Gemeinderatsprotokoll vom 15. Februar 1924

8. Sitzung. Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr, am 15. Februar 1924. Tagesordnung. 1.) Mitteilungen des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann 2.) Ausserkraftsetzung des Beschlusses über Novellierung der Bordellabgabe bzhw. Neunovellierung. 3.) Regelung der Mietzinshellerabgabe auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. 4.) Regelung der Kraft- und Kutschwagenabgabe nach dem Abgabenermächtigungsgesetz. 5.) Regelung der Konzessionsabgabe auf Grund des Abgabenteilungsgesetzes. 6.) Festsetzung der Taxen für die Aufnahme in den Heimatsverband auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. 7.) Regelung der Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen nach dem Abgabenermächtigungsgesetze. 8.) Regelung der Ankündigungsabgabe im Sinne des Abgabenermächtigungsgesetzes. 9.) Aufnahme eines Darlehens für das allgemeine Krankenhaus. Vertrauliche Sitzung. 1.) Bewilligung eines Urlaubes gegen Einstellung der Gebühren für die Dauer von drei Monaten. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vicebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Dir. Julius Russmann, die Gemeinderäte: Kranjak Marie Aigner Franz Lebeda Alots Baumgartner Johann Lind Eduard Bausenwein Johann Markgraf Josef Molterer Berta Dr. Furrer Ulrich Fischer Karl Mayer Anton Futterer Franz Radmoser Johann Gangl Josef jun.

Hafner Josef Saiber Alois Hiessmayr Franz Scherak Franz Urban Josef Schlossgangl Leopold Januschka Emanuel Schneeweiss Rudolf Dr. Kisely Berta Ecker Alois Klaffenböck Johann Steinbrecher Leopold Klement Karl Tribrunner Franz Wolfartsberger Johann Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr. Als Schriftführer: Protokollführer Karl Kapinus. Bürgermeister Wokral eröffnet um 7 Uhr 25 die Sitzung, grüsst die Erschienenen und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Lischka, Kletzmayr und Witzany. Protokollprüfer für diese Sitzung sind die G.R. Klement und Kranjak. Unter Punkt 1) Mitteilungen des Vorsitzenden hat der Bürgermeister nur zu berichten, dass seitens der Wahlvereinigung an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Hummer bzhw. Schöndorfer Herr G.R. Wolfartsberger vorgeschlagen wurde, wogegen keine Einsprache erhoben wurde. Finanz-und Rechtsausschuss. Referent V.B. Russmann. 2.) Ausserkraftsetzung des Beschlusses über Novellierung der Bordellabgabe bzhw. Neunovellierung. Zl. 28551/23. V.B. Russmann nimmt vorerst Bezug auf das vor kurzem erschienene Abgabenermächtigungsgesetz, nach welchem der Gemeinderat der Stadt Steyr eine Anzahl namentlich angeführter Abgaben autonom zu regeln befugt ist. Es handle sich heute um solche Abgaben, die bereits den Gemeinderat passiert haben. Die Bordellabgabe wurde im Finanzausschusse einhellig zur Annahme empfohlen. Antrag: Die Besucherabgabe wird mit sofortiger Wirksamkeit im Sinne des instruierten Amtsberichtes geregelt. Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Gemeinderates vom 20. Dezember 1923 betreffend die Novellierung der Besucherabgabe ausser Wirksamkeit gesetzt. G.R. Scherak stellt eine Anfrage wegen Giltigkeit

dieser Abgabe für Kaffeehäuser, welche V.B. Russmann beantwortet. Der Antrag wird angenommen. 3.) Regelung der Mietzinshellerabgabe auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 1975/24. Derselbe Referent: Auch diese Abgabe hat der Gemeinderat bereits beschlossen, an dem Inhalte wurde nichts geändert. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Mietzinshellerabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. G.R. Futterer beantragt eine Zurückstellung des Gesetzes an den Finanz-und Rechtsausschuss. Dieser Vertagungsantrag wird abgelehnt. G.R. Bausenwein gibt die Erklärung ab, dass seine Partei gegen diesen Punkt und gegen Punkt 5) stimmen werde. Auf eine Anfrage des G.R. Scherak gibt Bgm. Wokral Auskunft und V.B. Russmann verweist im Schlussworte auf den Schutz der Mieter durch Einigungsamt und Mietsenat. Der Antrag wird sodann angenommen. 4.) Regelung der Kraft- und Kutschwagenabgabe nach dem Abgabenermächtigungsgesetz. Zl. 1977/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Kraft- und Kutschwagenabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. Ohne Debatte angenammen. 5.) Regelung der Konzessionsabgabe auf Grund des Abgabenteilungsgesetzes. Zl. 1978/24. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Regelung der Konzessionsabgabe im Sinne des instruierten Amtsberichtes. Ohne Debatte angenommen. 6.) Festsetzung der Taxen für die Aufnahme in den Heimatverband auf Grund des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 2036/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse für die Aufnahme in den Heimatsverband werden in Hinkunft die Taxen nach dem im Amtsberichte

