Gemeinderatsprotokoll vom 30. Jänner 1924

Derselbe Referent berichtet auf Grund des Amtsantrages und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe: Der Wasserzins für das aus den städtischen Wasserwerken gelieferte Wasser wird ab 1. Jänner 1924 mit K 1.800 pro m3 Wasser festgesetzt. Ferner werden die Leihgebühren für die beigestellten Wassermesser ab 1. Jänner 1924 mit folgenden Beiträgen bestimmt und zwar: Lichtweite 10 - 13 mm. K 10.000 15 mm K 12.000 20 mm K 14.000 25 mm K 16.000 über 25 mm K 20.000 V.B. Dr. Messenböck bemängelt das bisherige Defizit und meint, dass da ein Betriebsfehler stecke, der abgestellt werden sollte. Referent V.B. Russmann erwidert, dass allerdings grössere Defekte zu beheben waren, dass Rohrbrüche stattfanden und versichert, dass pro 1924 diesbezüglich vorgesorgt sei. Der Antrag wird sodann angenommen. Referent G. R. Dr. Schneeweiss. Punkt 6.) Beschwerde des Ernst Benesch gegen die Vorschreibung einer Steuerstrafe (1 1/4 Millionen Kronen). Zl. 31826/23. Referent Dr. Schneeweiss berichtete gemäss dem Amtsantrage und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Rekurse des Ernst Benesch gegen das Erkenntnis vom 14. Dezember 1923 wird keine Folge gegeben, weil aus den Rekursangaben und den gepflogenen Erhebungen sich ergeben hat, dass die erste Lustbarkeitssteuer nicht abgeführt wurde. G.R. Bausenwein erklärt namens der Fraktion, sich der Abstimmung zu enthalten. Die Begründung hiefür zieht G.R. Bausenwein jedoch am Schluss der Sitzung durch eine Erklärung zurück, mit der Bemerkung, dass seine Partei in rechtzeitiger Kenntnis der Sachlage für den Antrag auf Abweisung gestimmt hätte. Der Antrag wird nach einem

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