Gemeinderatsprotokoll vom 20. Jänner 1922

den Gebühren unmöglich mehr belassen werden kann. Nach stundenlangen Beratungen ist die Sektion zum Entschlusse ge¬ kommen, eine Bemessung der Gebühren in der Weise vorzu¬ nehmen, daß in allen Häusern die Quadratmeter der Wohn¬ flächen und Zugehöre erhoben werden und für den Quadrat¬ meter eine bestimmte, vom Stadtbauamte zu errechnende Ge¬ bühr festgelegt werde. Die Erhebungsarbeit wird keine allzu große sein, weil vom Wohnungsamte schon ein beträchtlicher Teil der topographischen Beschreibungen der Wohnungen Steyrs vorliegt und der Rest der Erhebungen, welcher durch das Stadt¬ bauamt vorzunehmen ist, auch andererseits wieder dem Wohnungs¬ amte zugute kommen kann. Die Sektion stellt auf dieser Beratungsgrundlage den An¬ trag: Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Um die Lasten einerseits, andererseits aber auch die Vor teile einer einheitlichen Müllabfuhr auf das ganze Stadtgebiet auszudehnen, ist mangels der erforderlichen Mittel zum Ankaufe eines Sammelwagens „System Colonia" ein mit Kasten und Deckeln ausgestatteter Wagen zur Abfuhr des Mülls im Stadt¬ gebiete „Aichet“ in den Dienst zu stellen; 2 der Gemeinderat erachtet die Beitragsleistung der Be¬ völkerung zur Müllabfuhr auf der Grundlage des Flächen¬ maßes von Wohnungen, Werkstätten und Magazinen als gerechtesten Schlüssel und beauftragt zu diesem Zwecke das Stadtbauamt mit der umgehenden Erhebung auf diesem Gebiete, insoweit dieses für andere Zwecke der öffentlichen Verwaltung sehr nützlichen statistischen Materiales noch nicht voliegen sollte; 3. nach Maßgabe dieser Erhebungsdaten wird dann der Gemeinderat über die Höhe der Beitragsleistung der Bevölkerung zu den Kosten der Müllabfuhr definitiv entscheiden. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bestätigt die Aus führungen des Referenten und verweist auf die heutigen außer ordentlich hohen Kosten der Müllabfuhr, welche die Erhöhung gerechtfertigt erscheinen lassen. Der Sektionantrag wird vom Gemeinderate einhellig ange¬ nommen. 19. Erhöhung der Wassergebühren. Referent GR. Dr. Furrer. Zufolge Berichtes des Stadtbauamtes ist auch hier eine Erhöhung der Gebühren notwendig und beantragt die Sektion: „Der Gemeinderat genehmige auf Grund der vom Stadt¬ bauamte vorgelegten Ermittlungen die Festsetzung des Wasser¬ zinses mit 60 Kronen per Kubikmeter und die in der Relation dargelegten Einheitssätze für die Wassermessermiete ab 1. Jänner 1922. Angenommen. 20. Verkauf des Ochsenholzes. Referent Herr Vizebürgermeister Mayrhofer. Vor Beginn des Referates ersucht der Referent um die Auszählung des Hauses, und erinnert daran, daß gelegentlich der letzten Beratung über diesen Gegenstand gerade vor der Abstimmung durch den Weggang eines Gemeinderates die Be¬ schlußunfähigkeit festgestellt werden mußte. Nun liegen weitere Angebote vor; von allen Angeboten erscheint jedoch das des Herrn Lugmayr (vulgo Seppbauer) das günstigste. Herr Referent schildert eingehend die für die Gemeinde durch das Angebot Lugmayrs bestehenden Vorteile, wird jedoch vom Herrn Vor¬ sitzenden mit dem Hinweise unterbrochen, daß in den letzten Sitzungen wohl schon genügend über diese Angelegenheit ge¬ sprochen wurde und der Gemeinderat nichts dagegen haben wird, wenn sich der Referent kurz halten wird. Herr Vizebürgermeister Mayrhofer bemerkt, daß diese Veräußerungsangelegenheit eine sehr wichtige Sache sei, mit welcher sich wahrscheinlich auch die Presse beschäftigen wird, und er es daher für angezeigt gehalten habe, eine eingehende Schilde¬ irung zu geben. Wennn es aber gewünscht werde, so werde er nur den Sektionsantrag zur Kenntnis bringen, welcher sich aller¬ dings auf eingehende Beratungen stützt. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe den Tausch des städtischen, Ochsenholzes gegen die von Herrn Johann Lugmayr im Anschluß an das Stadtgebiet gelegenen und von diesem angebotenen G=P. Nr. 190, 191, 192/1, 189/1. 