Gemeinderatsprotokoll vom 2. Februar 1926

Kenntnis hatte. G.R. Hofrat Dr. Furrer frägt an, wieso die Gemeinde jetzt weniger als 115 ha. besitze. G.R. Steinbrecher erklärt die der Verlängerung der Jagdpacht zugrunde liegenden Verhältnisse. V.Bgm. Dedic verweist auf die Dringlichkeit des Abschlusses und auf die Notwendigkeit Gegenaktionen zu vereiteln. Eine Landwirtschaft mit Eigenjagd ist doch ungleich wertvoller und auch die Minorität müsse dafür stimmen. Am Schlusse der Debatte erklärt V.Bgm. Dr. Messenböck, dass die Wahlvereinigung für den Antrag stimmen werde. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 2.) Ansuchen um Erhöhung einer Rente. Zl. 24149/25. Der Referent beantragt: Dem neuerlichen Ansuchen der Frau Katharina Hanl um Erhöhung einer Rente wird aus den Gründen des Gemeinderatsbeschlusses vom 9.Oktober 1925 keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Beschwerde wegen Vorschreivung der Mietzinsabgabe. Zl. 203/Präs/25. Der Referent stellt den kurz begründeten Antrag: Der Beschwerde des Polizei-Oberkommissärs Georg Laher i.R. vom 12. März 1925 wird keine Folge gegeben, weil das Anstellungsdekret und das Pensionsdekret vor dem Jahre 1924 erlassen wurden, die Dienstverhältnisse der Magistratsangestellten dem der Bundesangestellten angeglichen, durch das Gehaltsgesetz vom 18. Juli 1924 im § 29 alle Naturalbezüge aufgehoben wurden und demgemäss auch die im Anstellungs- und Pensionierungsdekrete vorgesehenen Naturalbezüge durch das Gehaltsgesetz aufgehoben erscheinen.

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