Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1924

über Vorschlag des V.B. Dr. Messenböck en bloc angenommen, mit Ausnahme des Aktes Mörtenhuber, welcher zurückgestellt wird und des Aktes Kapinus, welcher nach einer Erklärung des G.R. Bausenwein über die ausnahmsweise Zubilligung der Uebernahme in das pragmatische Verhältnis ohne Präjudiz in getrennter Abstimmung einstimmig angenommen wird. Anträge: Zl. 1195/V.P./23. Karl Kapinus; Uebernahme in das pragmatische Verhältnis. Die ausnahmsweise Uebernahme in das pragmatische Dienstverhältnis im Sinne des Beschlusses des GemeinderatsPräsidiums vom 25. März 1921 wird genehmigt. Im Falle der nachgewiesenen Dienstunfähigkeit wird nach 5 Dienstjahren, jedoch vor Ablauf von 10 Dienstjahren der Pensionsanspruch auf Anrechnung von 10 Dienstjahren zugesichert. Einstimmig angenommen. Zl. 237/V.P./24. Besetzung der Fachbeamtenstelle im Arbeitslosenamte mit Alois Höritzauer. Die ausgeschriebene Stelle eines fachtechnischen Beamten im Arbeitslosenamte wird mit Alois Höritzauer, der diesen Posten seit 19.Dezember 1922 als Vertragsbeamter inne hat, besetzt. Die Anstellung ist zunächst eine provisorische auf 2 Jahre ab 1.Mai 1921, die Dienstzeit beim Magistrate Steyr seit 19. ezember 1922 wird in die Gesamtdienstzeit gemäss § 16 D.O. eingerechnet, wodurch jedoch die Probedienstzeit nicht verkürzt wird. Eine Anrechnung sonstiger Vordienstzeit bezw. Militärdienstzeit findet nicht statt. Die Anstellung erfolgt gemäss der Ausschreibung in der 8. Bes. Gruppe mit 0 Vorrückungen, nach der D.O.in Gruppe 19. Zl. 365/V.P./24. Dr. Franz Pimiskern; Uebernahme in das pragmatische Dienstverhältnis. Antrag: Pragmatische Anstellung des Dr. Franz Pimiskern ab 1. Juli 1924 wird genehmigt. Nach zweijähriger zufriedenstellender Dienstzeit wird die definitive Anstellung vorbehaltlich der Aufrechterhaltung der im Ansuchen vom 13. Mai 1924 festgelegten Erklärung der seinerzeitigen Uebernahme der Stadtarztensstelle ohne weitere finanzielle Rechtsansprüche an die Stadtgemeinde zu

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