Gemeinderatsprotokoll vom 15. Oktober 1924

15. Sitzung. Protokoll. über die 15. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15.Oktober 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Beitritt zum Landesverband für Fremdenverkehr. 3.) Wahl von Mitgliedern in die Kommission zur Bildung der Geschworenenliste. 4.) Grundabtretung beim Föhrenschacherl. 5.) Erhöhung der Armenversorgungsgebühren. 6.) Allgemeinde Bestimmungen für Gemeindeunternehmen. 7.) Subvention der freiwilligen Feuerwehr. 8.) Festsetzung der Feuerwehrgebühren im Stadttheater. 9.) Neuregelung der Gasabgabe. Referent G.R. Tribrunner. 10.) Neuwahl in den Sparkassenausschuss. 11.) Kraftwagenverkehr St. Florian-Steyr. Referent G.R. Saiber. 12.) Steuerrekurse. Fürsorge-Ausschuss. Referent V.B. Dedic. 13.) Schaffung von Schulstipendien. Referent G.R. Lischka. 14.) Schuhaktion für Arbeitslose. Referent G.R. Lebeda. 15.) Übernahme der Kosten für einzelne Unterrichtsgegenstände an den Bürgerschulen. 16.) Bewilligung von Lehrmitteln für Unbemittelte in den städt. Schulen. 17.) Entsendung eines Vertreters in den Stadtschulrat. 18.) Entsendung eines Vertreters in den Schulausschuss der Frauengewerbeschule.

Referent V. B. Russmann. 19.) Bericht über die Verlegung der Garnison. 20.) Referent V.B. Dr. Messenböck. Eindeckung des Herrenhauses. Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vicebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hub. Messenböck und Dir. Julius Russmann, die Gemeinderäte: Baumgartner Johann Kranjak Marie Voglsam Josef Lebeda Alois Molterer Berta Lind Eduard Fischer Karl Lischka Hans Furrer Ulrich Dr. Markgraf Josef Futterer Franz Mayr Anton Strasser Hans Radmoser Johann Saiber Alois Scherak Franz Hiessmayr Franz Schlossgangl Leopold Schneeweiss Rudolf Dr. Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Klement Karl Tribrunner Franz Witzany Hans Urban Josef Wolfartsberger Johann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferd. Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral eröffnet und 1/4 8 Uhr abends die Sitzung und erklärt die Beschlussfähigkeit. Der Punkt 6.) wird in der vertraulichen Sitzung behandelt werden. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters: Bürgermeister Wokral bringt eingelangte Dankschreiben zur Kenntnis. Vom Bundespräsidenten Hainisch, Bundesministerium für Unterricht für die Widmung von Stipendien, Stadtpfarrer Strobl für Beglückwünschung, Schwester Siegfrieda für Anerkennungsschreiben, Wiener Männergesangsverein für freundliche Aufnahme anlässlich eines Besuches in Steyr.

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind: Gemeinderäte Hafner, Januschka, Peteler, Kletzmayr, Kisely. Als Protokollprüfer sind berufen: G.R. Steinbrecher und Tribrunner. Die am 7.Juli 1924 eingebrachte Interpellation wird mit Zustimmung des Gemeinderates in der nächsten Sitzung beantwortet werden. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Beitritt zum Landesverband für Fremdenverkehr. Zl. 10565. Der Referent berichtet und beantragt: Der ex präsidialen Entscheidung wegen Beitritt zum Landesverband für Fremdenverkehr mit einem Jahresbeitrage von 15 Goldkronen wird nachträglich die Genehmigung erteilt. Wird ohne Debatte angenommen. 3.) Wahl von Mitgliedern in die Kommission zur Bildung der Geschworenenliste. Zl. 12831/24. Nach einem Referate beantragt V.B. Russmann: In die Kommission zur Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten für das Jahr 1925 werden durch den Gemeinderat nachfolgende Personen entsendet: Für die sozialdemokratische Partei: Karl Klement, Christine Dedic, Dr. Rudolf Schneeweiss. Für die christlichsoziale Partei: Dr. Ulrich Furrer, Berta Molterer. Für die grossdeutsche Partei: Johann Wolfartsberger. Ohne Debatte angenommen. 4.) Grundabtretung beim Föhrenschacherl. Zl. 7241. Nach einem längeren Berichte des Referenten wird beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft wird in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. November 1923 noch ein weiterer Grundstreifen von 100 m2 behufs Schaffung eines Vorgartens beim Propagandahaus am Föhrenschacherl abgetreten. Dieser Grundstreifen liegt zwischen dem Hause und der

