Gemeinderatsprotokoll vom 16. Juni 1922

VII. Sitzung. Rats=Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der auton. Stadt Steyr am 16. Juni 1922 um 3 Uhr nachmittags. Tages=Ordnung: Zweite Sektion (Sektionssitzung am Freitag, den Mitteilungen: 16. Juni, um 2 Uhr nachmittags) Erste Sektion (Sektionssitzung am Dienstag, den 14. Stadtkassatagebuchabschluß pro April 1922. 16. Juni, um 4 Uhr nachmittags.) 15. Stadtkassatagebuchabschluß pro Mai 1922. 1. (Vertraulich) Personalangelegenheiten. 16. Unterstützungsansuchen. 2. (Vertraulich) Aufnahme in den Gemeindeverband. Dritte Sektion (Sektionssitzung am Freitag, den 3. Zuschrift der Sparkasse Steyr betreffend Zustimmung 16. Juni, um 2 Uhr nachmittags). der Garantiegemeinden zur Erweiterung des Sparkassageschäfts¬ betriebes 17. Elektrische Beleuchtung der Feuerwehrdepots 4. Rekurs gegen die Verweigerung der Benützung von 18. Nachschaffung von Werkzeugen für städtische Arbeiten. öffentlichem Grund zur Aufstellung eines Verkaufsstandes. 19. Anstrich von Fenstern und Türen im Krankenhaus 5. Rekurse gegen die Vorschreibung einer Abgabe für den und Industriehalle. 20. Beschaffung von Oefen für diverse Wohnungsaus¬ Besitz von Luxuspferden. 6. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe. stattungen. 7. Ansuchen um Verkürzung der Kraftwagensteuer. 21. Beschaffung von Holz für städtische Arbeiten. 8. Erhöhung der Gebühren für die Benützung der städti¬ 22. Ergänzung des Regulativs für die städtische Wasser¬ schen Brückenwagen leitung. 9. Erhöhung des Marktplatz= und Standelgefälles. Vierte Sektion (Sektionssitzung am Freitag, den 10. Wiederversteuerung der Hunde pro 1922-23. 16. Juni, um 2 Uhr nachmittags) 11. Neubestellung der Mitglieder des Mietamtes. 12. Ernennung eines Armeninspektors für den XII. Armen¬ 23. Vergebung der Jahresinteressen der Emil Gschaiderschen Schulstiftung bezirk 24 Verleihung der ausgeschriebenen Fachschulstipendien. 13. Stellungnahme zur Zuschrift der Bundesbahndirektion Linz betreff Erweiterung der Station Steyr. 25. Amtsbericht betreffend Erhöhung der Armengelder. Der Herr Vorsitzende bringt sodann die Einladung des Hilfskomitees für greise Kleinrentner zur Wohltätigkeitsakademie am 23. d. M., die Einladung des Herrn Dr. Hummer zu der am 24. d. M. stattfindenden Versammlung des deutschen Schrift¬ stellers Distler und die Einladung der Vorstadtpfarre zum Fest¬ gottesdienst am 18. d M. zur Kenntnis. Hierauf teilt der Herr Vorsitzende mit, daß von der ersten Sektion ein Dringlichkeitsantrag vorliegt und erteilt zur Be¬ gründung der Dringlichkeit Herrn GR. Professor Brand das Wort. Anwesende: Vorsitzender Herr Vizebürgermeister Dedir Karl. Die Herren Vizebürgermeister Mayrhofer Johann und Nothhaft Franz Die Frauen und Herren Gemeinderäte: Peyrer=Angermann, Dr. Aigner Franz Radmoser Johann Baumgartner Johann Reisinger Ludwig Brand W., Prof. Ruckerbauer Markus Buschberger Jose Saiber Alois Eisterlehner Josef Schickl Friedrich Frühwald Anton Schreiner Jose Furrer Ullrich, Dr., Schörkhuber Michael Grömmer Anna Schwandtner Anton Heinzl Wolfgang Stallinger Ludwig Kletzmayr Hermann Steinbrecher Leopold Kisely Berta Tribrunner Franz Lebeda Alois Neuhold Michael Witzany Hans Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Habl Franz. Als Schriftführer: Protokollführer Ridler Karl. Der Herr Vorsitzende Vizebürgermeister Dedie begrüß die erschienenen Frauen und Herren Gemeinderäte, stellt die Beschlußffähigkeit fest und erklärt die Sitzung um 3 Uhr 6 Minuten für eröffnet. Entschuldigt abwesend sind Herr Bürgermeister Wokral und die Herren Gemeinderäte Fischer, Krottenau, Wolfarts¬ berger, Hitzlhammer, Ruckerbauer und Vogl. Herr GR Ruckerbauer ist später in der Sitzung erschienen. zu Protokollprüfern werden die Herren Gemeinderäte Professor Brand und Baumgartner gewählt. Herr GR. Professor Brand bringt die Zuschrift betreffend die Baracken in Ramingsteg zur Verlesung und führt hiezu aus, daß es gewiß nicht mehr notwendig sei, zu dem hier Mit¬ geteilten noch weiteres hinzuzufügen. Das Wohnungselend in der Stadt Steyr ist so außerordentlich groß und es ist geradezu himmelschreiend, in welchem Zustande sich viele Wohnungen befinden, so daß eine rascheste Abhilfe namentlich für die Be¬ wohner der Baracken von unabweislicher Notwendigkeit ist. Redner ersucht dem Antrage die Dringlichkeit zuzuerkennen. Die Dringlichkeit wird vom Gemeinderat angenommen. Dringlichkeitsantrag der ersten Sektion des Gemeinderates der Stadt Steyr. Am 30. Mai 1922 fand nun im Rathause in Steyr eine Besprechung statt, angeregt durch diese Zuschrift, welcher außer den Vertretern der Gemeinde auch der Vertreter des Bundes¬ ministeriums für soziale Verwaltung, ferner als Vertreter des Landes Herr Landeshauptmannstellvertreter Gruber, sowie auch die Eigentümer der Baracken in Ramingsteg beiwohnten; die Besprechung hatte in erster Linie den Zweck, Bund und Land darüber aufzuklären, daß die Wohnungen in den Baracken ferner¬ hin unbewohnbar sind und daß es keinem Menschen zugemutet werden könnte, dortselbst zu wohnen und seine Gesundheit zu

gefährden; alle öffentlichen Faktoren müssen zusammenwirken, ehemöglichst neue Wohngelegenheiten zu schaffen. Das Ergebnis dieser Besprechung ist die in Abschrift zu¬ liegende Zuschrift des Bundesministeriums für soziale Ver¬ waltung. Ein Betrag von einer Million Kronen ist heutzutage geradezu lächerlich, denn damit kann soviel wie gar nichts aus¬ gerichtet werden; und dieser Betrag wird noch davon bedingt, daß die Gemeinde einen gleich großen Betrag bewilligt; man sollte meinen, daß die Herren im Bundesministerium für soziale Verwaltung doch schon wissen, wie große Oofer die Stadtge¬ meinde Steyr zur Linderung der Wohnungsnot bereits ge¬ bracht hat. Die Gemeinde kann sich mit diesem Erlasse wohl nicht zufriedenstellen, sondern muß unbedingt verlangen, daß die bereits angesprochenen Beträge zum Ausbau des Offiziersstöckels in der ehemaligen Jägerkaserne, ferner der Aufbau von zwei Stockwerken auf ein Objekt in der Artilleriekaserne, der Neubau von zwei Wohnhäusern auf der hohen Ennsleite, sowie von vier weiteren Neubauten auf den ehemaligen Seppbauerngründen im Gesamtbetrage von 660 Millionen Kronen bewilligt werden, denn durch Neubauten kann die Wohnungsnot, die gerade in Steyr am krassesten ist, behoben werden. Es wird daher der Antrag auf Fassung folgenden Be¬ schlusses gestellt. „Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist nicht in der Lage, die Zuschrift des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Juni 1922, Zl. 5393, zur Kenntnis zu nehmen, mit welcher zur Linderung der Wohnungsnot in Steyr und ins¬ besonders zur Behebung der ärgsten Mängel in den Baracken wohnungen ein Bundesbeitrag von einer Million Kronen unter der Bedingung der Bewilligung eines gleichhohen Betrages durch die Stadtgemeinde Steyr bewilligt wird; nicht allein deshalb, weil die Gemeinde Steyr schon weit höhere Beträge zur Behebung der Wohnungsnot gewidmet hat und etwa nicht gesonnen wäre, auch weiterhin für diesen Zweck die möglichsten Opfer zu bringen, sondern deshalb, weil dieser Betrag bei der heutigen Geldentwertung soviel wie gar nichts ist und mit diesem Betrage fast nichts angefangen werden kann. Die Be¬ willigung eines solchen Betrages kann nur als ein Zeichen dafür erblickt werden, daß im Bundesministerium für soziale Verwaltung für das Wohnungselend in Steyr nicht das richtige Verständnis zu herrschen scheint, obwohl mündlich und schriftlich schon zu wiederholten Malen diese Verhältnisse dargelegt wurden; fast in keiner anderen Gemeinde