niedergelegten Richtlinien einzuheben bzhw. zu bestimmen sein. G.R. Scherak erklärt, der Vorlage zuzustimmen, bringt aber Klagen der Heimatlosen vor, die abgewiesen wurden und hofft auf gerechtes Vorgehen. V.B. Russmann erwidert, dass die Gemeinde im Gegenteile nicht rigoros sondern sehr entgegenkommend vorgeht. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. 7.) Regelung der Gebühren für baupoltzeiliche Antshandlungen nach dem Abgabenermächtigungsgesetze. Zl. 25710. V.B. Russmann referiert hierüber und berichtet, dass auch diese Vorlage im Finanz- und Rechtsausschusse einhellig angenommen wurde. Antrag: Der Gemeinderat beschliesse die Gebühren für baupolizeiliche Amtshandlungen werden mit sofortiger Wirksamkeit im Sinne des Amtsberichtes geregelt. Ohne Debatte angenommen. 8.) Regelung der Ankündigungsabgabe im Sinne des Abgabenermächtigungsgesetzes. Zl. 1976/24. Der Referent verltest den Amtsbericht, stellt die geplanten Änderungen im Texte des alten und des neuen Entwurfes fest und betont, dass alles in gemeinsamer Beratung durchgeführt wurde und die geforderten Abänderungen bereits berücksichtigt sind. Antrag: Diese Abgabe wird im Sinne des Abgabenermächtigungsgesetzes mit einigen Modifikationen gemäss dem Amtsberichte geregelt. G.R. Scherak beanstandet den Ausdruck Parteienvereinbarung und wünscht, dass in solchen Fällen auch seine Partei zur Mitberatung herangezogen werden möge. G.R. Aigner betont, dass wohl dieses Problem schwer zu lösen war, glaubt aber, dass noch eine Staffelung im Interesse der Kleingewerbetreibenden zu finden gewesen wäre und erklärt für den Antrag stimmen zu wollen. Ferner ersucht er den Bürgermeister zu veranlassen, dass im Kassaamte bei Andrang an einem Schalter ein zweiter geöffnet werde, damit die Parteien nicht so lange angestellt sein müssen.

V.B. Russmann erklärt im Schlussworte, dass er unter Parteienvereinbarung jene Parteien gemeint habe, die im Finanz- und Rechtsausschuss vertreten sind. Der Antrag wird sodann angenommen. 9.) Aufnahme eines Darlehens für das allgemeine Krankenhaus. Zl. 2411/24. Referent V.B. Russmann beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Es wird der Aufnahme eines Darlehens von rund 200,000.000 Kronen im Sinne des Ansuchens der Verwaltung des Krankenhauses, bzhw. des Antrages der Spitalskommission und des Fürsorgeausschusses zugestimmt. Dieses Darlehen soll bis Ende 1925 zur Rückzahlung gelangt sein. G.R. Hofrat Furrer stellt eine Anfrage wegen des Ersatzes eines Mitgliedes in der Spitalskommission. V.B. Dedic erklärt, dass die Mitglieder der Spitalskommission nicht vom Gemeinderate sondern aus der Mitte des Fürsorgeausschusses gewählt werden. Der Ausschussantrag wird sodann angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Bürgermeister: Wokral. Der Schriftführer: Die Protokollprüfer: Kapinus Karl. Klement. Kranjak Marie.

Vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15.Februar 1924. Punkt 1) Bewilligung eines Urlaubes gegen Einstellung der Gebühren auf die Dauer von drei Monaten. Referent V.B. Russmann. Der Referent berichtet, dass Handelsschullehrer Karl Schier um einen Urlaub auf unbestimmte Zeit gegen Karrenz aller Gebühren angesucht hat, welchen das Kuratorium der städt. Handelsschule in der beschränkten Dauer von drei Monaten bewilligt hat. Er beantragt die Kenntnisnahme und Zustimmung. Ohne Debatte angenommen. Schluss der Sitzung um 1/4 9 Uhr. Der Bürgermeister: Wokral m.p. Die Protokollprüfer: Der Schriftführer: Klement m.p. Kapinus m.p. Marie Kranjak m.p.

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