Gemeinderatsprotokoll vom 29. Oktober 1924

rung der Stadt Steyr den nötigen Schutz angedeihen zu lassen? Antwort: Sehr gerne und künftighin so wie bisher. Wobei ich bemerke, dass ich zum Schutze einer Prozession natürlich immer andere polizeiliche Vorkehrungen vorsehen werde, als für den Schutz eines Zapfenstreiches. Meine Herren! Sosehr ich die Vorkommnisse, die in der Interpellation beklagt werden, bedaure, so lieb es mir ferner gewesen wäre, wenn sie sich nicht abgespielt hätten, so offen muss ich aber auch hier sagen, dass ich nicht so weltfremd bin und dass ich auch den Herren Interpellanten nicht zumute, nicht anzuerkennen, dass sich am 18. Juni irgendeine mir auch heute nicht bekannte Gesellschaft mit der Bürgerkorpskapelle einen Ulk geleistet hat. Gewiss einen ungeziemenden, wenn sie wollen, einen bösen Ulk. Sie können mir aber nicht ernstlich zumuten, dass ich die Polizei autorisiere gegen einen solchen, wenn auch unstatthaften Ulk mit blanker Waffe vorzugehen und etwas anderes wäre der Polizei nicht mehr übrig geblieben. Was ich Ihnen auf Ihre Interpellation schon im Jahre 1923 geantwortet habe, muss ich daher auch heuer wiederholen: Ich wünsche, dass es sich alle Parteien angelegen sein lassen, durch gegenseitige Fühlungnahme beizutragen, dass jene Atmosphäre geschaffen wird, die es ermöglicht, trotz aller Parteigegensätze nebeneinander zu leben und zu wirken, ohne dass die Gemüter so oft überschäumen. Die Zeiten aber, wo die polttisch verantwortlichen Stellen bei geringfügigen Anlässen mit Waffengewalt unbedenklich einschritten, sind zu unserer Genugtuung hoffentlich endgültig vorüber." Und das in erster Linie im Interesse des guten Rufes unserer braven Polizeitruppe selbst. V.B. Dr. Messenböck stellt den Antrag auf Eröffnung der Debatte über die Beantwortung. G.R. Tribrunner spricht für die Ablehnung des Antrages.

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