dortselbst durch die Siedlung geplanten Strasse. Die Kosten der Übertragung gehen zu Lasten der Genossenschaft. Ohne Debatte angenommen. 5.) Erhöhung der Armenversorgungsgebühren. Zl. 12575. Der Referent bespricht den Antrag des Armenrates und empfiehlt folgenden Antrag: Die Armenversorgungsbeiträge für nach Steyr zuständige versorgungsbedürftige Arme werden ab 1. November 1924 im Sinne des Antrages des städt. Armenrates festgesetzt. Ohne Debatte angenommen. 7.) Subvention der freiwilligen Feuerwehr. Zl. 14537. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: Die im Voranschlag für das Jahr 1924 vorgesehene FeuerwehrJubiläumsspende für die Beschaffung einer Motorspritze ist nunmehr entsprechend dem Ansuchen des Oberkommandos nach Massgabe des Bedarfes und der vorhandenen flüssigen Geldmittel, jedoch nur bis zum veranschlagten Höchstbetrage per 50 Millionen Kronen zu realisieren. Ohne Debatte angenommen. 8.) Festsetzung der Feuerwehrgebühren im Stadttheater. Zl. 12538. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Vergütungsbeiträge für die Beistellung der Feuerwehr im Stadttheater können für die kommende Spielzeit in der vom Oberkommando vorgeschlagenen Höhe eingehoben werden. In Hinkunft hat über diese Angelegenheit das Gemeinderatspräsidium zu entscheiden. Ohne Debatte angenommen. 9.) Neuregelung der Gasabgabe. Zl 14734. Der Referent begründet die Notwendigkeit der Vorlage und des Aufschlusses neuer Einnahmsquellen. Da eine Reduzirung des Gaspreises bevorsteht, wird trotz der erhöhten Abgabe eine Verbilligung eintreten. G.R. Markgraf wünscht zu wssen, wie hoch das bisherige Ergebnis der Abgabe war, was der Referent dahin be-

antwortet, dass das Erträgnis bisher etwa 10 Millionen betrug und nun etwa 15 Millionen Kronen betragen wird. Der Antrag wird angenommen. Referent G.R. Tribrunner. 10.) Neuwahl in den Sparkassenausschuss. Zl. 13247. Der Referent berichtet im Sinne des Antrages: Der Gemeinderat wolle beschliessen, für die aus dem Sparkassa-Ausschuss in Steyr ausgeschiedenen Herren Ludwig Reisinger und Fritz Krottenau, die Herren V.B. Russmann und Dr. Schneeweiss zu wählen. Ohne Debatte angenommen. 11.) Kraftwagenverkehr St. Florian -Steyr. Zl. 7290. Der Referent berichtet über die bisherigen Verhandlungen und beantragt: Gegen den geplanten Personentransport mit Automobilen auf der Strecke St. Florian-Sierning-Steyr wird seitens des Gemeinderates keine Einwendung erhoben. Die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses des Gemeinderates vom 7. Juli 1924 am 14. August 1924 ex präsidios erteilte Zustimmung zu diesem Unternehmen wird genehmigt und der Antrag gestellt zur Aufbringung der erforderlichen Mittel Aktien im Betrage von 40 Millionen Kronen zu zeichnen. Der Referent berichtet auch über den Versuch andere Interessenten zur Zeichnung heranzuziehen, bisher ohne Erfolg. G.R. Wolfartsberger legt Wert darauf, dass die Strecke Steyr-Sierning und umgekehrt befahren werde. Bürgermeister Wokral gibt bekannt, dass zwei Rundlinien geplant werden und zwar über Sierning eine und eine über Enns, das Land unterstützt dieses Unternehmen, von einer bevorstehenden Eröffnung der Linie ist der Magistrat bisher nicht verständigt worden. Er betont aber die Wichtigkeit der Automobillinie für die Stadt und sagt, je mehr Linien desto besser. G.R. Steinbrecher wünscht die Bekanntgabe der eingeladenen Interessenten G.R. Wolfartsberger teilt mit, dass die Kauf-