herrscht eine derartige Woh¬ nungsnot und Verhältnisse, welche raschestens saniert werden müssen, wie hier; zur teilweisen Linderung dieser Wohnungsnot ist rasch-stens durchzuführen der Ausbau des Offiziersstöckels in der ehemaligen Jägerkaserne, ferner der Aufbau von zwei Stock¬ werken auf ein Objekt in der Artilleriekaserne, der Neubau von zwei Wohnhäusern auf der hohen Ennsleite, sowie von vier weiteren Neubauten auf den ehemaligen Seppbauerngründen; daher beschließt der Gemeinderat der Stadt Steyr, daß für diesen Zweck ein Betrag von 90 Prozent der nachzuweisenden Bau¬ kosten zur Verfügung gestellt wird. Weiters beschließt der Gemeinderat die Entsendung einer aus Vertreter aller drei politischen Parteien, bestehenden Ab¬ ordnung um unter Intervention der Nationalräte der Stadt Steyr beim Bundesministerium für soziale Verwaltung in Wien und den politischen Klubs entsprechend aufzuklären um sofortige und ausgiebige Abhilfe durchzusetzen. Professor Brand m. p. für die 1. Sektion. Zum Antrage selbst führt Herr Gemeinderat Professor Brand aus. Es ist zwar alles was das Wohnungselend und die not¬ wendige Abhilfe betrifft, bereits vielfach ausgesprochen und in wiederholten Eingaben an das Bundesministerium für soziale Verwaltung niedergelegt worden. Es ist also auch allen kompe¬ tenten Behörden die Lage in Stadt Steyr bekannt, und im Landtage bereits ein diesbezüglicher Dringlichkeitsantrag be¬ handelt worden, in welchem die tristen Wohnungsverhältnisse von Linz und Steyr eingehendst besprochen wurden. Die Sache muß nun ein bißchen energischer angepackt werden, damit in allernächster Zeit an die Errichtung von Wohnhäusern geschritten werden kann. Es sei wie immer, es ist dringlich und unbedingt notwendig, daß seitens des Bundes und des Landes alles auf¬ geboten werde, um in Steyr entsprechende Wohnungen her zustellen. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt hiezu, daß die Bemerkung des Herrn Referenten, es sei die Sache nun¬ mehr energischer anzupacken, nicht falsch aufzufassen sei; es sei darauf verwiesen, daß seitens der Gemeinde schon im Herbste vorigen Jahres die Angelegenheit energisch betrieben wurde Es hat auch eine aus 36 Personen zusammengesetzte Kommission von kompetenten Faktoren stattgefunden, deren Teilnehmer er¬ stannt waren, daß es überhaupt denkbar sei, in solchen Baracken zu wohnen. Wenn in Bälde nichts geschieht, wird es zu einer surchtbaren Katastrophe kommen. Der nächste Schneefall wird die Baracken eindrücken und hunderte von Personen unter sich begraben Es wurde sogar in der vorigen Woche eine Wöchnerin durch Umfallen einer Wand verletzt; es muß daher an alle die¬ jenigen Faktoren der lauteste Ruf ergehen, die uns die Mittel zur Abhilfe vorschießen müssen. Die Gemeinde hat sich durch ihr Bestreben, möglichst viele Wohnungen zu bauen, in Schulden gestürzt, aber mit der einen Million, die uns das Bundes¬ ministerium geben will, können wir nicht einmal ein Kabinett errichten. Ich meine, der vorliegende Dringlichkeitsantrag muß laut und vernehmlich den kompetenten Faktoren unterbreitet und das Wohnungselend in seiner ganzen Furchtbarkeit darge¬ stellt werden. Herr GR. Baumgartner bemerkt, daß sich bei näherer Betrachtung die Zuschrift des Bundesministeriums als ein reiner Willkürakt ansieht. Am 30. Mai l. I hat eine Enquete getagt und wurden die Teilnehmer an derselben überall herum¬ geführt. Die Herren-sind zur Einsicht gelangt, daß man solche Zustände in ganz Oesterreich nicht findet. Es ist auch eine Deputation in diesem Saale erschienen und hat energisch Ab¬ hilfe verlangt. Trotzdem hat man bisher nichts von einer ent¬ sprechenden Abhilfe gehört, es sei denn diese Zuschrift. Es be¬ deutet dies wieder eine Labschwänzigkeit der Regierung, welche die Sache sabotiert. Dieser Dringlichkeitsantrag soll nun der letzte Schritt sein; wir können nicht mehr länger warten und auch die Folgen von Verzögerungen nicht auf uns nehmen. Die Leute drohen, daß sie alle Schulen und öffentlichen Gebäude besetzen; dadurch würden nur noch mehr Menschen Not leiden, weil unsere Kinder keine Schule besuchen könnten. Es ist zu begrüßen, wenn auch die anderen Parteien hiefür empfinden und begrüße ich den Dringlichkeitsantrag; es solle aber eine Deputation mit demselben zur Regierung entsendet werden, welche in der aller¬ dringlichsten Form Abhilfe verlangt. Herr GR. Frühwald macht aufmerksam, daß, wenn der Protest und der Dringlichkeitsantrag ungehört verhallen soll, man mit der Verweigerung der Steuern vorgehen werde. Herr GR. Neuhold erklärt, daß genau so notwendig, wie die Schaffung von Wohnungen auch die Vergrößerung und auch der Bau der Versorgungshäuser notwendig sei. Es mußten nämlich viele alte Leute aus den Privatwohnungen in die Ver¬ sorgungshäuser genommen werden, so daß durch die Ueber¬ füllung derselben unhaltbare Zustände eingetreten sind. Herr GR. Prof Brand bemerkt, daß er nicht meinte, die Stadtgemeinde habe nichts unternommen; man sei vom Gegenteile allgemein überzeugt, daß das Möglichste geschehen ist. Ich wollte damit sagen, daß man schon im Juni stehe und durch eine weitere Verzögerung im Herbste die notwendigen Wohnungen nicht fertig werden könnten. Was die Bemerkung des Herrn GR. Frühwald wegen der Verweigerung der Steuern betrifft, kann ich mich für meine Person damit nicht einver¬ standen erklären; über eine solche Drohung müßte in einer späteren Sitzung beraten werden; erst wenn unsere Schritte erfolglos wären, ließe sich darüber reden. Herr Vorsitzender erklärt, daß Herr GR. Frühwald auch nicht meinte, es solle sofort mit der Steuerverweigerung vor¬ gegangen werden Vor allem wird notwendig sein, eine Depu¬ tation zusammenzustellen, welche beim Bundesministerium vor¬ zusprechen hat. Der Antrag wäre daher in diesem Sinne zu ergänzen. Herr Referent GR. Prof Brand erklärt, gegen die Er¬ gänzung im gedachten Sinne nichts einzuwenden. Der Dringlichkeitsantrag samt Ergänzung wird hierauf vom Gemeinderate einstimmig angenommen. Der Gemeinderat tritt sodann in die Behandlung der Tagesordnung ein. Die Punkte 1 und 2 sind vertraulich und werden nach Erledigung des öffentlichen Teiles behandelt. 3. Zuschrift der Sparkasse Steyr betreffend Zustimmung der Garantiegemeinden zur Erweiterung des Sparkassageschäfts¬ betriebes. Referent Herr GR. Reisinger. Die Sparkasse Steyr hat beschlossen, den § 29 der Statuten zu ändern, um eine Reform des Sparkassenswesens zu ermög¬ lichen, welche zur Sicherung der Existenz derselben notwendig erscheint. Die Aenderung betrifft die Berechtigung des kom¬ missionsweisen Kaufes und Verkaufes von ausländischen Valuten und Devisen, wozu die Garantiegemeinden die Haftung über¬ nehmen sollen. Die erste Sektion stellt hiezu nach Beratung den Antrag: „Der Gemeinderat beschließe, dem Begehren der Sparkasse zuzu¬ stimmen". Angenommen. Z. 12684, 4. Rekurs gegen die Verweigerung der Benützung von öffentlichem Grund zur Aufstellung eines Verkaufsstandes. Referent Herr GR Reisinger. Franz Miglbauer hat gegen den abweislichen Bescheid des Magistrates vom 21. März l. J. wegen Verweigerung eines Standplatzes den Rekurs ergriffen. Die erste Sektion stellt nach Prüfung der Sachlage den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, den Rekurs aus den in der Entscheidung vom 21. März 1922, Z. 3769, angeführten Gründen abzuweisen. Angenommen. Z. 12.202.,

5. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Abgabe für den Die Marken sind im Betrage der Gestehungskosten zu lösen. Besitz von Luxuspferden. Die in der bezüglichen Verordnung vorgesehenen Strafen Referent, Herr GR. Reisinger. werden bis 10.000 Kronen, im Uneinbringlichkeitsfalle bis zu Franz Bauernfreund und Franz Feigl haben gegen die fünf Tage Arrest festgesetzt. Der Punkt 4 der Verordnung hat auf den doppelten Betrag der Steuer zu lauten. (Nichtanmeldung Vorschreibung einer Luxussteuer für ihre Pferde rekuriert; es eines steuerpflichtigen Hundes oder einer Hündin zieht die wurden über die Rekurse Erhebungen gepflogen, welche ergeben doppelte Besteuerung nach sich.) haben, daß in beiden Fällen die Verwendung der Pferde nur zu Wirtschaftszwecken erfolgt. Die erste Sektion beantragt daher: Herr GR. Aigner frägt, ob die beantragte Hundesteuer Der Gemeinderat beschließe den beiden Rekursen aus den den mit 10.000 Kronen aus der Initiative der ersten Sektion ent¬ Tatsachen entsprechenden Begründungen stattzugeben. sprungen ist. Angenommen. Z. 1265, Herr Vorsitzender erwidert, daß diese Anfrage nicht ver¬ standen werden könne; der Antrag ist ein einstimmiger Be¬ 6. Rekurs gegen die Vorschreibung einer Konzessionsabgabe. schluß der ersten Sektion, welche zur Antragstellung berechtigt Referent Herr GR. Reisinger. ist. Die Steuer ist der Entwertung der Krone angepaßt und Herr Franz Ptatschek, Buchhändler, hat gegen die Vor¬ wenn man früher 15 Kronen Steuer für die Hunde einhob, so schreibung der Konzessionsabgabe für den Leihbüchereibetrieb den müßte man demgemäß heute auf 36.000 Kronen gehen. Auf Rekurs ergriffen. Das Amt beantragt eine Ermäßigung der diese Anpassung ist die Sektion nicht eingegangen und hat nur Abgabe für diese auf den Betrag von 500 Kronen, weil sie mit den gegenständlichen Steuersatz angenommen. Die Vermehrung der Buchhandlung in einem Betrieb vereinigt und einer ein¬ der Hunde in Steyr hat so überhand genommen, daß ein Ein¬ heitlichen Bemessung in der Erwebbsteuer unterlegen ist. greifen gegen ein weiteres Fortschreiten derselben am Platze ist. Die erste Sektion hat sich diesem Standpunkte angeschlossen Es gibt heute Leute, die sich Hunde nicht des Vergnügens wegen und stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe dem Rekurse halten, sondern mit denselben ein sehr gutes Geschäft machen, aus dessen stichhältigen Gründen stattzugeben. und werden schon Hunde mit einem Betrage von einer halben Angenommen. Z. 7068. Million Kronen verkaufen 7. Ansuchen um Verkürzung der Kraftwagensteuer. Herr GR. Prof. Brand bemerkt, daß er bei der Be¬ handlung dieses Antrages eigentlich aus der Sitzung gehen Referent Herr GR. Prof. Brand berichtet, daß die wollte; wenn er sich dies zwar überlegt habe, so müsse er Oesterr. Waffenfabrik gegen die Vorschreibung den Rekurs er¬ hinweisen, daß es vielleicht doch nicht angeht, alles über einen griffen habe; in der Sektionsberatung habe sich herausgestellt, Leist zu schlagen; nicht alle Leute haben so viel Verdienst, daß daß das Gesetz einen Mangel enthält, als hier nur von Kraft¬ sie diese Steuer aufbringen können. Es wäre daher gut, wenn und Kutschierwagen die Rede ist, ohne auszudrücken, ob diese nicht gleich mit einem so hohen Satz angefangen würde. Ich nur als Lastwagen gedacht sind. Der Sinn könne aber nur darauf hinauslaufen, daß alle jene Kraftwagen, ob sie zum bin namens meines Klubs zur Erklärung ermächtigt, daß wir Personen= oder Lasttransport für den Geschäftsbetrieb dienen, gegen den Antrag stimmen werden und stelle den Antrag, bei allen Sätzen um 50 Prozent herunterzugehen. Wenn die bean¬ der Steuer unterliegen. Es wird daher beantragt, die Ergänzung des Gesetzes auf tragte Steuer bei den Hündinnen auf den angeführten Betrag den Wortlaut „Personen=, Kraft= und Kutschierwagen“ auszu¬ bleibt, haben wir nichts dagegen. dehnen und sodann erst den Rekurs zur Entscheidung zu bringen, Herr GR. Steinbrecher verweist darauf, daß bei um Gelegenheit zu haben, die nötigen Erhebungen über die aller Tierfreundlichkeit doch eine Tierquälerei in der Haltung Verwendung im Geschäfts= oder Privatbetrieb zu pflegen. von sovielen Hunden bestehe, weil in Wohnungen, wo ohnedies Die Sektion beantragt demnach die Vertagung der Beschlu߬ sechs und sieben Personen zusammengepfercht sind, noch ebenso¬ fassung bis zur Durchführung der Gesetzesänderung und dem viele Hunde hausen; Redner wäre für eine Verdoppelung der Abschlusse der Erhebungen. Steueransätze, wie sie im Antrage festgelegt find Besonders Angenommen. Z. 10.738. solche Hunde, welche neu gemeldet werden, sollten mit einer höheren Steuer belegt werden. 7 8. Erhöhung der Gebühren für die Benützung der städtischen Nach kurzer Wechselrede wird der Gegenantrag des Herrn Brückenwagen. GR. Prof. Brand abgelehnt und der Sektionsantrag mit Referent Herr GR. Baumgartner. Stimmenmehrheit angenommen. Durch die fortschreitende Geldentwertung stehen die bisher 11. Neubestellung der Mitglieder des Mietamtes. in Geltung gewesenen Gebühren nicht mehr im Einklange. Die Sektion beantragt demnach: Referent Herr GR. Reisinger. Der Gemeinderat beschließe die zehnfache Erhöhung der Zur Wahl in das Mietamt liegen von der ersten Sektion bieher bestandenen Gebühren und zwar wie folgt: folgende Vorschläge vor: 1. Für Vieh: Zum Vorsitzenden Herr Karl Kapinus. K 200•— a) Grundgebühr für die ersten 100 kg ... Zum Vorsitzenden=Stellvertreter Herr Dr. Schneeweiß. ." 40 — b) für je weitere 100 kg Aus dem Stande der Hausbesitzer die Herren Edelmayr, 2. für andere Wägungen: Kupferschmied, Franz Klaffenböck und Franz Gärber, Färber. K 100-— Aus dem Stande der Mieter die Herren Manzenreiter, a) für die ersten 100 kg b) für jede weitere 100 kg . . „ 30:— Rußmann und Tribrunner. Bruchteile von 100 zg gelten als voll. Angenommen. Z. 14266, Wirksamkeit ab 1. Juli 1922. 12. Ernennung eines Armeninspektors für den XII. Armen¬ Angenommen. Z. 14.832. bezirk 9. Erhöhung des Marktplatz und Standelgefälles. Referent Herr GR. Reisinger. Referent GR. Baumgartner. Die Sektion beantragt: Auch die Marktplatz= und Standelgebühren müssen aus dem Der Gemeinderat beschließe, den Armenvater Herrn Florian Titel der Geldentwertung eine Erhöhung erfahren und bean¬ Derndorfer auch zum Armeninspektor für den XII. Armenbezirk tragt die Sektion demnach: Der Gemeinderat beschließe, der zu ernennen. zehnfachen Erhöhung des Markt= und Standelgefälles zuzu¬ Angenommen. Z. 13735, stimmen. 13. Stellungnahme zur Zuschrift der Bundesbahndirektion Wirksamkeit am 1. Juli 192 Linz auf Erweiterung der Station Steyr. Angenommen. Z. 14=006. Referent Herr GN. Tribrunner. 10 Wiederversteuerung der Hunde. Es dürfte in diesem Saale kaum je eine derartige Antwort Referent Herr GR. Baumgartner. einer Amtsstelle verlesen worden sein, wie die folgende lautet: Die Sektion hat sich mit der Wiederversteuerung der Hunde ingehend befaßt und beantragt: Z. 326/III Der Gemeinderat beschließe mit Wirksamkeit vom 1. August l. J. folgende Hundesteuer festzusetzen: Bundesbahndireklion Linz, am 20. Mai 1922. K 10.000 Für den ersten Hund 20.000 Betreff: Erweiterung der Station Steyr „ „ zweiten „ 40.000 Zum Schreiben: Z. 9863 vom 22. April 1922. „ „ dritten „ 80.000 „ vierten Anden Magistrat und für jeden weiteren Hund um „ 100 000 in Steyr. mehr; ferners für die erste Hündin einen Zuschlag von 10000 Wir verwahren uns entschieden gegen den in Ihrer Ein¬ 20.000 gabe vom 22. April 1922, Zahl 9868, angeschlagenen Ton, „ „ zweite, 40.000 den wir von der Verwaltungsstelle einer Stadt von der „ „ dritte 80.000 kulturellen Bedeutung Steyrs nicht erwartet hätten. vierte „ 100.000 und für jede weitere Hündin einen Zuschlag von Zudem trägt die Art und Weise, wie Sie die Note des Bundesministeriums für Verkehrswesen vom 8. April 1922, mehr.

