Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juli 1923

sen. Auf seine Anfrage des G.R. Prof. Brand wegen der Differenz zwischen Knaben und Mädchenbürgerschule antwortet V.B. Russmann, dass diese in der Anzahl der Klassen (10:8) liege. Der Antrag wird sodann angenommen. 7. Punkt: Rekurs gegen Baupolizei-Gebühren: Zl.14390/23. Referent G.R. Saiber. Dem Einspruche des August Heubusch gegen Vorschreibung von Baupolizeigebühren wird mangels gesetzlicher Vöraussetzung keine Folge gegeben. Angenommen. 8. Punkt: Steuerrekurse: Zl. 14616, a) Rekurs der Anna Klinglmayr gegen die vorgeschriebene Kutschwagensteuer. Derselbe Referent beantragt dem Rekurse kann im Sinne des § 1 des Ges. vom 19. Dez. 1922 L.G.Bl.Nr. 52, keine Folge gegeben werden, jedoch wird in Berücksichtigung der angeführten Umstände die vorgeschriebene Steuer von 3.80 Goldkronen auf die Hälfte, somit auf 1.90 Goldkronen ausnahmsweise herabgesetzt. G.R. Markgraf spricht sich gegen die Abweisung aus in der Überzeugung, dass die Abweisung nicht im Sinne des Gesetzes ist. Er beantragt wie in Linz die Einhebung wohl vorzuschreiben, am Ende des Steuerjahres aber, bei Nichtbenützung des Wagens, den Betrag abzuschreiben bzhw. rückzuzahlen. G.R. Dr. Hummer spricht im gleichen Sinne und unterstützt den Antrag Markgraf. G.R. Scherak erklärt, sich der Stimme enthalten zu müssen, da er den Fall nach dem Referate nicht zu beurteilen vermöge und seine Partei in den Ausschüssen nicht vertreten ist. G.R. Steinbrecher meint, dass Frau Klinglmayr am Jahresende um Abschreibung der Gebühr ansuchen könne. Nach dem Schlussworte des G.R. Saiber, der den Abänderungsantrag abzulehnen ersucht, wird der Antrag des Ausschusses angenommen und der Zusatzantrag Markgraf abgelehnt. Zl.16854/23. Anna Rudelstorfer; Rekurs gegen Konzessionsabgabe.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2