Gemeinderatsprotokoll vom 16. April 1923

fern zu bleiben. Nach dem Statute soll der Voranschlag im November des Vorjahres dem Gemeinderate zur Genehmigung vorgelegt werden. Die unsicheren Verhältnisse haben es mit sich gebracht, dass das Präliminare erst jetzt fertiggestellt werden konnte. Wir glauben die Verpflichtung zu haben, darüber zu beraten und zu beschliessen. Wir sind eigentlich jetzt in einem ungesetzlichen Zustande, wir könnten nichts zahlen, weil wir vom Gemeinderate kein Recht hiezu erhalten haben. Daher haben wir unter allen Umständen die Pflicht den Voranschlag zu beraten zur Aufrechterhaltung der Verwaltung, auch dann, wenn sich einzelne Teile des Gemeinderates absentieren. Wir müssen darauf verzichten, die Wünsche und Beschwerden der Opposition entgegenzunehmen. Bgmst. Wokral stellt die Frage, ob eine Einwendung gemacht wird, dass gleich in die Spezialdebatte eingegangen werde. G.R. Tribrunner stellt den Antrag, dass nicht jede einzelne Post, sondern nur die Schlußposten zur Verlesung gelangen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Der Bürgermeister erteilt dem Referenten G.R. Saiber das Wort und dieser berichtet: Dem heurigen Präliminare kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Der heurige Voranschlag soll nicht nur die aktiv- und Passivposten für das Verwaltungsjahr 1923 festlegen, sondern es soll sozusagen eine Art Bilanz über die nunmehr zu Ende gehende Funktionsperiode der zum erstenmal auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes berufenen Gemeindevertretung sein. Wenn wir heute am Ende dieser Periode der Bevölkerung Rechenschaft legen, so können wir jeder sachlichen Kritik ruhig ins Auge schauen. Wir haben in der Gemeinde die Interessen der gesamten Bevölkerung, insbesondere die Interessen der autonomen Gemeinde wahrhaftig besser und würdiger vertreten als unsere Vorgänger. Wer nicht vom blinden Parteihasse geblendet unsere Arbeitsleistung in der abgelaufenen Funktionsperiode würdigt, wird zuge-

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