mannschaft einen grösseren Betrag direkt gezeichnet hat. Der Antragwird sodann einstimmig angenommen. 12.) Steuerrekurse. Zl. 7684, 7820, 7920, 7964, 8029, 8664, 8149, 9099, 9473, 9607, 10814. Referent G.R. Saiber verliest die Namen der Rekurrenten gegen die Mietzinsabgabe und zwar: Hans Stark, Johann Empl, Johann Tögel, Franz Fürst, Richard Mehwald, Heinrich Rosinger, Marie Schwingenschuss, Franz Mücke, Josef Reithoffer Pensionsfond des Wiener Bankvereines und Johann Scholz und beantragt die Abweisung. Ohne Debatte angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent V.B. Dedic. 13.) Schaffung von Schulstipendien. Wird über Antrag des Referenten vertagt. Referent G.R. Lischka. 14.) Schuhaktion für Arbeitslose. Zl. 13765. Der Referent beantragt: Die im Voranschlage vorgesehenen 100 Millionen Kronen werden zur Anschaffung von Schuhen für besonders bedürftige Arbeitslose bewilligt. Die Anfertigung der Schuhe wird den hiesigen Schuhmachermeistern übertragen. Bezüglich Überlassung eines Raumes für eine Wärmestube wird das Wohnungsamt beauftragt, das Notwendige zu veranlassen. Ohne Debatte angenommen. Referent G.R. Lebeda. 15.) Übernahme der Kosten für einzelne Unterrichtsgegenstände an den Bürgerschulen. Zl. 13448. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat bewillige die für den Maschinschreibunterricht in der Knabenbürgerschule, für den Schnittzeichen- und Englisch-Unterricht notwendigen Mittel, für das Schuljahr 1924/25. Gesamtkosten K 5,800.000. -. Ohne Debatte genehmigt. 16.) Bewilligung von Lehrmittel für Unbemittelte in den städt. Schulen. Zl. 13812/24. Der Referent beantragt: Für das Schuljahr 1924/25 einen Betrag von 60 Millionen Kronen zur An-

schaffung von Lehrmittel zu bewilligen. Ohne Debatte angenommen. 17.) Entsendung eines Vertreters in den Stadtschulrat. Derselbe Referent beantragt: An Stelle des verstorbenen Herrn Oberlehrer Mally wird als Vertreter des Gemeinderates Herr Fachlehrer Forster in den Stadtschulrat entsendet. Ohne Debatte angenommen. Referent V.B. Dedic. 18.) Entsendung eines Vertreters in den Schulausschuss der Frauengewerbeschule. Zl. 13226. Antrag: Als Vertreter der Stadtgemeinde Steyr wird Herr G.R. Lebeda entsendet. Ohne Debatte angenommen. Referent V.B. Russmann. 19.) Bericht über die Verlegung der Garnison. Zl.13446. Der Referent bespricht die Vorgeschichte und die bisherigen Verhandlungen in dieser Angelegenheit, erbringt die bisher gefassten Beschlüsse in Erinnerung und verweist auf die erfolglosen Versuche zur Aufbringung der Mittel. Der Gang der Verhandlungen habe gezeigt, dass die Gemeinde alles getan habe um die Garnison zu erhalten. Er beantragt namens des Finanz-Ausschusses; den einstimmig gefassten Beschluss: Der Gemeinderat beschliesse: Der Gemeinderat ist zu seinem Bedauern nicht in der Lage, von dem Standpunkte, die verlangten Adaptierungen in der Kaserne erst nach Sicherstellung der finanziellen Mittel zu beginnen, abzugehen. Wenn daher das Bundesministerium für Heerwesen sich über die ökonomischen Grundlagen hinwegsetzen von der ultimativen Stellungnahme nicht abgeht, so stehen der Gemeinde allerdings keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung, die gegen den Willen der gesamten Bevölkerung beabsichtigte Verlegung der Garnison zu verhindern. Der Gemeinderat betont aber bei diesen Anlasse