Z. 11955/192, gegen uns ins Treffen führen (indem Sie den ersten Absatz allein anführen und die folgende Begründung unserer Haltung einfach weglassen), den Stempel der Unauf¬ richtigkeit, um nicht zu sagen Gehässigkeit, ansich. Wenn wir trotzdem diese Eingabe beantworten, so ver¬ anlaßt uns hiezu die Erwägung, es könnte aus der Nichtbe¬ antwortung auf den Mangel sachlicher Erwiderungsgründe ge¬ schlossen werden. Zur Erklärung unserer Haltung gegenüber der Frage der Erweiterung des Bahnhofes und des Baues eines neuer Aufnahmsgebäudes in Steyr müssen wir auf die Zeit vor dem Kriege zurückgreifen. Es ist wohl leider richtig, daß damals die deutschen Gebiete des Staates gegenüber den von anderen Völ¬ kern bewohnten in Hinsicht der Zuwendungen von Staats¬ mitteln für öffentliche Bauten insbesondere Bahnhofanlagen sehr stiefmütterlich behandelt worden sind Wäre dem nicht so gewesen, dann hätte Steyr jedenfalls einen zeitge¬ mäßen Bahnhof erhalten. Während des Krieges, als die Bedeutung Steyrs durch die Waffenfabrik, die größte der damaligen Gesamtmonarchie, besonders gehoben war, bestand wohl die Absicht, die Erweiterung des dortigen Bahnhofes durchzuführen, weshalb mit den Entwurfsarbeiten bereits be¬ gonnen wurde Wir zweifeln auch nicht, daß diese Absicht bei einem glücklichen Ausgange des Krieges Tatsache geworden wäre. Nun ist das Gegenteil eingetreten und dadurch ein staats¬ Es stünde sonach in dieser Hinsicht der große Aufwand in keinem Verhältnisse zum erzielten Erfolge. Demgemäß werden wir dem Bundesministerium für Ver¬ kehrswesen den Vorschlag unterbreiten, von dem Neubau eines Aufnahmsgebäudes in Steyr vorderhand abzusehen und lediglich die zur möglichen Verbesserung notwendigen baulichen Ausgestaltungen durchzuführen. Wir sind überzeugt, durch diese unsere Stellungnahme den Interessen des Staates und dessen Gesamtbevölkerung pflicht¬ gemäß Rechnung zu tragen und werden uns durch keinerlei Drohung abhalten lassen, in diesem Sinne zu wirken. Der Präsident der Bundesbahn=Direktion. Die Angelegenheit zieht sich schon seit dem Jahre 1916 hin, in welchem Jahre sich der Gemeinderat mit einer Projekts¬ ablehnung zu befassen hatte Die erste Sektion hat sich mit dieser Zuschrift eingehend beschäftigt und stellt folgenden Antrag: „Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat die Zuschrift der Z. 326/1 Bundesbahndirektion Linz 20. Mai 1922, mit größter Entrüstung zur Kenntnis genommen und weist zunächst den dem Magistrate Steyr gemachten Vorwurf der Unaufrichtigkeit und Gehässigkeit auf das allerentschiedenste als einer jeden Be¬ gründung entbehrend zurück. Der Gemeinderat verweist auf die Verschleppung, welche finanzieller Zusammenbruch verursacht, welcher kaum die Durch¬ diese Angelegenheit in den letzten sechs Jahren trotz steter schrift¬ führung der für die Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebes licher Betreibungen durch den Magistrat und trotz wiederholter unumgänglich notwendigen Bauarbeiten zuläßt. Interventionen der Abgeordneten erfahren hat, und erhebt gegen In dieser Hinsicht kommen nebst den zur Hintanhaltung diese Vernachlässigung der Interessen der Stadtgemeinde Steyr von Unfällen und eines vorzeitigen Verfalles der baulichen den entschiedensten Protest; insbesondere aber wird dagegen Anlagen unabweislichen Erhaltungsarbeiten, vornehmlich die protestiert, daß die Staatsbahndirektion Linz entgegen der aus¬ durch die katastrophale, zum Großteile auf die mangelnde Vor¬ drücklichen Zustimmung des Bundesministeriums es wagt, die sorge mancher Gemeinden zu buchende Wohnungsnot veranlaßten fernere Vernachlässigung der Verkehrsinteressen von Steyr in Wohnhausbauten, dann die Fortsetzung von bereits vor dem Antrag zu bringen, es wird verlangt, daß sofort eine Kom¬ Kriege in Angriff genommenen Bauten in Betracht. Hieran mission seitens des Bundesministeriums für Verkehrswesen nach werden sich voraussichtlich die Ausgestaltungen einzelner Linien Steyr entsendet wird, welche an Ort und Stelle sich von der zur Bewältigung eines gesteigerten Verkehres schließen, eine Unhaltbarkeit der Verhältnisse und von den skandalösen Zu¬ Folge der durch die Aenderung der Staatsgrenzen verursachten ständen am Bahnhofe zu überzeugen hat. Die Abgeordneten der geänderten Verkehrsverhältnisse. Stadt Steyr im Landtage und im Nationalrate werden aufge¬ Von solchen Gesichtspunkten geht gegenwärtig auch die fordert, beim Bundesministerium für Verkehrswesen wegen dieser Reichseisenbahnverwaltung im zweifellos kulturell hochstehenden feindlichen Stellung der Bundesbahndirektion in Linz die leb¬ Deutschen Reiche aus, wo Bahnhofneubauten gegenwärtig aus hafteste Beschwerde zu führen und darauf zu dringen, daß die staatsfinanziellen Gründen nicht in Angriff genommen Interessen der Stadtgemeinde voll und ganz gewahrt werden werden. Wir verweisen zum Beispiel auf das längst nicht mehr und mit dem Bahnhofumbau in Steyr in allernächster Zeit und den Bedürfnissen genügende Aufnahmsgebäude des Bahnhofes in einer den modernen Bedürfnissen voll Rechnung tragende in Heidelberg, einer Stadt, deren Bedeutung nicht erst hervor¬ Art begonnen wird.“ gehoben werden braucht. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer berichtet, daß er Wenn wir uns demnach auf den durch den staatsfinanziellen auftragsgemäß nach Einlangen dieser Zuschrift bei der Bundes¬ Zusammenbruch nun einmal gegebenen Standpunkt stellen, so können wir für eine Erweiterung des Bahnhofes bahndirektion vorgesprochen habe und habe sich der dortige in Steyr mit bestem Willen nicht die Begrün¬ Hofrat sehr entrüstet über die Zuschrift der Gemeinde geäußert dung unabweislicher Notwendigkeit ins und hierin eine Beleidigung der ganzen Bundesbahndirektion Treffen führen. erblickt. Er sagte, es sei derzeit nicht daran zu denken, den Steyrer Bahnhof umzubauen, weil sie in anderen Denn die bestehende Anlage hat die durch den Krieg her¬ Sprengeln viel wichtigere Arbeiten zu vollführen hätten. Ich vorgerufene außerordentliche Verkehrssteigerung, wie sie nach habe darauf hingewiesen, daß es sich um eine alte Forderung Lage der Dinge in absehbarer Zeit nicht mehr zu gewärtigen der Steyrer Bevölkerung handelt, welche von den kompetenten ist, ohneweiters ermöglicht. Wohl entspricht das Aufnahmsge¬ Wiener Stellen anerkannt wurde Wenn ein guter Wille vor¬ bäude nicht den modernen Ansprüchen, von „gesundheitsschäd¬ handen wäre, könnte mit Rücksicht auf die herrschende lichen Verhältnissen“, kann jedoch ganz und gar nicht die Rede Arbeitslosigkeit vom Bundesministerium für Verkehrswesen die sein. Nur der desolate Zustand der am Bahnhofvorplatze be¬ Sache längst erledigt sein. Es wird nichts anderes übrig bleiben, findlichen öffentlichen städtischen Abortanlage widerspricht als daß eine Deputation beim Bundesminister vorspricht, an den Forderungen der Hygiene. Unseres Wissens wurden Sie der sich alle Vertreter der hiesigen großen Unternehmungen an¬ auch bereits vor einiger Zeit durch unsere Streckenleitung in schließen. Ich möchte noch erinnern an einen Ausspruch des Steyr aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen. Daß früheren Finanzministers