Gemeinderatsprotokoll vom 17. Februar 1922

Der Gemeinderat genehmige die laut der vor¬ liegenden Zusammenstellung über die Höhe des ge¬ meinen Bodenwertes in Steyr amtlich erhobenen Wertziffern und beschließe, auf die mit den Werten des Jahres 1913/14 festgelegten Ausmaße einen Auf¬ schlag bis zur dreißigfachen Höhe derselben zu nor¬ mieren. Herr GR. Professor Brand erklärt, daß es unangenehm berühre, daß diese Angelegenheit von der Sektion erst kurz vor der Gemeinderatssitzung behandelt wurde und es daher sehr schwer sei, eine Erklärung abzugeben, weil seine Fraktion keinerlei Vorberatungen pflegen konnte. Es müsse daher die Zurückstellung der Beschlußfassung verlangt werden. Herr Vorsitzender Vizebürgermeister Nothhaft verweist darauf, daß die Ueberprüfung der Ein¬ schätzung noch durch eine separate Kommission erfolgen werde, und daher grundsätzlich der Gemeinderat schon zum Antrage sich zustimmend äußern könnte. Nach aufklärenden Berichten des Herrn Referenten wird sodann der Sektionsantrag vom Gemeinderate angenommen. 20. Benützung öffentlichen Grundes (Grundpar¬ zellen 1341/4, 1339 und 1392/2) zur Kabellegung. Referent Herr GR. Radmoser. 1. Das Elektrizitätswerk Steyr hat zum Zwecke dingung, daß die Ennsbauleitung der Stadtgemeinde Steyr das für ihren eigenen Bedarf noiwendige Weidenmaterial unentgeltlich zur Verfügung stelle. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung hat die Ennsbauleitung zu tragen. Angenommen. 23. Festsetzung neuer Straßennamen. Referent Herr GR. Vogl. Die dritte Sektion ist zum Entschlusse gekommen, Orientierung notwendige Straßenbenennungen vorzunehmen und lautet der Vorschlag wie folgt: Das Stadtbauamt erstattet folgende Vorschläge zur Neubenennung von Straßen und Gassen in Steyr: 1. Die Straße, welche von der Spitalskystraße abzweigt und zwischen den Wohnungsfürsorgehäusern und dem Volksplatze gegen den Teufelsbach führt, soll heißen: „Grillparzerstraße“. 2 Die Straße, welche Damberg= und Raminggasse der Kabellegung um die Benützung des öffentlichen Grundes angesucht und werden dadurch die Parzellen 1341/4, 1392/2 und 1339 betroffen. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Benützung des öffentlichen Gutes zur Verlegung des Hochspannungs¬ kabels für die Firma Tureck im Sinne des vorliegenden Amisberichtes gegen Leistung eines jährlichen Aner¬ kennungszinses von 1000 Kronen. Angenommen. 2. Das Elektrizitätswerk stellt ebenfalls das An¬ suchen um Benützung des öffentlichen Grundes in der Sierningerstraße zur Kabellegung. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat genehmige die Benützung des öffentlichen Grundes im Sinne des Antrages des Amtsberichtes gegen Leistung eines jährlichen Anerkennungszinses von 1000 Kronen. Beide Anträge werden, vom Gemeinderate an¬ genommen. 21. Grundbuchsangelegenheiten. Referent Herr GR. Buschberger. zweigt und zum Hause Damberggasse Nr. 8 (Fuchslucke) Diesbezüglich liegen drei Teile von Anträge vor, welche sich mit der Ordnung von Grundbuchsange¬ führt, soll heißen: „Fuchsluckengasse“. legenheiten befassen und durch Straßenregulierungen 11. Der Weg, welcher von der Duckartstraße neben dem Ortlerschen Grunde zum Bahnhof führt, soll heißen: entstanden sind. Die Sektion stellt hiezu folgende Antiäge: Zweiter Teil des Bahnhofweges: „Bahnhofweg“. 