Gemeinderatsprotokoll vom 30. Jänner 1924

derat wolle beschliessen: Der Novellierung der Konzessionsabgabe wird im Sinne des instruierten Amtsberichtes zugestimmt. G.R. Futterer behauptet, dass der Gesetzentwurf wieder eine Überwälzung auf die kleineren Gruppen bedeutet. Referent V.B. Russmann widerlegt diese Ausführungen worauf G.R. Futterer erklärt, dem Antrag zustimmen zu wollen. Der Antrag wird sodann angenommen. Die Mitglieder der Wahlbereinigung haben sich der Abstimmung enthalten. Punkt 4.) Hausbesitzerverein Steyr um Auszahlung des 5 %igen Anteiles an den eingezahlten Zinshellern für 1924. Zl. 1205/24. Derselbe Referent erstattet Bericht und beantragt: Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen des Hausbesitzervereines wird insoweit stattgegeben, als die 5 % für die Mitwirkung an der Hereinbringung der Mietzinshellerauflage bis 31. März 1924 bewilligt werden. Nach diesem Zeitpunkte ist ein neuerlicher Beschluss erforderlich. G.R. Scherak nimmt gegen die Zuwendung an die Hausbesitzer Stellung, insbesondere gegen die Höhe des Prozentsatzes und stellt den Vertagungsantrag. Derselbe wird abgelehnt. Die G.R. Klaffenböck, Bausenwein und Markgraf unterstützen den Antrag. Letzterer betont insbesondere, dass die Gemeinde bei der Selbsteinhebung weitaus höhere Kosten hätte. G.R. Schlossgangl wünscht eine Aufklärung über die Höhe des von der Gemeinde geleisteten Grundzinses, Steuern etc. Nach einer kurzen Auseinandersetzung zwischen G.R. Scherak und Dr. Messenböck hält V.B. Russmann das Schlusswort und erklärt, dass mindestens 2 Beamte nötig wären, um die Arbeiten zu bewältigen. Der Antrag ist reiflich überlegt, es empfiehlt sich daher die Annahme. Der Antrag wird angenommen. 5.) Erhöhung des Wasserzinses und der Leihgebühren für die Wassermesser ab 1. Jänner 1924 (Zl. 1348/24).

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