Gürtler bei einer Stadttagung, welcher übrigens auch sonst die Forderungen der öffentlichen Gesund¬ sagte, die Wohnungsnot wäre für Linz leicht zu beheben, wenn heitspflege unter dem Zwange wirtschaftlicher Not nicht die das Bahndirektionsgebäude in Linz für Wohnungen verwendet wünschenswerte Berücksichtigung finden, zeigen die Verhältnisse würde. Diese macht auch so nichts. Von Seite dieser Direktion in den Städten, Steyr nicht ausgenommen, wo den dringendsten haben wir nichts zu erwarten und haben wir auch das Zutrauen hygienischen Bedürfnissen wie: Schaffung einer Kanalisierung hiezu verloren und Trinkwasserleitung, Bau eines Schlachthofes, Straßen¬ erhaltung, Verminderung der Staubplage usw. nicht entsprochen Herr GR. Witzany erklärt, die ganze Schreibweise der werden kann. Bundesbahndirektion Linz als eine Anmassung. Ich halte das Wenn auch die Planung eines neuen Aufnahmsgebäudes ganze für eine deutschnationale Büberei, denn tatsächlich sitzen für eine Stadt mit solch eigenartiger Bauart, wie es Steyr dort fast lauter Deutschnationale und weil die Gemeinderats¬ ist, unser Interesse ganz besonders erregen würde, können mehrheit in Steyr sozialdemokratisch ist, erlauben sie sich solche wir es mit unseren Pflichten unmöglich ver¬ Frechheiten. Natürlich sieht man auch daraus, daß von der einbar finden, beim Bundesministerium für Bundesbahndirektion Pläne nicht ausgearbeitet wurden, weil Verkehrswesen die Errichtung eines Neubaues ihnen Steyr nicht sympatisch ist. Unglücklicherweise und aus zu beantragen. Wir verweisen nebst dem von den Ver¬ einer Ungeschicklichkeit der früheren Gemeindevertretung besteht hältnissen im deutschen Reiche gesagten auf die in Durchführung die Tatsache, daß Steyr heute an einer Nebenlinie liegt; es könnte aber an der Hauptlinie liegen und der Valentinerverkehr begriffene verhältnismäßig geringfügige Ausgestaltung des Aufnahmsgebäudes am Wiener Westbahnhofe, dessen Neubau hier sein. Doch darüber läßt sich nicht mehr reden. Eine solche Behandlung, wie sie sich die Bahndirektion leistet, spottet jeder bereits vor dem Kriege geplant war, dann die nur in sehr be¬ Beschreibung. Diese schädigt auch die ganze Industrie und ist scheidenem Maße erfolgte Ausgestaltung des Innsbrucker Haupt bahnhofes usw es unerfindlich, daß sich ein paar Beamte über die Interessen Was weiter die erhoffte Linderung der Arbeitslosigkeit einer Stadt so bagatellmäßig hinwegsetzen können. Die Unter¬ anlangt, so lehrt die Erfahrung, daß bei Hochbauten fast aus¬ nehmungen müssen sich dem Proteste anschließen schließlich arbeitslose Bauarbeiter Verwendung finden können. Herr GR. Dr Peyrer erklärt, daß er gegen die Aus¬ Die Mehrzahl der Arbeitslosen in Steyr besteht aber aus lassungen des Herrn GR. Witzany ganz entschiedenen Protest Metallarbeitern, die als Handlanger wohl nicht gut in Betracht einlegen müsse, er hat die Angelegenheit als eine Art kommen, während etwa in ihr Fach schlagende Professionisten¬ deutschnationalen Bubenstückes gekennzeichnet; ich verwahre mich arbetten jedenfalls an Firmen außerhalb Steyrs, wahrscheinlich dagegen, daß eine Politik in die Sache gebracht wird, wohin sie sogar außerhalb Oberösterreichs zur Vergebung gelangen dürften. nicht gehört.

Es handelt sich nämlich um eine Sache, die schon lief, als die Steyrer Gemeindevertretung deutschnational war. Das weiß Herr Witzany ganz gut und trotzdem nimmt er jetzt die Ge¬ legenheit wahr, um uns eins aufs Zeug zu flicken. Dies ist eine Taktlosigkeit Es geht nicht an, daß man hier, auch wenn Beamte anderer Gesinnung sind, die dem Herrn Witzany nicht paßt, diese politische Färbung mit der Angelegenheit vermischt Ich verwahre mich ganz entschieden gegen ein solches Vorgehen und gegen den gebrauchten Ausdruck. Herr GR. Baumgartner erwidert, daß er zur Sache als Praktiker sprechen wolle. Die Bahnhofverhältnisse selbst zu schildern, dürfte überflüssig sein. Durch die mangelhafte Anlage ist der ganze Verkehr gehemmt, es muß immer auf dem Betriebsgeleise verschoben werden Der Bruttoertrag stellt sich viel höher als von der Direktion angegeben wird. Herrn GR. Witzany muß ich vollinhaltlich beipflichten. Wir wissen es von unseren Vertrauensmännern, wie sie von der Bundesbahn¬ direktion behandelt werden. Der Antrag kann vom Gemeinde¬ rate sicher angenommen werden; es geht nicht an, daß man bagatellmäßig und brüsk vorgeht. (Herr GR. Dr. Peyrer wiederholt als Zwischenrufe mehr¬ mals seinen Protest.) Herr Vorsitzender bemerkt, daß es keinen Sinn habe, eine solche Polemik, wie sie durch die Zwischenrufe verursacht werden, hervorzurufen; sicherlich muß sich gegen das Vorgehen der Bundesbahndirektion von allen drei Parteien ein Sturm der Entrüstung auslösen. Herr GR. Witzany erklärt, nachweisen zu können, daß in der Bundesbahndirektion deutschnationale Beamte sitzen, und seine Stellungnahme nicht ändern könne GR Dr. Furrer 10.000 Kronen c) Der Ortsgruppe „Freie Schule“ in Steyr 5000 Kronen Herr GR Aigner erinnert daran, daß die deutschnationale Partei im Gemeinderate im Jahre 1916 genau dieselbe Ab¬ (Herr GR. Professor Brand erklärt namens seiner Fraktion lehnung gefunden habe, wie heute, worauf sich Herr GR Doktor gegen die Bewilligung aus prinzipiellen Gründen Stellung Peyrer neuerlich gegen die Beschimpfung der deutschnationalen zu nehmen) Partei verwahrt. d) der Schülerlade der Realschule 10.000 Kronen. Diese Unterstützungen werden vom Gemeinderate geneh¬ Herr GR. Tribrunner bringt die Zuschrift der Ge¬ meinde an die Bundesbahndirektion zur Kenntnis und bemerkt migend zur Kenntnis genommen. hiezu, daß der Ton derselben durchaus nicht so sei, daß damit Dritte Sektion. der Bahndirektion ein Anlaß zu ihrem Ausfall gegeben worden sei. 17. Elektrische Beleuchtung der Feuerwehrdepots. Die Zuschrift lautet: Referent Herr GR. Schreiner. Steyr, am 22. März 1922 Vom Amte liegt folgender Bericht vor: Z. 8123 Steyr, am 13. Februar 1922. An das Bundesministerium für Verkehrswesen Elektrische Beleuchtung der Feuerwehrdepots. in Wien. Amtsbericht. Mit Eingabe vom 29. Juli 1918, Z. 24602, hat der Magistrat Steyr dem Staatsamte für Verkehrswesen über Be¬ Die Freiwillige Feuerwehr Steyr hat beim Stadtbauamte schluß des Gemeinderates verschiedene, das Verkehrswesen be¬ das Ersuchen gestellt, die im Stadtgebiete Steyr gelegenen rührende Fragen Bericht erstattet und um Abhilfe gebeten; Feuerwehrdepots elektrisch zu beleuchten, soweit eine solche Be¬ hiebei wurde insbesondere auf die traurigen, gesundheitsschäd¬ leuchtung bisher noch nicht vorgesehen ist. lichen Verhältnisse des Bahnhofgebäudes in Steyr hingewiesen, Nach Angabe des Herrn Brandmeisters Keller wird die welcher aber auch in keiner Richtung als auch nur halbwegs Installation von je einer Deckenlampe und eines Steckers entsprechend bezeichnet werden kann, welches nicht nur für den (zum Anschlusse einer Handlampe, bezw. von Glühlampen zur Warmhaltung der Dampfspritzenkessel zur Zeit von Frostwetter) Vekehr nicht ausreicht, sondern welches in allem und jedem als ein europäischer Skandal zu bezeichnen ist, wie man ihn in jedem Depot angestrebt in einem anderen Kulturstaate selbst im unbedeutendsten Dorfe Die Kosten einer solchen Installation belaufen sich wie folgt: nicht weiter bestehen lassen würde, in Oesterreich aber hat man Depot Stadtplatz: 1 Stecker K 12.120:— gegen alle Beschwerden taube Ohren, selbst wenn es sich um Eisenstraße: 1 Stecker, 1 Deckenlampe 26 024•— eine der bedeutendsten Industriestädte handelt. Johannesgasse: 1 Stecker auszuwechseln 8.933 — Eine weitere Note erging an das Staatsamt für Verkehrs¬ Ort: 1 Stecker, 1 Deckenlampe. 