Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juni 1926

2133 m2 aus der Parzelle 1407 unter der Voraussetzung der Genehmigung der o.ö. Landeshypothekenanstalt und der Kommunalkreditanstalt zum Zwecke der Erbauung von ca. 34 Wohnungen an die allgemeine gemeinnützige Arbeiter-Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Verkaufspreis beträgt pro m2 S 2.-- (zwei Schilling) und ist nach Rechtskraft des Kaufvertrages fällig. 2.) Die Wohnungen sind bis längstens Ende 1927 beziehbar fertigzustellen; sollte eine Verbauung in dieser Zeit nicht erfolgen, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grundstücke zurückzukaufen und zwar um denselben Preis, wobei die Genossenschaft sämtliche Kosten und Gebühren des Rückkaufes zu tragen hat. 3.) Die Kosten der für die zu erbauenden Wohnhäuser notwendigen Kanalisierungs- und Wasserleitungsarbeiten gehen zu Lasten der Genossenschaft. 4.) Alle mit dieser Grundtransaktion verbundenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Genossenschaft. 5.) Bezüglich der endgiltigen Vergebung des Baues an eine bestimmte Baufirma behält sich die Gemeinde die Zustimmung vor. Zu dieser Erklärung wird das Ersparungskomitee ermächtigt. II. Die Zusicherung folgender Begünstigungen. 1.) Die Befreiung aller mit der Erteilung der Bau- und Benützungsbewilligung verbundenen Verwaltungsabgaben. 2.) Die Befreiung der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Erteilung der Benützungsbewilligung an gerechnet. Dr. Furrer regt an, den Bau auszuschreiben. Der

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