Gemeinderatsprotokoll vom 19. Oktober 1925

derung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung: Es müsse anerkannt werden, dass die Vorlage im weitgehendsten Masse der schwierigen Lage der Handels- und Gewerbetreibenden Rechnungträgt. Durch die Vorlage verzichtet die Gemeinde auf eine Einnahme von ca. 70 Millionen Kronen zu Gunsten der Gewerbetreibenden. Sodann wird der Antrag einstimmig angenommen. Punkt 12.) Regelung der Abgabe von Kraftwagen und Motorräder. Zl. 18663/25. Referent V.B. Russmann begründet die Vorlage mit der Änderung des Finanzverfassungsgesetzes und erörtert an der Hand der Vorlage die Änderungen gegenüber den geltenden Vorschriften. Er stellt namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgenden Antrag: 1.) die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes nach den Beschlüssen des Finanz- und Rechtsausschusses; 2.) das Magistratspräsidium wird ermächtigt, etwaige von der Bundesregierung, die materiellen Grundlagen des Gesetzes nicht berührende Forderungen im eigenen Wirkungskreis durchzuführen. V.B. Dr. Messenböck erklärt namens der Wahlvereinigung, dass die Steuersätze wesentlich geringer sind als in anderen Städten und die Wahlvereinigung mit Rück-

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