann von dem Zustellungsbevollmächtigten Vertreter einer Partei sowohl wegen behaupteter Unrichtigkeit der Ermittlung als auch wegen angeblich gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren, die auf das Ergebnis von Einfluss waren, angefochten werden. Die Beschwerden sind innerhalb 14 Tagen nach Verlautbarung des Wahlergebnisses bei der Hauptwahlbehörde einzubringen. Artikel VI. Der § 40 hat zu lauten: Ergibt sich aus den Wahlakten die Unrichtigkeit der Ermittlung des Wahlergebnisses, so kann die Hauptwahlbehörde sofort das Ergebnis richtigstellen, die erste Verlautbarung für nichtig erklären und das richtige Ergebnis verlautbaren. Andernfalls wird der Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof verwiesen (Art. 141 Bundesverfassungsgesetz). Dieser erkennt auch über Beschwerde wegen Ungesetzlichkeit der Wahlhandlung. Artikel VII. Hinsichtlich der Mandatsdauer gelten die Bestimmungen des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr. Artikel VIII. Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.

Artikel IX. Die Landesregierung wird ermächtigt, das durch dieses Gesetz und durch das Gesetz vom 25. November 1924, L.G. u. Vdg.Bl. N° 66 abgeänderte Gesetz vom 16. April 1919, L.G. und Vdg. Bl. N° 61 unter Berücksichtigung der verfügten Änderungen, sowie der gegenwärtigen staatsrechtlichen Einrichtungen mit Verordnung wieder zu verlautbaren. Der Referent erläutert an der Hand des Gesetzentwurfes die einzelnen Artikel und ersucht dann der im Finanzausschuss einstimmig genehmigten Vorlage die Zustimmung zu geben. Bei der Abstimmung wird der Antrag angenommen. 3 Gemeinderäte (Kommunisten und Nationalsozialisten) enthalten sich der Abstimmung. Punkt 7.) Armenrekurse. Bürgermeister- Stellvertreter Dedic beantragt die Stattgebung folgender Rekurse Bergmayr Marie Strobl Anna Mosshammer Katharina und die Abweisung der Rekurse Mandlmayr Josefa Sarauer Rosina. Die Anträge des Referenten werden nach einer Anfrage des G.R. Fiala angenommen. Punkt 8.) Ausbau des Krankenhauses. Zl. 4291/27 Der Referent stellt namens der Spitalskommission und des Fürsorgeausschusses folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse an die massgebenden Faktoren heranzutreten, um den für die Bedürfnisse der Stadt Steyr unbedingt notwendigen Ausbau des allgemeinen

öffentlichen Krankenhauses in Steyr ehestens in die Wege zu leiten. Mit der Durchführung der Verhandlungen wird das Gemeinderats - Präsidium betraut. Hieran schliesst der Referent einen längeren Bericht über die Vorgeschichte des Projektes, über den Platzmangel in den städtischen Krankenhäusern und hebt die gute Leitung derselben lobend hervor. Seitens der Landesregierung wurde für die Erstellung eines neuen Projektes 15,000.000 Kronen bewilligt, dieses liegt nun vor und gemäss einer Zusage des Referenten bei der Landesregierung hat das Projekt keine ungünstigen Aussichten. Der Referent betont, dass das Projekt für die Gemeinde keine wesentlichen Kosten erwachsen lässt, die Kosten vielmehr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Land und dem Bund obliegen. Der Gemeinderat wird ubrigens hiezu noch Stellung zu nehmen Gelegenheit haben und ersucht er daher um die Zustimmung. G.R. Kirchner spricht den Wunsch aus dass die Sache nicht auf die lange Bank geschoben werde. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Punkt 9.) Neuwahl in den Sparkassaausschuss. Zl. 51/Präs. Der Referent G.R. Fridrich berichtet über die Notwendigkeit der Wahl und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse; nachstehende Herren in den Ausschuss der Sparkassa Steyr zu entsenden: Bürgermeister Sichlrader, Bürgermeister-Stellvertreter Karl Dedic, Bürgermeister-Stellvertreter Russmann, Gemeinderäte: Fischer, Saiber, Dr. Schneeweiss und Tribrunner, ferner die Herren: Konrad Klinger, Dr. Peyrer Angermann und Josef Puchner. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 10.) Wahl von Fürsorgeräten. Zl. 2810/27. Der Referent Bgm. Stellv. Dedic beantragt: Es wolle über Antrag der sozialdemokratischen Partei an Stelle der Fürsorgerätin Frau Marie Waldhauser, Frau Therese Weydelek für den 7.Bezirk und an Stelle der Fürsorgerätin Frau Katharina Rybnitzky Frau Therese Sachsenba¬ cher für den 19. Bezirk bestellt werden. Den bisherigen Fürsorgerätinnen wird der Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Damit schliesst die öffentliche Sitzung. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Protokollprüfer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 24. Februar 1927. Vorsitzender: Bgm. Stellv. Dedic. Punkt 1.) Kanalherstellung. Zl. 3012/27. Der Referent Bürgermeister Sichlrader berichtet über das Zustandekommen des Wohnhausbaues bei dem u.a. auch vorgesehen wurde, dass die Kanalisierungsanlagen aus den Mitteln der Baugenossenschaft herzustellen sind. Die ziemlich hohen Kosten würden sich aber auf die kommenden Mieter auswirken, die, da die Wohnungsnot unter der Arbeiterschaft am grössten ist, diese am meisten treffen würde. Er beantragt daher namens des Finanzausschusses: Der Gemeinderat beschliesse ausnahmsweise für die Herstellungskosten des Strassenkanales in der Grillparzerstrasse eine Subvention im Ausmasse von S 11.000.-- der EBG. unter folgenden Modalitäten zu bewilligen: 1.) Der Kanal ist von der EBG. zu bauen 2.) die Zahlung erfolgt in 4 Jahresraten à 2750 S, die erste Rate wird am 1.Jänner 1928 geleistet. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. Punkt 2.) Deckung des Abganges bei der Krankenfürsorge der Angestellten des Magistrates Steyr. Zl. 506/Präs. Der Referent beantragt:

Der Abgang beim Krankenfürsorgefond der Angestellten per S 1.631.73 für das Jahr 1926 wird von der Gemeinde übernommen. Mit Rücksicht auf die Zusage der Erhöhung der Beiträge der Gemeinde zur Krankenfürsorge wird für 1927 die Deckung eines eventuellen Abganges abgelehnt. Es ist daher seitens der Personalvertretung rechtzeitig Vorsorge zu treffen, dass pro 1927 ein Abgang nicht resultiert. Ohne Debatte angenommen. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird dann noch Punkt 3.) Monturpauschale für die Sicherheitswache behandelt. Zl. 14/Präs./27. Referent Bgm. Stellv. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse das Monturpauschale für die städt. Sicherheitswache mit S 175.-- pro Mann festzusetzen. Das Schuhpauschale für die Schulhauswarte und Amtsgehilfen wird mit S 30.-- festgesetzt. Die Festsetzung des Pauschales gilt ab 1927 für die folgenden Jahre und werden keinerlei weitere Leistungen übernommen. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Am Schlusse der Sitzung berichtet noch Bürgermeister Sichlrader über die Möglichkeit einer dringlichen Gemeinderatssitzung zum Zwecke der Beratung des Wahlgesetzes und spricht die Erwartung aus, dass hieran alle Gemeinderatsmitglieder teilnehmen werden. Schluss der Sitzung 9 Uhr abends. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer.

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