Gemeinderatsprotokoll vom 30. Jänner 1922

und wie sie es nennen, das Halten der „roten stinkenden Zeitung 3. Stiftungen, Legate u. 61.400•— 61.400•— Pfründen vorwerfen. Ich bin allerdings im Krankenhause gepflegt worden, 7.756•— 4. Armenhausbaufond. 7756 — aber nur weil ich mich pflegen lassen mußte; ich habe keinen 9•000•— 9000— 5. Armenverpflegsfonds Tag gewartet, bis ich wieder heraus konnte. Manche Schwestern 6. Oeffentl. Krankenhaus 5,071.000°- 41,696.047:— sind nicht objektiv und ich brauche mir auch hier den Vorwurf Dotation 16 047:— nicht machen zu lassen, daß ich mich pflegen ließ. Viel lieber wäre mir die Pflege zu Hause gewesen. Aus Bosheit hat man Herr GR. Dr. Peyrer erinnert an die Stiftung seines mir Schwarzbrot gegeben, erst als ich darauf hinwies, daß ich Vaters, aus welcher die Vergebung in die Wege geleitet Schwarzbrot nicht essen dürfe, erreichte ich die Verabreichung werden solle von Weißbrot Viele werden zum Kirchengehen bemüßigt und Herr GR. Prof. Brand bedauert, daß die Durchführungen, viele haben sich die Lungenentzündung geholt. Die Last solchen welche seinerzeit von der provisorischen Gemeindevertretung Druckes muß aus der Welt geschafft werden. für das Krankenhaus geplant waren, nicht möglich wurden, weil die finanzielle Lage der Gemeinde es nicht erlaubte. Aber Herr GR. Prof. Brand erklärt, daß es einzusehen sei, eines soll ohne jede Leidenschaft besprochen werden und ersuche daß nicht alle Schwestern gleich sind; die Schwestern haben auch Herrn GR. Witzany dies so zu tun Es handelt sich um die Pflicht, die Kranken ohne Unterschied der Partei nach ihren die Schwestern. Es sind über dieselben allerhand Klagen geführt besten Können zu pflegen, es müsse aber denselben auf Be¬ worden und auch in der letzten Zeit über den im Krankenhause schwerden auch Gelegenheit geboten werden, sich zu verteidigen. angestellten Seelsorger. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer hat Die Debatte über das Krankenhaus wird sodann geschlossen. ich veranlaßt gesehen, ein Schriftstück an den Seelsorger zu er¬ 7. 10 Millionen=Fond, aufgehoben und auf die Stadtkasse lassen, daß meines Erachtens nicht zu milde gehalten war, und übernommen. in einer Form, in die wir nicht gerade einwilligen können; es Der Herr Referent GR. Tribrunner erstattet nunmehr sprach von Vergewaltigung und anderen Dingen An solche ist folgenden Bedeckungs=Vorschlag: aber nicht zu glauben. Wenn solche Beschwerden erhoben werden, soll derjenige, der sie erhebt, protokollarisch einvernommen Antrag werden und seine Angaben mit seinem Namen decken. Ein der Präliminarkommission über die Bedeckung des Abganges. solches Verweisschriftstück soll aber nicht gleich an die Schwestern Der Gemeinderat wolle beschließen: oder an den Seelsorger abgeschickt werden, ehe nicht der andere Teil gehört wurde, um sich zu verteidigen. Es mag vorkommen, Der Voranschlag der Stadtgemeinde Steyr über die daß man einem Kranken einredet, er möge sich versehen lassen Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1922 wird mit dem denn die Schwestern haben nach ihrer Ordensregel die Ver¬ K 472,438 994-- Gesamtaufwande von pflichtung, den Kranken rechtzeitig auf die Gefahren aufmerksam .„ 259,638.823:- einer Gesamtbedeckung von. zu machen. Zu einem Zwang, sich versehen zu lassen, haben aber daher mit einem Abgange von . K 212,800.171.— die Schwestern kein Recht und wäre es auch nicht gut, jemanden genehmigt. zum Empfang der Sakramente zu zwingen, weil er sie dann II. Zur Bedeckung dieses Abganges werden beantragt: unwürdig empfangen würde. Wenn man ehrlich denkt, muß man anerkennen, daß die Schwestern große Opfer bringen, 1. Zuschlag zur allgemeinen Erwerbsteuer, Soviel ich weiß, sind die Aerzte mit den Schwestern zufrieden. Hausiersteuer von einem Steuerbetrag per Man kann auch hinweisen, daß man anderswo, z. B. in Frank¬ 200.000 Kronen im Ausmaße von reich, seit neuerer Zeit wieder die barmherzigen Schwestern sucht 500 Prozent 1,000.000-— und wünscht. Die weltlichen Pflegerinnen würden Ihnen auch 2. Umlagen auf den richtig gestellten Miet¬ viel teurer kommen und hat auch ein großer Teil der Be zins von 4 Prozent bis 45 Prozent nebst völkerung zu den weltlichen Schwestern kein Vertrauen. Ich 200 Prozent Zuschlag für den Wohnungs¬ bitte, innerhalb der Krankenhauskommission ein Komitee zu¬ 579 000•- fond *) 100.006— Wertzuwachssteuer 100.000— Fremdenzimmerabgabe 20 Prozent " 100,000.000— Fürsorgeabgabe 3 Prozent .. 