Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juni 1922

5. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Abgabe für den Die Marken sind im Betrage der Gestehungskosten zu lösen. Besitz von Luxuspferden. Die in der bezüglichen Verordnung vorgesehenen Strafen Referent, Herr GR. Reisinger. werden bis 10.000 Kronen, im Uneinbringlichkeitsfalle bis zu Franz Bauernfreund und Franz Feigl haben gegen die fünf Tage Arrest festgesetzt. Der Punkt 4 der Verordnung hat auf den doppelten Betrag der Steuer zu lauten. (Nichtanmeldung Vorschreibung einer Luxussteuer für ihre Pferde rekuriert; es eines steuerpflichtigen Hundes oder einer Hündin zieht die wurden über die Rekurse Erhebungen gepflogen, welche ergeben doppelte Besteuerung nach sich.) haben, daß in beiden Fällen die Verwendung der Pferde nur zu Wirtschaftszwecken erfolgt. Die erste Sektion beantragt daher: Herr GR. Aigner frägt, ob die beantragte Hundesteuer Der Gemeinderat beschließe den beiden Rekursen aus den den mit 10.000 Kronen aus der Initiative der ersten Sektion ent¬ Tatsachen entsprechenden Begründungen stattzugeben. sprungen ist. Angenommen. Z. 1265, Herr Vorsitzender erwidert, daß diese Anfrage nicht ver¬ standen werden könne; der Antrag ist ein einstimmiger Be¬ 6. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe. schluß der ersten Sektion, welche zur Antragstellung berechtigt Referent Herr GR. Reisinger. ist. Die Steuer ist der Entwertung der Krone angepaßt und Herr Franz Ptatschek, Buchhändler, hat gegen die Vor¬ wenn man früher 15 Kronen Steuer für die Hunde einhob, so schreibung der Konzessionsabgabe für den Leihbüchereibetrieb den müßte man demgemäß heute auf 36.000 Kronen gehen. Auf Rekurs ergriffen. Das Amt beantragt eine Ermäßigung der diese Anpassung ist die Sektion nicht eingegangen und hat nur Abgabe für diese auf den Betrag von 500 Kronen, weil sie mit den gegenständlichen Steuersatz angenommen. Die Vermehrung der Buchhandlung in einem Betrieb vereinigt und einer ein¬ der Hunde in Steyr hat so überhand genommen, daß ein Ein¬ heitlichen Bemessung in der Erwebbsteuer unterlegen ist. greifen gegen ein weiteres Fortschreiten derselben am Platze ist. Die erste Sektion hat sich diesem Standpunkte angeschlossen Es gibt heute Leute, die sich Hunde nicht des Vergnügens wegen und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe dem Rekurse halten, sondern mit denselben ein sehr gutes Geschäft machen, aus dessen stichhältigen Gründen stattzugeben. und werden schon Hunde mit einem Betrage von einer halben Angenommen. Z. 7068. Million Kronen verkaufen 7. Ansuchen um Verkürzung der Kraftwagensteuer. Herr GR. Prof. Brand bemerkt, daß er bei der Be¬ handlung dieses Antrages eigentlich aus der Sitzung gehen Referent Herr GR. Prof. Brand berichtet, daß die wollte; wenn er sich dies zwar überlegt habe, so müsse er Oesterr. Waffenfabrik gegen die Vorschreibung den Rekurs er¬ hinweisen, daß es vielleicht doch nicht angeht, alles über einen griffen habe; in der Sektionsberatung habe sich herausgestellt, Leist zu schlagen; nicht alle Leute haben so viel Verdienst, daß daß das Gesetz einen Mangel enthält, als hier nur von Kraft¬ sie diese Steuer aufbringen können. Es wäre daher gut, wenn und Kutschierwagen die Rede ist, ohne auszudrücken, ob diese nicht gleich mit einem so hohen Satz angefangen würde. Ich nur als Lastwagen gedacht sind. Der Sinn könne aber nur darauf hinauslaufen, daß alle jene Kraftwagen, ob sie zum bin namens meines Klubs zur Erklärung ermächtigt, daß wir Personen= oder Lasttransport für den Geschäftsbetrieb dienen, gegen den Antrag stimmen werden und stelle den Antrag, bei allen Sätzen um 50 Prozent herunterzugehen. Wenn die bean¬ der Steuer unterliegen. Es wird daher beantragt, die Ergänzung des Gesetzes auf tragte Steuer bei den Hündinnen auf den angeführten Betrag den Wortlaut „Personen=, Kraft= und Kutschierwagen“ auszu¬ bleibt, haben wir nichts dagegen. dehnen und sodann erst den