Gemeinderatsprotokoll vom 11. Juni 1926

Punkt 5.) Wahl eines Mitgliedes in den Vorstand der Elektrizitätswerke. Wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Punkt 6.) Ermässigung der Lustbarkeitsabgabe für die Licht- spieltheater. Zl. 7196. Der Referent führt in kurzer Rede die Gründe an, die ihn zu folgendem Antrag bewogen haben: Die Herabsetzung der Lustbarkeitsabgabe für die hiesigen Kinotheater auf 20 % der Bruttoeinnahmen mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. März 1926 wird nachträglich bewilligt. G.R. Dr. Furrer stellt die Anfrage, wieviel eigentlich gezahlt wurde, welche Frage der Referent dahin beantwortet, dass die Abgabe insgesamt rund 400 Millionen beträgt, wovon 200 Millionen auf das Biographtheater entfallen. G.R. Ecker findet es sonderbar, dass für das Volkskino mit mehr als der doppelten Anzahl Sitze gegenüber dem Biographtheater und für die übrigen Lustbarkeiten auch 200 Millionen Lustbarkeitsabgabe entfallen. Der Referent weist darauf hin, dass das Volkskino nicht immer voll besetzt ist und die Eintrittspreise niedriger sind; er erwähnt, dass die Kontrolle seitens des Biographtheaters viel zu gross ist um dem Volkskino nur die geringste Begünstigung einräumen zu können. Hierauf wird der Antrag angenommen. Punkt 7.) Überlassung von Gründen für die Arbeiterbaugenossenschaft. Zl. 10058. Der Referent weist darauf hin, dass es der Gemeinde unmöglich ist zu bauen und sie daher die Bestrebungen privater Unternehmungen, Wohnhäuser zu bauen, unterstützen müsse. Er stellt demnach folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: I. Den Verkauf eines Grundstückes im beiläufigen Ausmass von

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