Gemeinderatsprotokoll vom 8. April 1925

30. Juni 1925 durch Aufnahme von Kredite bis zum Ausmasse von 600.000 Schillinge vorzusorgen und diesbezüglich die notwendige verfassungsrechtliche Genehmigung der Landesregierung einzuholen. Nach kurzer Begründung des Antrages ersucht der Referent um einstimmige Annahme. G.R. Markgraf wünscht mit der Begründung, daß zur Deckung des Abganges die Steuerschraube ohnedies stark angezogen erscheint, künftighin alles zu unterlassen, was nicht unbedingt notwendig ist und bei Aufnahme von Krediten nur soweit als notwendig ist zu gehen. V.B. Dedic versichert, dass immer in diesem Sine gearbeitet wurde und weiterhin gearbeitet werden wird. Gewisse Ausgaben müssen aber gemacht werden und der definitive Voranschlag wird sobald als möglich dem G.R. vorgelegt werden. V.B. Russmann gibt zu bedenken, dass im Jahre 1925 keine Personalzuschüsse mehr geleistet werden, dass der 4 %-ige Arbeitslosenbeitrag die Gemeinde sehr belaste und die unerträgliche Zinsenlast nur im Wege eines Kredites abgeschüttelt werden könne, der es ermöglichen würde, diese Darlehen mit hohen Zinsen rückzuzahlen. Hinsichtlich der Sparsamkeitsbestrebungen gehe er mit G.R. Markgraf vollkommen paralell. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 12) Steuerrekurs der Waffenfabrik gegen Vorschreibung einer Gasabgabe bei der Generatorenanlage. Zl. 7215/24. Der Referent stellt nach sachlicher Begründung folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde der Waffenfabrik wider die Vorschreibung vom 9. Mai 1924, Zl. 6833/24, wird keine Folge gegeben weil

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2