neuerdings, dass er nichts unversucht lies, um die Belassung der Garnison in Steyr zu erreichen. Er verweisst auf die wiederholten Gemeinderatsbeschlüsse und Resolutionen in dieser Sache, auf die wiederholten Interventionen der Steyrer National- und Bundesräte und des Zivilkommissärs für Heerwesen, er verweist auf den Beschluss des oö. Landtages, der sich über Antrag der Abgeordneten Wikral und Genossen ganz entschieden gegen eine Verlegung der Garnison Steyr ausgesprochen hat, er verweist schliesslich auf die wiederholten persönlichen Interventionen des Herrn Bürgermeisters. Der Gemeinderat muss ferner in diesem Zusammenhange auf die rastlosen Bestrebungen, Kredit zu erwirken, hinweisen. Er verweist auf das persönliche Ansuchen des Herrn Bürgermeisters beim Bundesministerium für Finanzen um Ermöglichung eines billigen Kredites, das leider abgewiesen wurde. Von der Gemeinde, deren oberste Pflicht es ist die Interessen der gesamten Bevölkerung zu wahren, kann schlechterdings niemand verlangen, teure Bankkredite aufzunehmen, wenn andererseits vom Bunde die ihr gesetzlich zukommenden Abgabenertragsanteile vorenthalten werden. Der Gemeinderat glaubt nicht vergeblich an die Einsicht des Herrn Bundesminister für Heerwesen appelieren zu müssen uns hofft auch heute noch zuversichtlich, dass die schwebende Frage in einer beide Teile befriedigenden Weise gelöst wird. Von diesem Antrage ist das Bundesministerium für Heerwesen, die Nationalräte der Stadt Steyr, der o.ö. Landtag und der Zivilkommissär für Heerwesen in Kenntnis zu setzen. Referent V.B. Dr. Messenböck. 20.) Eindeckung des Herrenhauses. Zl. 10496. Der Referent stellt die Notwendigkeit der Reparatur dar und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die unbedingt notwendigen Ausbesserungen noch heuer durchzuführen und die vom Amtsberichte der Mag. Abt. V erwähnten umfassenden Neuherstellungen präliminarmässig für das Jahr 1925 sicher zu stellen. Der Akt wird dem Finanz- und Rechts-

Ausschusse zur weiteren Beratung abgetreten. Ohne Debatte angenommen. Der Bürgermeister: Wokral. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Steinbrecher. Kapinus. Tribrunner.

Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch den 15. Oktober 1924. Referent V.B. Russmann. 1.) Ankauf des Hauses Haratzmüllerstrasse 50. Zl. 12653/24. Der Referent macht Mitteilung über den Ankauf des Hauses Haratzmüllerstrasse 50 durch das Gemeinderats-Präsidium, er verliest die Bedingungen über den Ankauf und teilt ergänzend mit, dass das Ernteerträgnis nahezu eine Million einbrachte. Er beantragt: Der Gemeinderat genehmige nachträglich den Ankauf des Hauses Haratzmüllerstrasse Nr. 50 nach den Bedingungen, Die sie im Beschlusse des Gemeinderats-Präsidiums vom 26. August 1924 festgelegt erscheinen. Ohne Debatte angenommen. 2.) Aufhebung eines Pachtvertrages. Zl. 10833/24 Der Referent berichtet über die Angelegenheit und beantragt: Die Präsidialerledigung vom 17. Juli 1924, wonach der Pachtvertrag mit Max Fialla in Amstetten vom 14. Juni 1922 im Sinne des Protokolles vom 17. VII. 1924 aufgehoben wird, wird genehmigt. Gleichzeitig wird der Parzellierung im Sinne des Punktes 1 und 2 des Bauamtsberichtes vom 18. VI. 1924 zugestimmt. G.R. Scherak stellt die Anfrage, welche Reitschule hiebet gemeint sei, was V.B. Russmann aufklärt. G.R. Markgraf macht auf einen Widerspruch aufmerksam, gegenüber dem Berichte im Finanzausschusse über die Verwertung des aufgenommenen Inventars. Der Referent widerspricht diesen Ausführungen und legt dar, dass der Gegenwert per K 120 Milli-