Rekurs zur Entscheidung zu bringen, Herr GR. Steinbrecher verweist darauf, daß bei um Gelegenheit zu haben, die nötigen Erhebungen über die aller Tierfreundlichkeit doch eine Tierquälerei in der Haltung Verwendung im Geschäfts= oder Privatbetrieb zu pflegen. von sovielen Hunden bestehe, weil in Wohnungen, wo ohnedies Die Sektion beantragt demnach die Vertagung der Beschlu߬ sechs und sieben Personen zusammengepfercht sind, noch ebenso¬ fassung bis zur Durchführung der Gesetzesänderung und dem viele Hunde hausen; Redner wäre für eine Verdoppelung der Abschlusse der Erhebungen. Steueransätze, wie sie im Antrage festgelegt find Besonders Angenommen. Z. 10.738. solche Hunde, welche neu gemeldet werden, sollten mit einer höheren Steuer belegt werden. 7 8. Erhöhung der Gebühren für die Benützung der städtischen Nach kurzer Wechselrede wird der Gegenantrag des Herrn Brückenwagen. GR. Prof. Brand abgelehnt und der Sektionsantrag mit Referent Herr GR. Baumgartner. Stimmenmehrheit angenommen. Durch die fortschreitende Geldentwertung stehen die bisher 11. Neubestellung der Mitglieder des Mietamtes. in Geltung gewesenen Gebühren nicht mehr im Einklange. Die Sektion beantragt demnach: Referent Herr GR. Reisinger. Der Gemeinderat beschließe die zehnfache Erhöhung der Zur Wahl in das Mietamt liegen von der ersten Sektion bieher bestandenen Gebühren und zwar wie folgt: folgende Vorschläge vor: 1. Für Vieh: Zum Vorsitzenden Herr Karl Kapinus. K 200•— a) Grundgebühr für die ersten 100 kg ... Zum Vorsitzenden=Stellvertreter Herr Dr. Schneeweiß. ." 40 — b) für je weitere 100 kg Aus dem Stande der Hausbesitzer die Herren Edelmayr, 2. für andere Wägungen: Kupferschmied, Franz Klaffenböck und Franz Gärber, Färber. K 100-— Aus dem Stande der Mieter die Herren Manzenreiter, a) für die ersten 100 kg b) für jede weitere 100 kg . . „ 30:— Rußmann und Tribrunner. Bruchteile von 100 zg gelten als voll. Angenommen. Z. 14266, Wirksamkeit ab 1. Juli 1922. 12. Ernennung eines Armeninspektors für den XII. Armen¬ Angenommen. Z. 14.832. bezirk 9. Erhöhung des Marktplatz und Standelgefälles. Referent Herr GR. Reisinger. Referent GR. Baumgartner. Die Sektion beantragt: Auch die Marktplatz= und Standelgebühren müssen aus dem Der Gemeinderat beschließe, den Armenvater Herrn Florian Titel der Geldentwertung eine Erhöhung erfahren und bean¬ Derndorfer auch zum Armeninspektor für den XII. Armenbezirk tragt die Sektion demnach: Der Gemeinderat beschließe, der zu ernennen. zehnfachen Erhöhung des Markt= und Standelgefälles zuzu¬ Angenommen. Z. 13735, stimmen. 13. Stellungnahme zur Zuschrift der Bundesbahndirektion Wirksamkeit am 1. Juli 192 Linz auf Erweiterung der Station Steyr. Angenommen. Z. 14=006. Referent Herr GN. Tribrunner. 10 Wiederversteuerung der Hunde. Es dürfte in diesem Saale kaum je eine derartige Antwort Referent Herr GR. Baumgartner. einer Amtsstelle verlesen worden sein, wie die folgende lautet: Die Sektion hat sich mit der Wiederversteuerung der Hunde ingehend befaßt und beantragt: Z. 326/III Der Gemeinderat beschließe mit Wirksamkeit vom 1. August l. J. folgende Hundesteuer festzusetzen: Bundesbahndireklion Linz, am 20. Mai 1922. K 10.000 Für den ersten Hund 20.000 Betreff: Erweiterung der Station Steyr „ „ zweiten „ 40.000 Zum Schreiben: Z. 9863 vom 22. April 1922. „ „ dritten „ 80.000 „ vierten Anden Magistrat und für jeden weiteren Hund um „ 100 000 in Steyr. mehr; ferners für die erste Hündin einen Zuschlag von 10000 Wir verwahren uns entschieden gegen den in Ihrer Ein¬ 20.000 gabe vom 22. April 1922, Zahl 9868, angeschlagenen Ton, „ „ zweite, 40.000 den wir von der Verwaltungsstelle einer Stadt von der „ „ dritte 80.000 kulturellen Bedeutung Steyrs nicht erwartet hätten. vierte „ 100.000 und für jede weitere Hündin einen Zuschlag von Zudem trägt die Art und Weise, wie Sie die Note des Bundesministeriums für Verkehrswesen vom 8. April 1922, mehr.

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