Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1925

Kommanditgesellschaft zum Zwecke der Erzeugung von Ganzund Halbfabrikaten auf dem Gebiete der Holzbearbeitung insbesondere von Uhrkästen und Möbeln, die Montage von Uhren und Uhrwerken, Handel mit denselben, sowie mit echten und unechten Bijouteriewaren, mit Werkzeugen und gesamten Uhrmacherbedarf, die Errichtung und der Betrieb einer Holzbearbeitungswerkstätte samt allen zur Anfertigung der vorerwähnten Artikel erforderlichen Einrichtungen; ferner die zur Verarbeitung von Holz und zur Erzeugung von Holzwaren oder deren Bestandteilen die ganz oder teilweise von Holz hergestellt werden; ebenso das gleiche bezughabend auf Uhren, Uhrenmontage, der Ankauf und Verkauf der hiezu nötigen Rohstoffe, Halb- und Ganzfabrikate, sowie der Betrieb aller Handelsgeschäfte und gewerblichen Betriebe, welche zu einer besseren Ausnützung der vorstehenden Unternehmungen oder zur Verwertung ihrer Erzeugnisse dienen können, mithin auch die Erwerbung oder Pachtung und der Betrieb von Kraftanlagen, Werkstätten, Magazinen und Lagerplätzen, sowie die Errichtung solcher auf Grundstücken und Objekten samt den dazugehörigen landwirtschaftlichen Fundus instruktus soweit dieser etwa für die Unternehmung und den Unterhalt von Angestellten und Arbeitskräften notwendig sein sollte, in den der Stadtgemeinde Steyr gehörigen und von der Gesellschaft gepachteten Fabriksräumlichkeiten. 2.) Diese Gesellschaft hat ihren Sitz in Steyr und wird unter der Firma "Steyrer Industrie- und Handelsgesellschaft Lettmayr & Co., Kommanditgesellschaft in Steyr" geführt werden. 3.) Die Gesellschaft tritt am 1. Juli 1925 in Wirksamkeit und wird deren Dauer auf 20 Jahre festgesetzt. Sollte nicht bis zum Ablaufe des neunzehnten Jahres eine die Befristung dieses Vertrages aufrechterhaltende Erklärung erfolgen, so gilt dieser Vertrag als auf weitere

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