onen rückvergütet werde, entweder in Barem oder in Aktien. G.R. Markgraf warnt vor der Übernahme des Inventars. V.B. Russmann gibt im Schlussworte zu bedenken, dass es unsere Aufgabe sei, Industrien zu fördern und dass dem Antrag reinste Motive zur Hebung der Stadtfinanzen unterliegen. Die Gemeinde müsse sich von Konjunkturunternehmungen unabhängig machen. Der Antrag wird angenommen. Referent G.R. Witzany. 3.) Beschwerde Berta Troyer. Zl. 573/Präs. Der Referent berichtet über die Sachlage und beantragt: Der Einwendung des Herrn Dr. Otto Troyer gegen die Kündigung des Dienstverhältnisses und gegen den Wohnungsräumungsauftrag gegen Fräulein Bertra Troyer wird nicht stattgegeben. Begründung: Auf Grund des mit Fräulein Berta Troyer im Jahre 1920 aufgenommenen Protokolles wurde die Wohnung des Frl. Troyer vorbehaltlos übergeben, in demselben erklärte sie den Mietvertrag für erloschen. Bezüglich der Kündigung des Dienstverhältnisses heisst es in dem Punkt 12 des Dienstvertrages: Das Dienstverhältnis kann jederzeit 1/4 jährlich gekündigt werden. Angenommen. 4.) Ankauf des Hauses Kirchengasse Nr. 1 und Ausübung der Leichenbestattung. Zl. 14086/24. Der Referent verliest den vom Gemeinderats-Präs. abgeschlossenen Vertrag und beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Gemeinderats-Präsidium wird die nachträgliche Genehmigung zu dem abgeschlossenen Kaufvertrag samt der im Hause befindlichen Leichenbestattung zu den vereinbarten Bedingungen erteilt. V. B. Dr. Messenböck erklärt, der Kaufbetrag sei zu hoch und Donke war einzig tüchtig im Momente des Ver-

kaufes gewesen. Donke sei mit anderen Unternehmungen in Verbindung gestanden, diese aber haben nur Unterangebote gemacht. Das Unternehmen sei nicht leistungsfähig, das Inventar ist minderwertig und ist nicht zu erwarten, dass das Unternehmen produktiv oder lukrativ werde. Er sei daher nicht in der Lage, die nachträgliche Zusicherung zu erteilen. G.R. Dr. Rudolf Schneeweis bespricht den Wert des Hauses und das Inventar. Für die Lebensfähigkeit des Unternehmens spricht, dass das Geschäft Generationen der Familie Donke erhalten habe und der Niedergang auf persönliche Eigenschaften des Herrn Donke zurückzuführen sei. Man solle aber das Unternehmen nicht vom Provitsstandpunkte betrachten. G.R. Markgraf hält den Ankauf für einen Missgriff des Präsidiums. Es sei wohl zu begrüssen, wenn die Gemeinde Unternehmungen schaffe, bei diesem werde sie aber daraufzahlen. Er beantragt jedenfalls eine getrennte Buchhaltung für Konto Leichenbestattung. G.R. Witzany bespricht im Schlusswort, das Unternehmen sei kein Konjunkturunternehmen und verweist darauf, dass Donke im stande war, das Haus mit grossen Kosten instandzusetzen, dass die Schätzung des Hauses sicherlich nicht übermässig sei, da die Errichtung einer kleinen Wohnung allein heute etwa 100 Millionen kostet. Er betont, dass Donke von vielen Seiten Vorwürfe gemacht wurden, dass er den Betrieb an die Gemeinde verkauft habe und er erwartet, dass der Gemeinderat das Unternehmen unterstützen werde. 6.) Allgemeine Bestimmungen für Gemeindeunternehmungen. Zl. 599/Präs. V.B. Russmann führt aus, dass ohnehin geplant ist, gleich wie für das Stadtgut eine getrennte Buchführung für die Leichenbestattung durchzuführen. Es sei nun notwendig, allgemeine Bestimmungen für die Gemeinde-Unternehmungen zu beschliessen. Er verliest