1. Der Gemeinderat beschließe die Uebergabe von: 12. Der Weg von der Neutorbrücke längs des 135 m2 der städtischen Wiesenparzelle 113/3 rechten Ennsufers bis zum Hause des Direktors Zwicker: 1617 sowie von „Präsidentenweg“. (Dieser Weg ist jetzt als Bahnhofweg 100 m' Waldparzelle 1986/2 in das bezeichnet.) 164 m' öffentliche Gut und die Uebernahme von 70 Quadrat¬ 13. Die Straße, welche von der Stelzhamerstraße meter der öffentlichen Wegparzelle 1652 in das Ge¬ abzweigt und nach Sarning führt, soll heißen: „Sar¬ ningerstraße“. meindeeigentum Dieser Beschluß ist dem Landesrate zur Ge¬ 14 Der Weg, welcher von der Neuschönau auf die Ennsleiten führt, soll heißen: „Ennsleiten-Weg"; nehmigung vorzulegen. 2. Der Gemeinderat genehmige den im vor¬ abgeändert auf „Hoher Weg“. liegenden Vertraasentwurf vorgeschlagenen Grundtausch, 15. Die Stiege, welche von der Damberggasse auf zum Zwecke der Bildung der neu zu regulierenden die Ennsleite führt, soll heißen: „Ennsleitenstiege". 16 Die Grenzgasse zwischen Steyr und Jägerberg Posthofstraße. beim Schlachthausgrund soll heißen: „Grenzgasse." 3. Der Gemeinderat genehmige die zur Ver¬ breiterung der Damberggasse erforderlichen Grundab¬ 17. Die neugebaute Straße, welche von der Dam¬ berggasse abzweigt und nach Raming führt, soll heißen: tretungen in das öffentliche Gut, bezw. die Aberken¬ nung des Charakters einzelner Grundteile des öffent¬ „Raminggasse". 18. Die Raminggasse, welche nun nicht mehr nach lichen Gutes im Sinne des Berichtes. Raming führt, soll heißen: „Altgasse"; abgeändert auf Angenommen. „Viaduktgasse" 22. Grundabtretung. (Parzelle 1982). 19. Die Straße, welche längs des südlichen Randes Referent Herr GR. Ruckerbauer. des Artilleriekasernenkomplexes führt, soll heißen: „Kasern¬ Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe auf Grund des § 47 des österreichischen gasse". 20. Die Straße, welche von voriger abzweigend Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, der durch gegen die Werkstättengebäude führt, soll heißen: „Werk¬ die Neubauten der Ennsbauleitung Steyr in dem Fluß entstandenen Parzellen 1982 unter der Be¬ gasse"; abgeändert auf „Industriestraße". in der Richtung auf das Direktionsgebäude der neuen Waffenfabrik miteinander verbindet, soll heißen: „Schönauerstraße“. 3. Die Sackgasse, welche parallel zu obiger Straße läuft und von der Damberggasse abzweigt, zur Er¬ innerung an den dort bestandenen Katzenwald: „Katzen¬ waldgasse“ 4. Die Gasse, welche von der Haratzmüllerstraße abzweigend beim Hause Nr. 31 (Peteler) zur Enns führt, soll heißen: „Ennsweg“. 5. Der Weg, welcher von der Direktionsgasse ab¬ zweigt und bei der Pfefferllacke in die Sierningerstraße mündet, soll heißen: „Pfefferlweg“. 6 Der Weg, welcher von der Fabriksstraße abzweigt und beim Hause Sierningerstraße 95 in diese mündet, soll heißen: „Wiesenweg“. 7. Die Gasse, welche beim Hause Nr. 116 von der Sierningerstraße abzweigt und beim Hause Nr. 9 in der Aichetgasse mündet, soll heißen: „Steile Gasse“ 8. Der Zugang zur Aichetgasse ist derzeit nicht möglich; die früher bestandene Holztreppe ist eingestürzt und wäre durch eine Betonstiege zu ersetzen. Die Gasse, welche von obiger Gasse abzweigend zur Gärtnergasse führt, soll heißen: „Stiegengasse", 9. Die Stiege, welche von der Sierningerstraße beim Gasthause Hofer zur Aichetgasse führt und im Jahre 1920 hergerichtet wurde, soll heißen: „Aichetgasse“ 10. Die Gasse, welche von der Damberggasse ab¬

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