Gemeinderatsprotokoll vom 15. Oktober 1924

ber 1922 zum Magistratsdirektor ernannt und in die 8. Verwendungsgruppe II. Dienstklasse, I. Gehaltsstufe mit der nächsten Vorrückung am 1. Jänner 1925 ernannt. Auch die freien Beförderungen erfolgen ad personam; der Gemeinderat behält sich auch hier die individuelle Wertung der Posten vor. Im übrigen gilt auch hier sinngemäss das unter Punkt 1) Gesagte. 10). Bezüglich der Altpensionisten, das sind diejenigen, die vor dem 1. Jänner 1920 in den Ruhestand getreten sind, tritt eine Änderung in den derzeitigen Bezügen nicht ein. 11.) Die Neupensionisten, das sind diejenigen die nach dem 1. Jänner 1920 in den Ruhestand getreten sind, werden auf Grund des Amtsvorschlages überreiht. 12.) Die Regelung der Bezüge der Vertragsangestellten erfolgen durch das Gemeinderats-Präsidium. 13.) Die Regelung der Bezüge der Handelsschullehrer erfolgt erst nach Einreihung des staatlichen Direktors durch den Bund. Mit der Durchführung der Überführung wird das Gemeinderats-Präsidium betraut. 14.) Die Beamtenanwärter, das sind Urban Marie, Brandl Friedrich, Singerlhuber Alois und die Probewachmänner, werden nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Beamtenanwärter behandelt. 15.) Dieser Beschluss tritt entsprechend den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes vom 19. Juli 1924 B.G.Bl.Nr. 245 rückwirkend mit 1. Mai 1924 in Kraft. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Referent V.B. Dedic und G.R. Dr. Schneeweiss. 7.) Heimatsangelegenheiten. V.B. Dedic beantragt: Freiwillige Aufnahmen: Musil Josef, Tod Josef, Bacovsky Johann, Franz Eduard, Rösler Franz, Slavik Alois, Pupek Wenzel, Mühle Heinrich, Peltier Paul, Wolf Johann, Kolenz Anton, Indra Josef,

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