den Entwurf und fügt bei, dass das noch auszuarbeitende Organisationsstatut den Gemeinderat vorgelegt werden wird. Er beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen I.) Für die bereits errichteten und noch zu errichtenden Gemeindeunternehmungen werden allgemeine Bestimmungen festgesetzt. II.) Für das Unternehmen, städt. Leichenbestattungsanstalt, wird als gemeinderätlicher Referent V.B. Russmann bestellt. V.B. Russmann gibt das Versprechen, das Unternehmen lukrativ zu gestalten und wünscht nur, dass nicht dunkle Mächte die Prosperierung des Geschäftes durchkreuzen. Er wird seine Ehre daran setzen, dass das Geschäft so ausgebildet werden wird, dass die Gemeinde wenigstens nicht daraufzahle. V.B. Dr. Messenböck stellt für den I.Teil den Vertagungsantrag, damit seine Partei darüber beraten könne. G.R. Markgraf spricht sich ebenfalls für die Vertagung aus und weist, wenn die Bemerkung hinsichtlich der dunklen Mächte auf ihn gemünzt sei, zurück. V.B. Russmann erklärt daraufhin G.R. Markgraf nicht damit gemeint zu haben, begründet seine Bemerkung, dass faktisch Quertreibereien vorliegen und diesen habe seine Bemerkung gegolten. Der Vertagungsantrag wird abgelehnt. V.B. Dr. Messenböck erbittet sich eine Abschrift der allgemeinen Bestimmungen und Bgm. Wokral verspricht, dass den Gemeinderäten eine solche Abschrift zugehen wird. Der Ausschussantrag wird sodann, der erste Teil mit Mehrheit, der zweite Teil einstimmig angenommen. Referent G.R. Saiber. 5.) Personalangelegenheiten. a) Besetzung der Sekundararztenstelle im Kranken haus. Zl. 489/Präs. Antrag: Die freigewordene Stelle wird Herrn Dr. Albert Falthansl verliehen. Angenommen.

b) Wilhelm Resch, pragmatische Anstellung. Zl. 375/Präs. Wird unter den Voraussetzungen des Verzichtes auf Anrechnung einer Vordienstzeit bewilligt. c) Leopold Friedrich; definitive Anstellung. Zl.588/Präs. Definitive Anstellung vor Ablauf der 2 jährigen Probedienstzeit. Angenommen. d) Zl. 587/Präs. Josef Moser, definitive Anstellung Angenommen. e) Zl. 407/Präs. Anton Kuncius, Übernahme in das pragmatische Dienstverhältnis, provisorische Anstellung als Beamtenanwärter. Angenommen. 6.) Durchführung des Gehaltsgesetzes. Zl. 595/Präs. V.B. Dr. Messenböck beantragt an bloc Annahme G. R. Saiber verliest den Antrag der Personalkommission am 6. X.1924. Die Personalkommission empfiehlt dem Gemeinderate nachstehenden Vorschlag zum Beschlusse zu erheben. 1.) Die Festsetzung der Verwendungsgruppen bzhw. der Dienstklassen für alle aktiven Angestellten einschliesslich der Sicherheitswachebeamten erfolgt auf Grund des in der Personalkommission beschlossenen Antrages (die mit roter Tinte bezeichneten Änderungen erfolgten auf Grund einer mündlichen Vereinbarung mit der Personalvertretung). Die Festlegung der Verwendungsgruppen und die im Wege der Zeitüberleitung erreichte Dienstklasse erfolgt ad personam, ohne dass hiedurch die Zahl der bereits derzeit systemisierten Dienstposten berührt wird. Die Einteilung der Angestellten