13.110•— wesen am 26. Juli 1919; laut einer Verständigung vom Wieserfeldplatz: 1 Stecker 5.455 50 19. Oktober 1919, Z. 32.630 19, wurde die Staatsbahndirektion 18.223.- Bruderhaus: 1 Stecker, 1 Deckenlampe. „ Linz zur Umarbeitung des bereits erstellten Projektes beauftragt; 27 354.— Aichet: 1 Stecker, 1 Deckenlampe . dieser neue Entwurf ist seitens der Staatsbahndir ktion Linz 3 030•— 1 Handlampe für sämtliche Depots unter Z. 806/III an das Staatsamt für Verkehrswesen rückge¬ Summe der Materialkosten . . K 114.249 50 leitet worden, mit hierämtlicher Zuschrift vom 28. April 1920, Arbeitslöhne und Regie 55.750•50 Summe.. K 170.000—— Das gefertigte Amt befürwortet das Ansuchen der Feuer¬ wehr und ersucht um Genehmigung der Kostensumme. Stadtbauamt Steyr. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge der Errichtung nach dem Amtsberichte zustimmen. Z 15.718. Angenommen. 18 Beschaffung von Werkzeugen für städtische Arbeiten Nachschaffung). Referent Herr GR. Radmoser. Es liegt folgender Amtsbericht vor: Bericht über die Nachschaffung von Werkzeugen und Requisiten. Die vorhandenen Bestände an Krampen, Schaufeln und Schiebtruhen sind durch die dauernde Gebrauchnahme derart ab¬ genützt, daß eine Auffrischung des Inventars der rationellen Arbeit dringend geboten erscheint. Es wird der Antrag gestellt, je 100 Stück Krampen und Schaufeln sowie 25 Schiebtruhen bei einer größeren Bauwerk zeugfabrik des Inlandes in Bestellung zu bringen. Z. 10.178, wurde die Angelegenheit abermals betrieben, es sind seitdem fast zwei Jahre verstrichen und alles bleibt still, der Skandal bleibt weiter bestehen Der Gemeinderat der Stadt Steyr kann im Interesse der Stadt und schließlich des Staates nicht länger zusehen, wie wichtige Interessen unberücksichtigt bleiben und wird, wenn nicht endlich ehestens Abhilfe geschaffen wird, die ganze Oeffent¬ lichkeit auf diese in Steyr bestehenden skandalösen Verhältnisse hinweisen und dessen Unterstützung verlangen, zumal gerade die Stadt Steyr seit Jahrzehnten seitens der obersten Instanz für Verkehrswesen geradezu systematisch zurückgesetzt und ge¬ schädigt wurde. Da nun wichtige Beratungen darüber stattfinden, wie das immer größer werdende Heer der Arbeitslosen einer nützlichen Beschäftigung zugeführt werden könnte, so ist jetzt die beste Gelegenheit, den Bahnhofumbau in Steyr durchzuführen, zumal auch hier bereits 1609 Personen im Bezuge der Arbeitslosen¬ unterstützung stehen. Es wird daher noch ersucht, die Frage des Bahnhofumbaues in Steyr endlich der dringend gebotenen Lösung zuzuführen. Die Zuschrift trägt wohl den Stempel der Aufrichtigkeit, nicht aber den der Gehässigkeit Der Sektionsantrag wird hierauf, mit Stimmenmehrheit angenommen. (Bewegung). 13. Zweite Sektion. Punkt 14 und 15. Stadtkassetagebuchabschluß pro April und Mai 1922. Herr Vizebürgermeister Nothhaft trägt unter Hinweis auf besondere Post die Abschlüsse vor. Herr GR. Professor Brand erinnert an sein in der Präliminarsitzung gestelltes Begehren, daß die Gemeinderats¬ mehrheit einen eigenen Finanzreferenten bestellen soll, damit es der Oeffentlichkeit gegenüber nicht immer aussehe, als ob die Minorität für die Finanzen der Stadt verantwortlich wären. Herr Vizebürgermeister Nothhaft bemerkt, daß er nich als Finanzreferent, sondern einfach als Verleser der Berichte auftrete. Herr Vorsitzender betont, daß es selbstverständlich sei, daß die Mehrheit die Verantwortung trage, wenn auch alle übrigen Gemeindevertreter eine gewisse Mitverantwortung tragen. Was die Bestellung eines eigenen Finanzreferenten betrifft, so habe sich die Partei damit schon beschäftigt, sie ist jedoch zu dem Entschlusse gekommen, mit Rücksicht darauf, als im nächsten Frühjahre die Neuwahlen des Gemeinderates stattfinden, davon abzusehen. Die Berichte werden hierauf vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen. 16. Unterstützungsansuchen. Referent Herr GR. Saiber. Es wurden von der zweiten Sektion bewilligt: der Vereinigung „Heimatschutz“ in Steyr 10.000 Kronen, b) dem Idiotenheim Hartheim über Gegenantrag des Herrn

Nach dem eingeholten Offert der Firma Ignaz Jakobson in Wien würde für das vorgenannte Quantum an Werkzeugen und Requisiten ein Betrag von 788.000 Kronen loko Waggon Steyr erforderlich sein Steyr, am 22. Mai 1922. Die Sektion beantragt die nachträgliche Genehmigung der bereits durch das Gemeinderatspräsidium verfügten Bestellung der beantragten Werkzeugmengen. Angenommen. Z. 15.714, 19. Anstrich von Fenstern und Türen im Krankenhaus und Industriehalle. Referent Herr GR. Buschberger. Der Herr Referent bringt nachstehenden Amtsbericht zur Verlesung: Bericht über den Zustand von Fenster= und Türanstrich in den städtischen Objekten Industriehalle und Krankenhaus. Durch den jahrelangen Einfluß der Witterung ist der äußere Oelfarbenanstrich an den Fenstern und Türen bei der Industriehalle und dem neuen Krankenhaus in weitreichendem Maße abgeblättert und abgewaschen worden, so daß vielfach die Holzstruktur dieser Gebäudebestandteile zu Tage tritt. Es wäre verfehlt, diese baulichen Schäden zu übersehen, da bei längerem Zuwarten mit der Erneuerung des Anstriches die Holzteile zugrunde gehen würden und dann ungeheure Kosten aus der Wiederherstellung derartiger Schäden an Fenster und Türen erwachsen würden. Der mangelhafte Oelfarbenanstrich ist aber auch zum Teile schuldtragend an der unzulänglichen Verkittung der Glas¬ scheiben aller Art, da der Fensterkitt der schützenden Deckschichte entbehrt und durch die Witterungseinflüsse schließlich abbröckelt. Welchen Umfang die Zerstörungen an den hölzernen Türen und Fenstern bei der Vernachlässigung des schützenden Oelfarben¬ anstriches annehmen, zeigt der Zustand einzelner Fenster und Türen in der Artilleriekaserne, wo zahlreiche Holzteile voll¬ ständig vermorscht sind und den Zusammenbruch der Bestandteile verursachten. Das Stadtbauamt beantragt die Erneuerung des Oelfarben¬ Bericht über die Beschaffung von Küchenherden für diverse Wohnungs¬ herrichtungen. Infolge des herrschenden Wohnungsmangel wird fortgesetzt getrachtet, bestehende größere Wohnungen zu unterteilen, um auf diese Weise der großen Zahl von Wohnungsuchenden zum Teile entgegen zu kommen. Solche Maßnahmen erfordern jedesmal Küchenherde, über die jedoch die Stadtgemeinde heute nicht mehr verfügt, da die großen Bestände an solchen transportablen Kochgelegenheiten vollständig vergriffen sind Im Bedarfsfalle ist die Stadtgemeinde daher gezwungen, solche Kochherde im Detailverkauf zu beschaffen, wodurch ihr jedesmal höhere Kosten verursacht werden, als wenn sie diese in größeren Mengen auf einmal beziehen würde. Zu solchen Anschaffungen leistet der Staat einen 50 prozen¬ tigen