Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juli 1923

nicht Folge gegeben werden, der Hausbesitzer ist in diesem Falle ebenfalls Wohnpartei, dagegen kann von einer Entschädigung der Hausbesitzer für die Einforderung gesprochen werden. Von der Ermächtigung der Einhebung im vierfachen Ausmasse wurde Abstand genommen und sie auf das zweifache beschränkt Referent Bgm. Wokral bringt sohin den Gesetzentwurf zur Verlesung. G.R. Dr. Hummer erklärt, dass die Vereinigung den Entwurf zu spät erhalten habe, dass dessen Studium nicht möglich war. Der Entwurf enthält Härten, die abgeändert und geprüft werden sollen und glaubt, dass die ganze Vorlage vielleicht nicht notwendig wäre, wenn in anderen Punkten gespart werden würde. Er nimmt den Hausbesitz in Schutz, verlangt eine Angleichung der Zinse an die Parität und beantragt, die vierte Stufe mit 150 % die fünfte Stufe mit 200 % festzusetzen, weiters im Artikel III die Strafen bis zu 20 Goldkronen herabzusetzen, im Artikel VI solle das Wort „einfach" gestrichen werden, wenn nicht der ganze Passus des Artikel VI weggelassen werden könne. Für die Arbeiten der Einforderung ist eine Vergütung an die Hausbesitzer zu leisten. Die Vorschreibung hat durch das Amt zu erfolgen. G.R. Futterer stellt den Antrag, die erste Stufe ganz zu streichen, die zweite auf 30 % und die dritte auf 50 % zu ermäßigen und den Abfall auf die höheren Kategorien aufzuschlagen. Im Artikel VI beantragt er die Ermächtigung der Erhöhung um das Vierfache. V. B. Russmann spricht für den Ausschussantrag und G.R. Scherak spricht für den Antrag Futterer. G.R. Dr. Hummer sagt das Niveau der Wohnung soll gehoben werden und meint, dass unter den Barackenbewohnern solche sind, die steuerkräftiger seien als die Bewohner mancher schöner Wohnung, die sie mit grossen Opfern halten. G.R. Markgraf bemerkt, dass nicht immer die Grösse der Wohnung auf die Leistungsfähigkeit der Bewohner schliessen lasse und wünscht, dass von amtswegen Härten gelockert wer-

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