in eine andere Verwendungsgruppe bzhw. Dienstklasse bei anderweitiger Verwendung bzhw. minder zufriedenstellender Ebenso bleibt vorbehalten Dienstleistung bleibt vorbehalten. die Festlegung der Verwendungsgruppe bei Besetzung eines Dienstpostens durch eine andere Person als durch den gegenwärtigen Träger. Eine solche Massregel erfolgt im Einvernehmen mit der Personalvertretung durch das Magistrats-Präsidium. 2.) Auf die Forderung der Berücksichtigung der ehemals erfolgten generellen Beförderung (Gemeindetals-Beschluss vom 20. Mai 1920) wird dermalen nicht eingegangen. 3.) Der im Oktober 1923 bewilligte Vorschuss von K 300.000. - für alle pragmatischen Angestellten (inkl. Wache und Neupensionisten) und von K 200.000. - für die Vertragsangestellten wird endgültig nachgelassen; die Einzahlung des im Februar 1924 bewilligten Vorschusses in der gleichen Höhe und unter den gleichen Modalitäten wird bis auf weiteres gestundet. Die im August 1924 auf Grund eines Erlasses des Bundesministeriums, für Finanzen auf die Besoldungsreform prozentuell abgestuften Vorschüssen sind in Abrechnung zu bringen; bei denjenigen, bei denen sich infolge der Neueinstellung ein Minderbezug (Ergänzungszulage) ergibt, ist von der Abrechnung dieser Vorschüsse Abstand zu nehmen. Die infolge der Mehrleistung der Gemeinde sich ergebenden Beträge (190 Märzbezüge) sind bis Ende dieses Jahres von allen Angestellten (inklusive Wache und Neupensionisten) hereinzubringen. 4.) Bezüglich derjenigen Beamten und Angestellten, die eine Ergänzungszulage erhalten und eine Reihe von Jahren im Gehalte nicht vorrücken, wird nach Ablauf von 2 Jahren neuerlich Beschluss gefasst werden. 5.) Bei Einreihung der Sicherheitswachebeamten erfolgt die Überführung unter Berücksichtigung des derzeitigen Funktionstitels. Bei diesem Anlasse wird für den erst zu ernennenden Sicherheitswacheabteilungsinspektor ein Bezirksinspektorposten als Vertretung systemisiert. Dieser Posten ist intern auszuschreiben. Ausserdem werden drei

Rvierinspektorposten (Stein) systemisiert und die Rayonsinspektoren Mayr, Holub und Oberndorfer als Revierinspektoren ernannt. Die beiden Gefangenhausgehilfen werden hinsichtlich ihrer Bezüge den Sicherheitswachebeamten angeglichen ohne dass sie in den Stand der Sicherheitswachebeamten überführt werden. Im übrigen gilt auch für die Sicherheitswachebeamten sinngemäss das unter Punkt 1) Gesagte. 6.) Von einem Abzug von Jahren bei der Überführung im Sinne der Überleitungsbestimmungen zum II. Hauptstück des Gehaltsgesetzes wird für alle Angestellten abgesehen. 7.) Die dem Arbeitsvermittlungs- und Erwerbslosenfürsorgeamte zugeteilten pragmatischen Angestellten mit Ausnahme des jeweiligen Leiters erhalten auf die Dauer der Verwendung in diesem Amte eine Leistungszulage im Ausmasse von 2 Bienien der jeweiligen Verwendungsgruppe bzhw. Dienstklasse. Diese Leistungszulage ist nur dann in die Pension einrechenbar, wenn der betreffende Angestellte mit dieser Leistungszulage aus dem aktiven Dienstverhältnisse ausscheidet. Die Verleihung dieser Leistungszulage obliegt in Hinkunft dem GemeinderatsPräsidium nach Anhörung der Personalvertretung. 6.) Die Schulhauswarte der Doppelschulen erhalten auf die Dauer der Verwendung in den Doppelschulen Leistungszulagen, die für den Schulhauswart der Bürgerschule 3 Bienien der jeweiligen Verwendungsgruppe bzhu. Dienstklasse beträgt, bei den übrigen Schulhauswarten der Doppelschulen 1 Bienium. Bezüglich der Verleihung gilt sinngemäss das unter Punkt 7) Gesagte. 9.) Die freien Beförderungen erfolgen auf Grund des im Einvernehmen mit der Personalvertretung modifizierten Amtsvorschlages (Änderungen sind im Amtsvorschlag mit roter Tinte gekennzeichnet). Der Magistratsdirektor Stellvertreter Dr. Häuslmayr wird gleichzeitig im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 15. Septem-

