Gemeinderatsprotokoll vom 28. April 1924

Im Jahre 1924 zahlt sie für etwas über 100 Angestellte (ohne Sicherheitswache) inklusive der Bundeszuschüsse von 16 2/3 % K 2.807,207.200 Die Gemeinde zahlt also für den mehr als verdoppelten Stand fast die gleichen Gehälter. Da geht zunächst hervor, dass die Lage der öffentlichen Angestellten eine äusserst ungünstige ist. Dabei muss aber festgestellt werden, dass die Gemeinde gegenüber dem Bunde ein Mehr leistet, indem Sie die Einkommensteuer zur Gänze trägt, die Pensionsbeiträge auf sich nimmt und ihren Pensionisten nach Vollendung der Dienstzeit die vollen Gehälter ausbezahlt. Aber wie erklärt sich die Verdoppelung der Angestellten? Seit dem Jahre 1914 kamen an neuen Ämtern zu den alten hinzu: Das Arbeitslosenamt, das Wohnungsamt, das Fürsorgeamt, die Kindergärtnerinnen, die Fürsorgerinnen, das Personal der Handelsschule und die Beamten der bei den Bürgerlichen so beliebten Steuerverwaltung. Wenn man das ungeheure Anwachsen der Agenden betrachtet, so kann man sicherlich nicht behaupten, dass auf diesem Gebiete etwa verschwenderisch vorgegangen wird. Wenn nan beispielsweise bedenkt, dass die Gemeinde 17 eigene Abgaben zu verwalten hat, ohne Berücksichtigung der zahllosen Gebühren und Taxen, so muss man wohl zugeben, dass die drei Beamten der Steuerverwaltung, die seit anfangs 1923 besteht, und die nicht ganz 2 % der Einnahmen kosteten, während sie anderseits durch die ständige Kontrolle die Steuern besser erfasst, sich mehr als bezahlt macht. Eine schwere Belastung stellt das Pensionsetat dar, das gerade in Steyr unverhältnismässig hoch erscheint. Während im Jahre 1914 19 Pensionisten waren, sind jetzt bei der Gemeinde Steyr 46 Pensionisten, was eine Erklärung darin findet, dass eine Reihe von Angestellten in der Kriegszeit nicht in Pension gehen konnten, die aber beim Inkrafttreten des Pensionsbegünstigungsgesetzes in der Nachkriegszeit sofort in den Ruhestand traten und dass die von den Sozialdemokraten im Jahre 1920 geschaffene neue

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