194/1 und 1166/2 verzeichneten, in der K=G. Jägerberg im Gesamtausmasse von 4 Joch 243 Quadratklafter — zwei Hektar 38 Ar 95 Quadratmeter einzugehen. Herr GR. Prok. Brand erklärt, daß ihm die Geschichte nicht gefalle. Die Angelegenheit wurde in der letzten Gemeinde¬ ratssitzung bis zur Beschlußfassung behandelt und es hätte die Sektion kein neues Angebot mehr annehmen sollen. Der Akt war damals abgeschlossen und lediglich die Beschlußfassung ver¬ schoben worden. (Zwischenruf Vizebürgermeister Mayrhofer: „Das Angebot Lugmayrs lag schon vor, nur nicht schriftlich!" In der letzten Gemeinderatssitzung wurde nur über die Ange¬ bote Rahofer und Rogl verhandelt, und die Beschlußfassung ist vertagt worden; ich halte dafür, daß neue Momente nicht zu¬ lässig sind. Solche Vertagungen von Beschlußfassungen kommen auch in anderen Körperschaften vor, es darf aber dabei kein neues Moment in Verhandlung gezogen werden. Es soll also heute bloß über den Sektionsantrag vom 16. Dezember ver¬ handelt werden. Redner stellt den Antrag, die Veräußerung des Ochsenholzes neu auszuschreiben und die Veräußerung im kurzen Wege zu vergeben. Herr Vorsitzender bemerkt, daß eben keine Ausschreibung vorlag und daher dem Gemeinderate das Recht zusteht, jenem Angebot zu entsprechen, welches für die Gemeinde das günstigste ist In dieser Sache wird daher ganz korrekt vorgegangen. Herr GR. Vogl erinnert daran, daß schon in der Sektions¬ sitzung vor dem 16 Dezember 1921 das Angebot Lugmayr behandelt wurde, nunmehr aber eine Aenderung des Angebotes Lugmayr im günstigeren Sinne vorliege. Der Antrag der dritten Sektion könne ruhig angenommen werden Herr Vizebürgermeister Nothhaft verweist darauf, daß man gegenüber Rahofer eine gewisse moralische Pflicht habe, weil derselbe der Gemeinde ein sehr großes Entgegenkommen gezeigt und derselben viel erspart habe. Herrn Professor Brand könne nicht anz unrecht gegeben werden, und wäre eine Neuaus¬ schreibung wohl am Platze. Herr Vorsitzender entgegnet, daß die Ansschreibungsvorschläge in den früheren Sitzungen hätten erstattet werden sollen Herr Vizebürgermeister Mayrhofer erklärt im Schlu߬ worte, daß er es als Gemeindevertreter für seine Pflicht halte, das in Antrag zu bringen, was für die Gemeinde das günstigste sei und begründet nochmals kurz den Sektionsantrag, denselben zur Annahme empfehlend. Der Herr Vorsitzende leitet nunmehr über den Aus¬ schreibungsantrag des Herrn GR. Professor Brand die Ab¬ stimmung ein. Der Antrag wird vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit abgelehnt. In zweiter Abstimmung wird der Sektionsantrag vom Gemeinderate mit Stimmenmehrheit angenommen.. Der Herr Vorsitzende stellt fest, daß die Abstimmung in Anwesenheit von Zweidrittel der Gemeinderatsmitglieder erfolgte und die Annahme des Antrages der Sektion mit Stimmen¬ mehrheit erfolgte. 21. Grundbuchsangelegenheiten. Referent Herr GR. Aigner. Die dritte Sektion hat folgende Anträge zu den einzelnen Berichten beschlossen: Anträge der dritten Sektion. Die Stadtgemeinde Steyr als Verwalterin des öffentlichen Gutes übernimmt den von der Waffenfabrik neuerbauten Teil der Damberggasse in das öffentliche Gut. Die Waffenfabrik hat alle Mehrkosten zu tragen, welche durch die Vergrößerung des Weges infolge der Umlegung durch den Einbau von Objekten, durch etwaige Rutschungen des Terrains usw. gegenüber den Kosten der Erhaltung des abge¬ trennten Teiles der Raminggasse und des Kirchenweges er¬ wachsen. (§ 10 des Eisenbahn=Konz.=Ges) Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Abtretung eines Teiles der neuerrichteten Parzelle 1644/2 (alter Kirchenweg), ferner der Parzellen 1643-1645 und 1646, soweit sie am Terri¬ torium der neuen Fabrik liegen, an die Oesterreichische Waffen¬ fabrik. Die Kosten der grundbücherlichen Durchführungen hat die Waffenfabrik zu tragen, ebenso die Mehrkosten der Erhaltung der neuen Straße nach § 10 des Eisenbahn-Konz.=Ges. 2. Anläßlich der Errichtung der Umzäunung um den Schlachthofgrund der Haratzmüllerstraße wurde die Straße erweitert. Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Abtretung des zur Verbreiterung der Haratzmüllerstraße notwendigen Gemeinde¬ grundes der Wiesenparzelle 6/2 an das öffentliche Gut Weg¬ parzelle 1396. 3. Zur Regulierung der Zufahrtstraße zur Fuchslucke haben Herr Josef und Frau Therese Pfaffenwimmer schmale Streifen ihres Grundes an das öffentliche Gut abgetreten. Antrag: Der Gemeinderat genehmige die Uebernahme dieser Grundstreifen der Parzellen 1106, 107/1 und 108 in das öffent¬ liche Gut und die Abtretung eines zirka gleich großen Streifens der Parzelle 112/3 an Herrn Josef und Frau Therese Pfaffen¬ wimmer. 4. Anläßlich der Einzännung des Krankenhauses wurde die öffentliche Wegparzelle 1354 in drei Teile geteilt. Der mittlere Teil Parzelle 1354/2 liegt innerhalb der Umzäunung und wäre von der Stadtgemeinde zu übernehmen. Desgleichen ein Stück der G.=P. 705 des Herrn Matthias Mayr, welcher hiefür einen Teil der abgeschnittenen Wegparzelle (1354/6) erhält. Antrag: a) Der Gemeinderat genehmige die Uebernahme der Parzelle 1354/2 aus dem öffentlichen Gut in das Gemeinde¬ eigentum; l) eines Teiles der Parzelle 705 des Matthias Mayr in das Gemeindeeigentum und

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