ber 1922 zum Magistratsdirektor ernannt und in die 8. Verwendungsgruppe II. Dienstklasse, I. Gehaltsstufe mit der nächsten Vorrückung am 1. Jänner 1925 ernannt. Auch die freien Beförderungen erfolgen ad personam; der Gemeinderat behält sich auch hier die individuelle Wertung der Posten vor. Im übrigen gilt auch hier sinngemäss das unter Punkt 1) Gesagte. 10). Bezüglich der Altpensionisten, das sind diejenigen, die vor dem 1. Jänner 1920 in den Ruhestand getreten sind, tritt eine Änderung in den derzeitigen Bezügen nicht ein. 11.) Die Neupensionisten, das sind diejenigen die nach dem 1. Jänner 1920 in den Ruhestand getreten sind, werden auf Grund des Amtsvorschlages überreiht. 12.) Die Regelung der Bezüge der Vertragsangestellten erfolgen durch das Gemeinderats-Präsidium. 13.) Die Regelung der Bezüge der Handelsschullehrer erfolgt erst nach Einreihung des staatlichen Direktors durch den Bund. Mit der Durchführung der Überführung wird das Gemeinderats-Präsidium betraut. 14.) Die Beamtenanwärter, das sind Urban Marie, Brandl Friedrich, Singerlhuber Alois und die Probewachmänner, werden nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Beamtenanwärter behandelt. 15.) Dieser Beschluss tritt entsprechend den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes vom 19. Juli 1924 B.G.Bl.Nr. 245 rückwirkend mit 1. Mai 1924 in Kraft. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Referent V.B. Dedic und G.R. Dr. Schneeweiss. 7.) Heimatsangelegenheiten. V.B. Dedic beantragt: Freiwillige Aufnahmen: Musil Josef, Tod Josef, Bacovsky Johann, Franz Eduard, Rösler Franz, Slavik Alois, Pupek Wenzel, Mühle Heinrich, Peltier Paul, Wolf Johann, Kolenz Anton, Indra Josef,

Abweisungen: Springer Karl, Mayrhofer Karl, Hambeck Josef, Krammer Josef, Schlesinger Felix, Lirsch Franz, Bendik Josef, Mitura Franz, Moser Alois, Zusicherungen: Hehenberg Josef. Abweisungen: Haberhauer Therese, Schopper Cäcilie, Randak Rosa, Skazel Eduard. Aufnahmen auf Grund der Ersitzung: Kaindlsdorfer Andreas, Kaulich Adolf, Holzmayr Franz, Hampl Anton, Schartmüller Johann, Kinzlhofer Josef, Richter Ferdinand, Hametner Ludwig, Atzlinger Franz, Münzberg Emil, Grasbon August, Jaksch Eduard, Rohrauer Franz, Sagmeister Johann, Willingsdorfer Aug., Edlauer Leopold, Grill Lorenz, Wenzl Franz, Hauer Leopold, Zetter Math., Prinz Franz, Obermann Franz, Sturm Karl, Lampelmayr Jul., Jellinek Amalia, Jellinek Eduard, Nachbargauer Anton, Singhuber Ferd., Huber Franz, Hillebrand Karl, Auer Joh., Eibl Josef, Stummer Joh., Bergmayr Florian, Ziegler Max, Freiwillige Aufnahmen: Abweisungen: Groschitz Marie, Berger Anna, Hochholzer Florian Zusicherungen: Massarie Albin Annulierungen: Der Gemeinderat beschliesse die Annulierung folgender freiwillige Aufnahmen und Zusicherungen: Freiwillige Aufnahmen: Trupp Emmerich, Böhm Andreas, Zöttl Karl, Schweiger Aloisia Braunseis Karl, Ritter Anton, Schweiger Angela. Zusicherungen: Elischka Katharina. Die G.R. Molterer und Ecker setzen sich für die Partei Kath. Elischka ein, ein diesbezügl. Antrag wird nach einem Berichte des Referenten abgelehnt. Die anderen Anträge werden einstimmig angenonnen.

Schluss 1/2 10 Uhr. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus m.p. Steinbrecher m.p. Tribrunner m.p.

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