Zuschuß, insoweit der für diesen Zweck bestimmte Fonds im Gebarungsjahr nicht erschöpft ist. Da nun gelegentlich einer Amtshandlung in Steyr ein Vertreter des Bundesministeriums für soziale Verwaltung erklärt hat, daß der Stadtgemeinde ein Zuschuß aus dem Wohnungs¬ fonds bis zur Höhe von einer Million gewährt werden könnte, wenn sie zeitgerecht unter der Vorlage der Rechnungsbelege in der Lage wäre, um einen solchen einzuschreiten, glaubt das Stadtbauamt keinen besseren Antrag stellen zu können, um rasch auf diesen willkommenen Zuschuß zu greifen, als die so not¬ wendigen transportablen Küchenherde in einer Anzahl von 20 Stück zu bestellen, denn dieser Artikel ist bei der Schaffung neuer Wohnungen einerseits unerläßlich, andererseits hinsichtlich des Aufwandes am einschneidensten und schließlich was den Preis anbelangt, in einer derart steigenden Tendenz begriffen, daß die Beschaffung einer größeren Zahl solcher Herde in jeder Beziehung empfehlenswert wäre. Steyr, am 22. Mai 1922. Die Sektion beantragt die Ablehnung des vorliegenden An¬ trages in Anbetracht der gerade dermalen vollkommen unge¬ klärten Finanzlage des Staates. Angenommen. Z. 15 713. 21. Beschaffung von Holz für städtische Arbeiten. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Bericht über die Beschaffung diverser Bauhölzer für den laufenden Instandhaltungsdienst. Zur Instandhaltung der Brücken, der Einfriedungen und der baulichen Ausgestaltungen in den Objekten ist die Nach¬ schaffung von Bauholz zur Auffrischung der Bestände dringend erforderlich. Mit Rücksicht auf die großen Kosten und die besondere anstriches an den Fenstern und Türen in den mehrgenannten Objekten und zwar speziell jener, die gegen die Wetterseite ge¬ richtet sind, ebenso die Nachbesserung der Verkittung der Fenster¬ scheiben an den schadhaften Stellen Es kommen hiebei im allge¬ meinen nur die äußeren Flügeln in Betracht. Der Anstrich wäre durch den eigenen Anstreichermeister mit einem Helfer und einem Hilfsarbeiter vorzunehmen. Zur Anschaffung streichfertiger Oelfarbe, von 100 Kilogramm Fensterkitt und Ergänzung des Pinselmaterials sind 700.000 Kr. Schwierigkeit der Beschaffung wird für das laufende Jahr auf erforderlich. die Beschaffung von harten Hölzern, insbesondere Lärche ganz Steyr, am 4. Juni 1922. abgesehen werden müssen und der Antrag gestellt, Blochholz und Der Sektionsantrag lautet: Die Sektion beantragt die Rundstämme aus Tanne und Fichte im Ausmaße von zwei¬ Vornahme der vorliegenden Anträge mit dem Zusatze, auch die hundert Festmetern auf Lager zu legen und jeweilig nach Ma߬ notwendigen Fenster der Bürgerschule anzustreichen. gabe des Bedarfes zum Verschnitt zu bringen. Herr GR. Professor Brand bemerkt hiezu, daß er es Die Kosten dieser Holzmenge werden einen Betrag von begreiflich finde, wenn Herr GR. Lebeda sich um die Bürger¬ acht Millionen erfordern. schule kümmere, aber es seien in dieser Hinsicht auch fast alle Steyr, am 25. Mai 192 anderen Schulen reparatursbedürftig. Er müsse schon den Antrag Auch hier beantragt die Sektion die vorläufige Rückstellung stellen, daß nach Schulschluß alle Schulen kommissioniert werden, des Ankaufes von Hölzern in Anbetracht der momentan unge¬ damit die notwendigen Arbeiten für die Schuleröffnung fertig klärten Verhältnisse auf allen Gebieten der Wirtschaftszweige im werden. Staate, um nicht Ausgaben zu machen, die binnen kurzer Frist Herr Vorsitzender erwidert, daß es selbstverständlich sei, daß dann wohlfeiler getätigt werden, können. die Kommissionierung der Schulen stattfindet, aber auch ersuchen Angenommen. Z. 15.716/ müsse, daß sich die Gemeinderäte daran beteiligen. Herr GR. Lebeda verweist darauf, daß die Forderung 22. Ergänzung des Regulativ für die städtische Wasser¬ nach Anstrich der Fenster in der Bürgerschule von ihm aus als leitung. Hausverwalter ergangen sei, und dafür halte, daß jede Schul¬ Referent Herr GR. Schickl. leitung verpflichtet sei, Mängel an dem Bauzustande der Schulen Vom Amte liegt ein eingehender Amtsbericht vor. mitzuteilen. In der Stadtschulratssitzung wurde übrigens von der von Herrn GR. Prof Brand beantragten Kommissionierung (Die Verlesung wird vom Gemeinderate abgelehnt und bereits gesprochen; an dieser war aber Herr GR. Prof. Brand dessen Aufnahme ins Protokoll beschlossen.) Der Bericht lautet: nicht anwesend. Bericht Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt hiezu, daß über die Notwendigkeit einer Ergänzung des Regulativs für die sich die Sektion mit der Erweiterung ihres Antrages befassen mußte, weil für die Fenster der Bürgerschule sonst eine Gefahr Benützung der städtischen Wasserleitung. besteht. 1. (Ad § 4.) Der Absatz 1 wäre nach „.... welche die Herr GR. Prof Brand erinnert daran, daß er sich für zu ergänzen: Konzession hiezu besitzen die Stadtschulratssitzung durch eine dringende Sparkassasitzung „Das Stadtbauamt behält sich vor, den Unternehmer zu entschuldigen lassen mußte; Herr Vorsitzender bestätigt die Ver¬ verhalten, in geeigneter Weise den Beweis seiner Zuverlässigkeit hinderung des Herrn GR. Prof. Brand. seiner Kenntnisse und Fähigkeiten beim Bau von Wasser¬ Es entwickelt sich eine Wechselrede, an welcher die Herren leitungsanlagen zu verbringen. Gemeinderäte Schreiner, Schickl, Steinbrecher, Le¬ 2. Der vierte Absatz des § 8 wäre wie folgt zu berichtigen: beda, Prof. Brand und der Vorsitzende teilnehmen, nach ... für jeden ohne Plombe befundenen Feuerhydranten deren Schluß der Gemeinderat dem Sektionsantrage einhellig 50 Kubikmeter Wasserbezug als Ersatz für Wasserverschwendung zustimmt Z. 15.715 dem Schuldtragenden vorgeschrieben. 3. Die Geldstrafen im § 9 wären von 40 Kronen auf 20. Beschaffung von Oefen für diverse Wohnungsausstat¬ 5000 Kronen, von 5» Kronen auf 10.000 Kronen zu erhöhen. tungen. 4. Im Anhange erscheint der Gebührentarif, welcher not¬ Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. gedrungen Aenderungen unterworfen ist. Eine ziffermäßige Die Grundlage zu diesem Gegenstande liegt im folgenden Angabe der Höhe des Wasserzinses wäre daher wegen der fort¬ Amtsbericht: gesetzten Korrekturen des Regulativs an dieser Stelle nicht zweck¬

