Gemeinderatsprotokoll vom 19. Oktober 1925

wenn es die Finanzen der Gemeinde erlauben würden, sei gegen die Vorlage nichts einzuwenden. Redner polemisiert gegen G.R. Futterer und verliest hierauf ein Schreiben des Hausbesitzervereines, aus welchem hervorgeht, dass durch die Vorlage nicht nur die Mieter, sondern auch die Hausbesitzer belastet werden. Er stellt hierauf folgenden Antrag, der jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen werden solle: Das Magistratspräsidium wird ermächtigt, wegen der Entschädigung für Einhebung und Abfuhr sofort die notwendigen Verhandlungen mit der Leitung des Hausbesitzervereines von Steyr aufzunehmen. G.R. Scherak erklärt, dass die kommunistische Fraktion gegen den Antrag Dr. Messenböck stimmen werde. V.B. Russmann klärt auf, dass der § 2, Absatz 3 auf Grund der bestehenden Gesetze in die Vorlage aufgenommen werden musste. Wegen der Höhe der Entschädigung für die Einhebung der Abgabe werde das Magistratspräsidium mit dem Hausbesitzerverein in Verhandlung treten. Er empfiehlt, den Antrag Futterer aus formellen Gründen abzulehnen und empfiehlt auch den Antrag Dr. Messenböck abzulehnen. G.R. Futterer beantragt getrennte Abstimmung. G.R. Hafner polemisiert gegen G.R. Futterer, der es unterlassen habe, einen geschäftsordnungsmässigen Antrag einzubringen. Vorsitzender Bürgermeister Wokral erklärt den Antrag Futterer als den bestehenden Gesetzen widersprechend nicht zur Abstimmung zu bringen. Die Vorlage mit Ausnahme des § 4 wird sodann einstimmig angenommen. Die Annahme des § 4 erfolgt mit allen gegen die 2 kommunistischen Stimmen. Der Antrag Dr. Messenböck wird dem Magistratspräsi-

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