Gemeinderatsprotokoll vom 15. Februar 1924

dieser Abgabe für Kaffeehäuser, welche V.B. Russmann beantwortet. Der Antrag wird angenommen. 3.) Regelung der Mietzinshellerabgabe auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 1975/24. Derselbe Referent: Auch diese Abgabe hat der Gemeinderat bereits beschlossen, an dem Inhalte wurde nichts geändert. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Mietzinshellerabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. G.R. Futterer beantragt eine Zurückstellung des Gesetzes an den Finanz-und Rechtsausschuss. Dieser Vertagungsantrag wird abgelehnt. G.R. Bausenwein gibt die Erklärung ab, dass seine Partei gegen diesen Punkt und gegen Punkt 5) stimmen werde. Auf eine Anfrage des G.R. Scherak gibt Bgm. Wokral Auskunft und V.B. Russmann verweist im Schlussworte auf den Schutz der Mieter durch Einigungsamt und Mietsenat. Der Antrag wird sodann angenommen. 4.) Regelung der Kraft- und Kutschwagenabgabe nach dem Abgabenermächtigungsgesetz. Zl. 1977/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Kraft- und Kutschwagenabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. Ohne Debatte angenammen. 5.) Regelung der Konzessionsabgabe auf Grund des Abgabenteilungsgesetzes. Zl. 1978/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Konzessionsabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. Ohne Debatte angenommen. 6.) Festsetzung der Taxen für die Aufnahme in den Heimatverband auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 2036/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse für die Aufnahme in den Heimatsverband werden in Hinkunft die Taxen nach dem im Amtsberichte

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