mäßig und da die Bestimmungen des Anhanges im übrigen der § 11 des Regulativs enthält, dieser Anhang überhaupt zu streichen, dagegen § 11 wie folgt, zu berichtigen: „Die Abgabe von Wasser aus der städtischen Wasserleitung erfolgt im allgemeinen nach durch Wassermesser angezeigte Raummeter, ausnahmsweise auch gegen Vorschreibung eines Pauschales. Die Höhe des Wasserzinses wird fallweise vom Gemeinde¬ rate festgesetzt. Für Wohn= und Amtsgebäude, Geschäfts= und Gewerbe¬ betriebe erfolgt die Abgabe von Wasser ausschließlich nach Ab¬ maß durch Wassermesser; für den durch Wassermesser kontrol¬ lierten Mindestverbrauch bis 50 Kubikmeter bildet diese Ziffer die unter allen Umständen zu bezahlende Mindestgebühr, über 50 Kubikmeter hingegen erfolgt die Berechnung des Wasser¬ zinses nach dem jeweil in Geltung stehenden Einheitspreis. Für Gärten kann, insoferne die darinnen bestehenden Aus¬ läufe ausschließlich zur Gartenbesprengung dienen, eine jährliche Pauschalgebühr unter Zugrundelegung von 100 Kubikmetern Wasserabgabe nach dem jeweils geltenden Tarife erfolgen. Für den provisorischen Wasserbezug bei Bauführungen aller Art wird, insoweit bestehende Ausläufe in Häusern oder Gärten benützt werden, fallweise eine Pauschalgebühr auf der Grund¬ lage bis zu 50 Kubikmeter besonders vorgeschrieben. Bei Neu¬ bauten erfolgt die Abgabe von Wasser nur nach Abmaß durch Wassermesser. Die Ablesung der Wassermesser ..... (weiter wie bisher im § 11). 5. ad § 12. Die Abstufung der lichten Weiten der Wasser¬ messer hätte wie folgt zu geschehen: 10—13 Millimeter über 25 Diese Abstufung ist anläßlich der letzten Wasserzins=Er¬ höhung bereits angewendet und in der Kundmachung vom 3. Februar 1922 verlautbart worden. Derzeit werden die Leih¬ gebühren nach dieser Einteilung berechnet. Das Regulativ nimmt keine Rücksicht auf die Fälle, wo Wassermesser innerhalb eines Jahres angeschlossen oder aus irgend einem Grunde ausgeschaltet werden. Der § 12 des Regulativs, zweiter Absatz, wäre daher wie folgt zu ergänzen: Für neu einzubauende Wassermesser ist ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt die jeweils in Geltung stehende Wassermesser=, Leih= und Erhaltungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Wird innerhalb eines Jahres der Wasserbezug aufgekündigt, so tritt keinerlei Rückvergütung der erlegten Leihgebühr ein. Der § 12 enthält die Wassermesserleih= und Erhaltungs¬ gebühren; da diese Ziffern jedoch fallweisen Aenderungen unter¬ worfen sind, wird die Ergänzung des ersten Absatzes dieses Paragraphes wie folgt, beantragt: „Die Wassermesser werden gegen eine Leih= und Erhaltungs¬ gebühr, welche für Messer von 10 bis 13 Millimeter, 14 bis 20 Millimeter und über 20 Millimeter Lichtweite abgestuft er¬ scheinen, beigestellt, deren Höhe jeweils durch den Gemeinderat festgesetzt wird In diesem Antrag ist die Instandhaltung, insoweit diese der gewöhnliche Gebrauch erfordert, inbegriffen. 6. ad § 16. Nach „ ... Lokalaugenscheinnahme schriftlich erteilt" wäre zu ergänzen: Nach der Ausführung jeder neuen oder veränderten Wasser¬ leitungsanlage ist beim Stadtbauamte die Prüfung der fertigen Leitung zu beantragen Zur Prüfung hat der Unternehmer die notwendigen Be¬ helfe und Werkzeuge sowie die erforderliche Hilfsmannschaft bereitzustellen. Der Probedruck beträgt das Doppelte des Betriebsdruckes und wird die Rohrleitung diesem Drucke 20 Minuten lange ausgesetzt. Für die Prüfung ist eine jeweils vom Gemeinderate der Stadt Steyr festzusetzende Gebühr zu entrichten. Die Stadtgemeinde trägt für die Zweckmäßigkeit und Dauer¬ haftigkeit der Anlage keine Haftung. 7. Das Regulativ vermißt die Bestimmung, daß An¬ bohrungen an den städtischen Wasserleitungsstrang zum Zwecke der Herstellung von Hausanschlüssen nur durch die Organe des Stadtbauamtes vorgenommen werden dürfen. Diese auch in anderen Städten als unerläßlich anerkannte Vorsichtsmaßregel beim Betriebe städtischer Wasserleitungen be¬ darf keiner besonderen Begründung, denn Mängel in der Her¬ stellung bei den Anbohrungen bedeuten Wasserverluste, die aus¬ schließlich die Stadtgemeinde zu tragen hat. Der § 17 des Regulativs wäre daher durch den neuen Ab¬ satz zu ergänzen: „Die Herstellung des Anschlusses, das heißt, die Anbohrung des Hauptrohres und die Verlegung der Abzweigung bis zum Wassermesser (wo ein solcher nicht zur Aufstellung kommt, bis zum Straßenabsperrschieber) hat unter Aufsicht von Organen des Stadtbauamtes zu erfolgen. Zu diesem Zwecke ist dieses Amt zeitgerecht vom Beginne der Arbeiten in Kenntnis zu setzen. Die Montierung des Wassermessers selbst geschieht auf Kosten der Partei ausschließlich durch die Organe des Stadtbauamtes, die auch den Standort desselben jeweils bestimmen. 8. ad § 18. Dieser Paragraph wäre wie folgt abzuändern: Als Material der Rohrleitung kann Verwendung finden: ») Gußrohre, b) nahtlose Stahlrohre, c) schmiedeiserne, nach außen und innen verzinkt, d) Druckbleirohre mit nicht unter 0•5 Millimeter starker Zinneinlage (Mantelrohr) oder mit innerem Ueberzug von Schwefel (geschwefelte Bleirohre), Zinkrohre, 1) Kupferrohre Ueber die Wandstärke der zu verwendeten Rohre der ver¬ schiedenen Materialien sowie über die Gewichte per laufenden Meter erläßt das Stadtbauamt unter einem mit dem Bau¬ konsense besondere Vorschreibungen. Die Anschluß= und Hauptverteilungsrohre sollen bei einer Geschamtlänge des horizontalen Hauptzuführungsrohres bis zu 30 Meter folgende Mindestweite haben: Bei 1— 5 Stück 8—13 mm weiten Zapfhähnen 20 mm I W. 6-20 „ 8—13 „ 21-40 8—13 41—60 „ 8—13 40 „ über 60 „ 8—13 „ 50 „ hiebei ist angenommen, daß 1 Klosett= oder Pissoirspülkasten — ½ Zapfhahn 1 Badewanne 1 Waschtischhahn— 1 „ gerechnet werden. Für Springbrunnen usw, größere Einrichtungen, ins¬ besonders für gewerbliche Zwecke sowie in Ausnahmsfällen wird die erforderliche Mindestweite der Hauptzuleitungsrohre in jedem Falle durch das Stadtbauamt bestimmt. 9 ad § 20. Als dritter Absatz wird vorgeschlagen: Wo die Führung der Leitungen durch schwer zugängliche oder unzugängliche Räume nicht zu vermeiden ist, hat sie mittels beiderseits offener Mantelrohre zu erfolgen. Bei der Durchführung durch Mauern ist für die nötige Sicherheit gegen Bruch beim Setzen des Bauwerkes durch Belassen eines Spiel¬ raumes zu sorgen. Die Einbettung von Leitungen in Boden, der Rohre an¬ greifen kann, darf nur unter zweckentsprechender Umhüllung ge¬ schehen, dasselbe gilt für die Verlegung von Leitungen inner¬ halb feuchter oder solcher Räume, in denen sie ätzenden Gasen oder Dämpfen ausgesetzt sind. Eine Verlegung von Leitungen an Außenwänden ist nach Möglichkeit zu vermeiden. 10. ad § 22. Als zweiter Absatz wird vorgeschlagen: Verboten ist ferner der unmitelbare Anschluß der Haus¬ leitungen an Dampfkessel und Druckkessel, verboten ist die un¬ mittelbare Verbindung der städtischen Wasserleitung mit einer Entwässerungsleitung und mit den Rohren einer anderen Wasserversorgungsanlage sowie die Verbindung städtischer Zu¬ leitungen auf demselben Grundstücke untereinander, desgleichen die Verbindung mit Behältern für Wasser und für andere Flüssigkeiten irgendwelcher Art, z. B mit Spülgefäßen für Wirt¬ schaften, Aquarien usw., in diesen Fällen darf eine Versorgung aus der städtischen Wasserleitung nur in der Weise erfolgen daß der Wasserauslauf sich mindestens 50 Millimeter oberhalb des Gefäßrandes befindet. Bedingt zugelassen wird vorbehaltlich der nur auf jeder¬ zeitigen Widerruf erteilten Genehmigung der Anschluß von Kraftmaschinen, Wasserdruck=Hebevorrichtungen, Warmwasser¬ bereitungs= und Heizanlagen, Ventilatoren, Springbrunnen, Entstaubungsanlagen, Strahlpumpen usw. 11. Der im Regulativ mehrfach enthaltene Ausdruck Stadtgemeindevorstehung" wäre auf „Stadtgemeinde" zu be¬ richtigen Die Sektion beantragt und befürwortet die vorliegende Aenderung des Regulativs. Angenommen. Z. 15 717, Herr GR. Frühwald frägt, ob es auf Wahrheit beruht, daß jede Partei einen Wassermesser einstellen müsse, Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erwidert, daß die Einstellung eines Wassermessers dem freien Willen der Parteien unterliege.

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