Gemeinderatsprotokoll vom 5. Juni 1924

K 200,000.000.- (zweihundert Millionen Kronen) umzuwandeln. V.B. Dr. H. Messenböck erklärt, auch für das Unternehmen zu sein, jedoch beim Punkte 13 des Vertrages einige Bedenken zu haben, es stehe nichts darin wegen Konkurrenzausschreibung und das biete grosse Gefahr, es sei keine Kontrolle vorhanden, wenn kein Offert anderer Firmen vorliege. Er beantrage daher folgende Aenderung: § 13) Die Stadtgemeinde Steyr ist verpflichtet, eine öffentliche Offertausschreibung über die durchzuführenden Bauten ergehen zu lassen. § 14) (statt 13) übertragen, wenn kein günstigeres Offert vorliegt. G.R. Schlossgangl kann nicht begreifen, wieso der Gemeinde eine Ersparnis von 1 Million erwachse. G.R. Direktor Markgraf begrüsst die Schaffung von Einnahmsquellen, bezweifelt aber den Gewinn, ohne reichliche Gegenofferte können die Konkurrenten nicht gegeneinander ausgespielt werden, verschiedene Bauten brauchen verschiedene Fachleute und im Wasserbau habe die Firma noch nicht gearbeitet. V.B. Dr. Messenböck stellt noch eine Anfrage, die G.R. Dr. Schneeweiss beantwortet. G.R. Bausenwein wünscht eine Ergänzung des Punktes 4). Sodann werden die Punkte 1-3, 5-12 und 11 angenommen. Nach einer kurzen Aussprache über die Punkte 1 und 13 bei welcher sich Dr. Schneeweiss eine Ergänzung des Punktes 13 über den Vorbehalt des Begebungsrechtes aufzunehmen bereit erklärt. Sodann wird auch der Punkt 4. angenommen. Bei Punkt 13 wird erst der Abänderungsantrag Dr. Messenböck zur Abstimmung gebracht, der abgelehnt, sodann der Ausschuss-Antrag angenommen wird. Referent G.R. Saiber. 2.) Bewilligung einer Notstandsaushilfe an die MagistratsAngestellten. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse, die den MagistratsAngestellten im Sinne des Präsidialbeschlusses vom 17. Mai 1921 ausbezahlten Vorschüsse von je K 300.000.- bezw. je 200.000 K nachträglich zu genehmigen. 3.) Personalsachen. Die Anträge des Finanz- und Rechtsausschusses werden

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