2,000 000-— Bodenwertabgabe Abgabe von entgeltlicher Ueberlassung von Licht= und Kraftstrom 5 Prozent . „ 3,000.000 — Konzessionsabgabe 280 000•— Kraft= und Kutschierwagensteuer 440.000 — Pferdesteuer 85 000 — Plakatsteuer 8.000 — Zuschlag zum staatlichen Gebührenäqui¬ valent 20 Prozent 14.000•— Zuschlag zur staatlichen Immobiliargebühr„ 50.000— 14. Abgabenertragsanteile=Ueberweisung vom Bund 15,819 527:— 15. Feuerwehrumlage. 2,000 000— Zusammen . . K 125,475.527— Gegenüber dem zu bedeckenden Erfordernis per .„ 212,800 171 — ein Abgang per .K 87,324 644.— *) Ausmaß der Zinsheller: einen Mietzins bis 4 Prozent Zinsheller 200 K 400 „ 1000 „ 2000 „ 3000 „ 4000 „ 4000 „ über sammenzusetzen, welches sich mit der Untersuchung der Be¬ schwerden zu befassen hat. Es geht nicht an, Beschwerden ein¬ seitig zu behandeln. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erwidert, daß die Zuschrift über einen maßgebenden Wunsch aus dem Kranken¬ hause selbst dem Seelsorger zugegangen ist. Es kann ja zu¬ gegeben werden, daß sich die Schwestern und der Seelsorger nach ihrer Ordensregel ein großes Verdienst zuschreiben, wenn sie einen Kranken zum Versehen bringen. Es macht aber für den Kranken einen deprimierenden Eindruck, weil er glaubt er müsse sterben. Dies verursacht für den Kranken selbstver ständlich eine Aufregung, was die Aerzte verurteilen. Will aber ein Kranker selbst versehen werden, so darf er hieran nicht ge¬ hindert werden und darf ihm auf keinen Fall der geistliche Zu. spruch verweigert werden. Dem Wunsche des Herrn GR Praf Brand, daß die Beschwerden protokollarisch zu erheben sind kann gewiß Rechnung getragen werden. Herr GR Witzany erklärt, daß er sich heute gewiß einer ruhigen sachlichen Ausführung befleißigt habe. In Bezug auf die Schwestern und den Seelsorger möchte ich sagen, daß die¬ jenigen Kranken viel liebenswürdiger behandelt werden, welche sich dem Wunsche der Schwestern fügen Ich schätze gewiß den aufreibenden Dienst der Schwestern und bestehen Nachweise daß die Lebensdauer der Schwestern durch den Dienst eine ver¬ hältnismäßig kurze ist Aber wir müssen auch erinnern, daß auch in anderen Staaten nicht mehr die kirchlichen Schwestern den charitativen Dienst machen, wie es auch im Weltkriege war wo tausende von Mädchen diesen schweren Dienst besorgten Wenn auch manches vorgekommen ist, so war es doch ein ungleich schwerer Dienst. Bezüglich des Seelsorgers muß verlangt werden, daß derselbe nicht soviel Druck auf die Kranken aus¬ übe, ja die Kranken wurden wiederholt wegen des Beichten¬ gehens sekkiert Daß Beschwerdeführer mit ihren Namen für die Richtigkeit der Beschwerde einzustehen haben, ist richtig, und wir sind jederzeit bereit, besonders krasse Fälle zur Kenntnis zu bringen. Ich begrüße es auch, wenn es Herr GR. Professor Brand einsieht, daß wirklih berechtigte Klagen geregelt werden müssen. Herr GR. Dr. Furrer bemerkt, daß alle Aerzte die Verpflichtung haben, den Kranken rechtzeitig zum Versehen auf zufordern. Herr Vorsitzender erwidert, daß es wohl verlangt werden tann, aber kein Zwang ausgeübt werden dürfe. Herr GR. Baumgartner erklärt, sich bemüßigt zu fühlen, auch einiges sprechen zu müssen, nachdem Herr GR. Professor Brand mehrmals in der Debatte seinen Namen ge¬ nannt hat, mit dem Hinweis, daß auch er der Barmherzigkeit der Schwestern teilhaftig wurde Ich verkenne durchaus nicht die schwere Arbeit der Schwestern. Es gibt eben zweierlei Schwestern; wir haben Schwestern, welche Engel sind, andere wieder, die jede Gelegenheit benützen, um uns unsere Gesinnung III. Das Gemeinderats=Präsidium wird beauftragt, die Ver¬ handlungen mit dem Lande und Bunde wegen der finanziellen Auseinandersetzung fortzusetzen und zugleich ermächtigt, zur Deckung des Abganges, im Gemeindehaushalte für das Jahr 1922 per 87,324 644 Kronen im Laufe dieses Jahres Kreditbeschaffungen bei Banken und anderen Kreditanstalten vorzunehmen und zu diesem Zwecke die Eingänge aus städtischen Abgaben in der Form an die betreffenden Kreditgeber zu überlassen, daß diese Einkünfte auf Konto der Gemeinde Steyr bei diesem Kredit¬ geber zur Einzahlung gelangen. In gleicher Weise ist auch der in das Präliminare aufgenommene Lebensmittelkredit per 120,000 000 Kronen zu beschaffen. Herr GR. Professor Brand: Wir sind am Ende unserer Budgetberatungen angelangt und verkennen nicht, daß die Majorität sich in außerordentlich mißlicher Lage in Bezug auf die Finanzen der Stadt sich befindet. Es müssen also Mittel und Wege gefunden werden, um die Bedeckung zu finden. Der Bund und das Land verlangen ihre Steuern und der Gemeinde bleiben eigentlich nur die Brosamen, welche vom Tische fallen. Nach mühsamen Kämpfen ist es gelungen, für Steyr die 80 Prozent von der Fürsorgeabgabe zu retten, sonst wäre es

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2