Gemeinderatsprotokoll vom 15. Oktober 1924

den Entwurf und fügt bei, dass das noch auszuarbeitende Organisationsstatut den Gemeinderat vorgelegt werden wird. Er beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen I.) Für die bereits errichteten und noch zu errichtenden Gemeindeunternehmungen werden allgemeine Bestimmungen festgesetzt. II.) Für das Unternehmen, städt. Leichenbestattungsanstalt, wird als gemeinderätlicher Referent V.B. Russmann bestellt. V.B. Russmann gibt das Versprechen, das Unternehmen lukrativ zu gestalten und wünscht nur, dass nicht dunkle Mächte die Prosperierung des Geschäftes durchkreuzen. Er wird seine Ehre daran setzen, dass das Geschäft so ausgebildet werden wird, dass die Gemeinde wenigstens nicht daraufzahle. V.B. Dr. Messenböck stellt für den I.Teil den Vertagungsantrag, damit seine Partei darüber beraten könne. G.R. Markgraf spricht sich ebenfalls für die Vertagung aus und weist, wenn die Bemerkung hinsichtlich der dunklen Mächte auf ihn gemünzt sei, zurück. V.B. Russmann erklärt daraufhin G.R. Markgraf nicht damit gemeint zu haben, begründet seine Bemerkung, dass faktisch Quertreibereien vorliegen und diesen habe seine Bemerkung gegolten. Der Vertagungsantrag wird abgelehnt. V.B. Dr. Messenböck erbittet sich eine Abschrift der allgemeinen Bestimmungen und Bgm. Wokral verspricht, dass den Gemeinderäten eine solche Abschrift zugehen wird. Der Ausschussantrag wird sodann, der erste Teil mit Mehrheit, der zweite Teil einstimmig angenommen. Referent G.R. Saiber. 5.) Personalangelegenheiten. a) Besetzung der Sekundararztenstelle im Kranken haus. Zl. 489/Präs. Antrag: Die freigewordene Stelle wird Herrn Dr. Albert Falthansl verliehen. Angenommen.

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