Gemeinderatsprotokoll vom 27. Oktober 1922

k) Neuerliche Beschlußfassung über die von den Angestellten eingebrachten Rekurse, wegen Nichtzuerkennung der Begünstigungen über die Verkürzung der Vorrückungsfristen. Hiezu berichtet Herr Referent G.R. Saiber. In Anbetracht als den städt. Angestellten mit dem Gemeinderatsbeschlusse vom 20. Mai 1920 eine bedeutende soziale Besserstellung und teilweise eine bedeutend höhere Rangsklassenstellung als ein Staatsangestellter trotz Anwendung aller Besserstellungserlässe im günstigsten Falle erreichen konnte, eingeräumt wurde, ferner mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadtgsmeinde im allgemeinen und unter Hinweis auf die Note des Ersparungskommissärs Dr. Hornik bezüglich der äussersten Ausgabeneinschränkung im Besonderen ist der Gemeinderat nicht in der Lage auf die diesbezüglichen Ge suche nochmals einzugehen und beschliesse bezugnehmend auf die Ausserung des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. Jänner 1922, Zl. 95355/21 auf die seinerzeit in allen diesen Belangen gefassten Beschlüsse zu beharren. Hiedurch erledigen sich auch die Rekurse der Herren Dworschak und Hießmayer. Die Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschliesse dem Antrag des Personalrefereten zuzustimmen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. II. Aufnahme in den Gemeindeverband. Infolge Ersitzung des Heimatsrechtes (Ges. 5.19.1896 R.G.Bl. No 222) werden über Antrag des Herrn Referenten G.R. Dr. Peyrer in den Heimatsverband von Steyr aufgenonnen: Putz Anton, Rerucha Norbert, Rudinger Franz, Sieb Heinrich, Schmied Isidor, Schmierl Heinrich, Schreiberhuber Franz, Spitzl Johanna, Stenitzk Therese, Stöger Franz, Strassmayer Michael, Tominger Martin, Treut Jakob, Voggeneder Josef, Weidl Franz, Weißengruber Josef, Wiesinger Johann, Zauner Daniel, Auracher Johann, Baumgartner Therese, Bergmayer Josef, Bernreiter Franz, Chawat Johann, Ebner Heinrich, Fürlinger Josef, Gruber Florian, Höller Johann, Kogler David, Koppler Florian, Krugl Alois, Metzner Paul, Mitterlehner Franz, Moisl David, Freiwllig werden aufgenommen:

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