Gemeinderatsprotokoll vom 15. Mai 1922

den Minister Pauer erfüllt würde; es wäre auch an der Zeit, daß sich die Gemeinde selbst mehr für die Sache einlegt, den Baracken mehr Aufmerksamkeit schenkt und die Leute dort nicht ihrem Schicksal überlassen werden. Von den Herren wohnt keiner in den Baracken. Ich möchte schon bitten, es nicht zum äußersten kommen zu lassen, und unterstütze den Antrag auf das wärmste. Der Herr Vorsitzende leitet nunmehr über den Dringlich¬ keitsantrag die Abstimmung ein. Der Antrag wird vom Gemeinderate einstimmig ange nommen. Zu Protokollprüfern werden sodann die Gemeinderäte Tribrunner und Witzany gewählt. Der Gemeinderat tritt sodann in die Tagesordnung ein. Die Punkte 1, 2 und 3 sind vertraulich und werden nach Schluß der öffentlichen Sitzung behandelt. 4. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung Referent Herr GR. Baumgartner: Gegen die Armen¬ ratsentscheidung vom 17. Jänner 1922 auf Abweisung der Er¬ höhung der Armenunterstützung auf je 1000 Kronen für die Schwestern Johanna und Elisabeth Staraschek haben dieselben den Rekurs an den Gemeinderat gerichtet. Die erste Sektion hat sich mit der Sache befaßt und ist zu dem Schlusse gekommen, mit Rücksicht auf die herrschenden außerordentlichen Verhältnisse zu beantragen, daß dem Rekurse der Schwestern Johanna und Elisabeth Staraschek stattgegeben werde. Angenommen Z. 9912, 5. Maßnahmen gegen den Alkoholverbrauch. Referent Herr GR. Tribrunner: Der Gemeinderat der Stadt Wels hat in seiner letzten Sitzung den Beschluß ge faßt, gegen den ulkoholgebrauch Stellung zu nehmen und er¬ sucht nun den Gemeinderat Steyr, in gleicher Weise hiezu schlüssig zu werden und sich der gefaßten Resolution anzuschließen, welche lautet: „Mit Rücksicht auf die ungeheuren Summen, welche all¬ jährlich durch die Beschaffung von Alkohol in das Ausland ab¬ wandern und dadurch zur weiteren Entwertung unserer Valuta beitragen, ferner mit Rücksicht auf die steigende Verwendung der in¬ ländisten Getreidevorräte zu Branntweinbrand und die hiedurch bedingte Verminderung unserer wichtigen Nahrungsmittelvorräte, welche um teures Geld im Auslande wieder gekauft werden müssen, fe ner mit Rücksicht auf den in erschreckendem Masse un sich greifenden Alkoholmißbrauch und die steigende Trunksucht der Jugend wird die dringliche Bitte vorgetragen, die Verschleuderung des inländischen Getreides durch Branntweinbrand sogleich einzustellen, die Einfuhr von Alkohol in irgend welcher Form aus dem Auslande ausnahmslos zu verbieten und den Alkoholkonsum im Inlande derart einzu¬ Oberösterreich den Betrag von vier Millionen Kronen bewilligt Diese Leistung ist von der Bewilligung von Beiträgen aus den lokalen Faktoren abhängig. Die zweite Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: „Der Gemeinderat beschließe bei der vom Bundesministerium für soziale Verwaltung eingeleiteten Hilfsaktion für jeden Arheits¬ loden, der sich um eine derartige Spende beim Arbeitslosenamte meldet, 500 Kronen unter der Bedingung zu bewilligen, daß sich auch das Land Oberösterreich mit dem gleichen Betrag daran beteiligt, jedoch bis zum Höchstbetrage von 250.000 Kronen" Vorher möchte ich erwähnen, daß die zweite Sektion be¬ züglich eines zweiten Antrages den Beschluß gefaßt hat, diesen erst in der vertraulichen Sitzung mit Rücksicht auf seine mora¬ lische Bedeutung vorzubringen. Herr Vorsitzender bemerkt, daß es im Interesse des Ge¬ meindesäckels gelegen sei, den zweiten Antrag in vertraulicher Sitzung zu behandeln, weil die hiezu nötigen Erklärungen erst dort gegeben werden können. Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate ange¬ nommen Z. 12.204. 10 a). Beteiligung an Industrieunternehmungen. Referent Herr GR. Saiber. Die Elektrizitätswerke in Steyr richten an das Präsidium eine Zuschrift, in der sie mitteilen, daß sie beabsichtigen, das Gesellschaftskapital von drei Millionen auf 30 Millionen Kronen zu erhöhen sowie neue Anteile auszugeben und zwar vorläufig bis zu zwei Drittel Nachdem nun die Gemeinde auf Grund des Gesellschaftsvertrages das Recht hat, bei Kapitalserhöhungen bezw. bei Ausgabe von neuen Anteilen bis zu 25 Prozent sich an der Neubegebung zu beteiligen, hat die Sektion den Be¬ schluß gefaßt, nachdem sie schon ursprünglich an dem Unter¬ nehmen mit einem gewissen Betrage beteiligt ist, soll sie daher von dem ihr zustehenden Rechte Gebrauch machen. Die Sektion stellt demnach den Antrag: „Der Gemeinderat stimmt der beab¬ sichtigten Kapitalserhöhung des Elektrizitätswerkes Steyr von drei Millionen auf 30 Millionen zu. Das Gemeinderats¬ präsidium wird ermächtigt, von den der Stadtgemeinde Steyr zustehenden Bezugsrechten in seiner Gänze Gebrauch zu machen, Das hiezu erforderliche Kapital zu diesem Zwecke aufzunehmen und zur Einzahlung zu bringen. Hiezu bemerkt der Herr Referent, daß die Kapitalsauf¬ nahme für solche Investitionszwecke gesichert erscheint. Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate an genommen. b) Referent Herr GR. Saiber. Die Elektro-Baugesell¬ schaft beabsichtigt, eine neuerliche Kapitalserhöhung vorzunehmen und hiebei auch die allfällige Umwandlung in eine Aktien¬ gesellschaft zu beantragen. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließe, daß sich die Stadtgemeinde schränken, daß die für die Gesundheit, Wohlstand und Familien¬ Steyr an der beabsichtigten Kapitalserhöhung der Elektro=Bau¬ leben drohenden Gefahren abgehalten werden. gesellschaft mit weiteren 300.000 Kronen beteiligt, bei einem Die erste Sektion beantragt: Der Gemeinderat beschließe hiesigen Bankinstitut den hiezu erforderlichen Kredit aufnimmt der Resolution beizutreten und dieselbe weiterzuleiten. und diesen Betrag der oberösterreichischen Elektro-Baugesellschaft Angenommen. Z. 8546 Linz als Kontokorrentkredit bis längstens 20. Mai 1922 zur 6 Verzicht auf die Befreiung von der Fürsorgeabgabe von Verfügung stellt. den Betriebsangestellten des Bundes und der Gemeinde. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. Referent Herr GR. Tribrunner: Z. 11.677. Der oberösterreichische Landesrat hat ein Schreiben anber 11. Zeichnung von Anteilscheinen bei der Allgemeinen gerichtet, worin derselbe hinweist, der Bund verzichtet auf die Arbeiter=Bau= und Wohnungs=Genossenschaft. Befreiung von Lohnabgaben unter der Voraussetzung, daß auch Land und Gemeinden auf die Befreiung verrichten; der letztere Referent Herr GR Ruckerbauer. Verzicht ist zur Erwirkung der Bundesleistung nach dem Ge¬ Die Stadtgemeinde hat sich gelegentlich der Gründung der setze vom 3. März 1122, B.=G=Bl. Nr. 126, notwendig. Der allgemeinen Arbeiter=Bau= und Wohnungsfürsorge=Genossenschaft Gemeinderat hat sich daher heute über den Verzichtsausspruch durch Widmung von Baumaterialien aller Art, die sie von den zu entscheiden. Arbeiterwohnhäusern im fünften Bezirke, Ennsleite, erübrigt Die erste Sektion stellt nach Beratung des Gegenstandes hatte, im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über die den Antrag: Der Gemeinderat beschließe unter der Voraus¬ Schaffung des Bundes=Wohn= und Siedlungsfonds beteiligt. setzung auf die Berreiung zu verzichten, wenn auch der Staat Unter diesen vertragsmäßig namhaft gemachten Materialien und das Land den Verzicht auf die Befreiungen aussprechen. befanden sich auch sechs Dachstühle, die schon seinerzeit für die Der Antrag wird vom Gemeinderate ohne Debatte ein¬ nicht mehr zur Vollendung gelangten Häuser Nr. 27-32 an stimmig angenommen. der Ennsleitenstraße fertiggestellt wurden, jedoch infolge des Umsturzes und dem damals bestandenen Chaos in einzelnen Zweite Sektion Bestandteilen Einbuße erlitten hatten Um diese Dachstühle im 7. und 8. Stadtkassetagebuchabschluß pro Februar 1922. Sinne des Vertrages mit der Genossenschaft komplett abliefern Stadtkassetagebuchabschluß pro März 1922 zu können, mußten dieselben einer genauen Durchsicht unter¬ Referent Herr Vizebürgermeister Nothhaft zogen und die fehlenden Bestandteile ergänzt werden. Der Herr Referent widmet den beiden Tagebuchabschlüssen Aus diesen Maßnahmen sind Kosten in der Höhe, und eine nähere Besprechung hervorragender Posten, worauf die¬ zwar: Für die Aufstellung und den Abtrag der Dachstühle so¬ selben zur Kenntnis genommen werden. wie für die Umarbeitung von fehlenden Bestandteilen 9. Beschlußfassung über den Erlaß der oberösterreichischen per 1,030.376 Kronen Landesregierung, betreffend Gewährung eines Beitrages zur für die Lieferung von Hölzern per 646 920 Hilfsaktion für Arbeitslose zusammen 1,677 298 Kronen Referent Herr GR. Saiber erwachsen, für welche Anteilscheine der Genossenschaft zu über¬ Das Bundesministerium für soziale Verwaltung in Wien nehmen wären, da sich die Stadtgemeinde außer der Natural¬ hat zur Durchführung einer Hilfsaktion für Arbeitslose in leistungen auch zur Zeichnung von Anteilen verpflichtet hatte.

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