Gemeinderatsprotokoll vom 27. Juli 1921

In Nr 70 der „Steyrer Zeitung“ vom 26. Juni 1921 er¬ schien folgende Notiz: Zwei Joch 360 Quadratklafter Ackergrund brach. Während des Krieges kaufte die Stadtgemeinde Steyr vom Besitzer des Posthofes, Herrn Hans Berger, zirka sieben Joch Aecker, welche in der nächsten Nähe der Artilleriekaserne und des Tabor gelegen sind. Der Zweck des Kaufes war die Errichtung von Schrebergärten oder die Feschaffung von Bauplätzen. Bis die Aecker dem zugedachten Zwecke zugeführt wurden, wurde der ganze Grundkomplex dem vorerwähnten Besitzer wiederum in Pacht gegeben. Im Herbste 1920 verlangte die Stadtgemeinde Steyr einen Teil dieses Grundes, welcher neben dem Tabor ge¬ legen ist, im gesamten zwei Joch, 300 Quadratklafter vom Pächter zurück, damit angeblich im Frühjahr 1921 daraus Schrebergärten errichtet werden könnten. Seit dieser Zeit nun liegt dieser Acker, der ein Grund erster Güte ist, vollkommen brach und gänzlich verwahrlost da. Niemand nimmt sich des selben an, es wächst darauf nur Unkraut Nun entsteht die große Frage, wieso die Stadtgemeinde Steyr dies in der heutigen Zeit tun kann, wo uns doch die Ernährungslage zwingen soll, jedes Fleckchen Grund auszunützen und wo doch so viele Arbeiterfamilien Schrebergärten anstreben. Hier wäre es sicher¬ lich am Platze, Ordnung zu sraffen. Unterfertigte stellen auf Grund dieser Mitteilung an den Herrn Bürgermeister die An¬ frage, ob dieser Bericht den Tatsachen entspricht und wenn ja, ob die Veranlasser dieser Brachlegung der Verantwortung unter¬ zogen werden, da es doch nicht angeht, Gründstücke erster Güte ohne Ausnützung zu belassen, in dieser Zeit, wo jede Grund¬ fläche einer intensiven Bewirtschaftung zugeführt werden muß. Weiters ob Herr Bürgermeister bereit sind, Schritte zu unternehmen, daß diese Grundfläche bis zur Ausnützung als Baugrund der Bewohnerschaft Steyrs zur Errichtung von Schrebergärten zur Verfügung gestellt werde. Steyr, am 27 Juli 1921 Hermann Kletzmayr in 1., Michael Schörkhuber m. p., Josef Eisterlehner m. v., Franz Kratochwill m. p., Franz Aigner m. 1., Franz Nothhaft m. 1. Ich kann nur darauf verweisen, daß ich bereits einmal den Sachverhalt aufgeklärt habe Es bestand die Absicht, auf diesen Gründen, die im vorjährigen Herbste dem Pächter gekündigt wurden, Schulgärten zu errichten. Die Verhandlungen mit den Schulleitungen haben sich aber derart in die Länge gezogen, daß schließlich diese erklärten, in diesem Jahre mit der Bebau¬ ung nicht mehr beginnen zu können. Ich habe hierauf dem Bauamte den Auftrag gegeben, diesen Grund als Schrebergärten zu vergeben und hat auch teilweise eine Ausnützung noch statt¬ gefunden. Interpellation des Herrn Vizebürgermeisters Nothhaft und Kollegen: Interpellation des Vizebürgermeisters Frarz Nothhaft und Kollegen in Ange¬ legenheit der Aufstellung des Fronleichnamsaltars am Rathause zu Steyr. Steyr, am 27. Juli 1921. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Dem hiesigen Stadtpfarramte ist am 19. Juni d. J. seitens des Magistratspräsidiums folgende Zuschrift zugegangen: Magistrat Steyr B.-A Nr. 1960 Steyr, am 12. Juni 1921 An das Stadtpfarraml Steyr. Ihrem Ansucken um kostenlose Aufstellung eines Atares am Rathause fur das Fronleichnamsfest wurde in der Präsidial¬ sitzung am 10. Juni nitt stattgegeben. Der Altar steht Ihnen auch fernerhin zur Verfügung, jedoch würde die Aufstellung und Schmückung desselben in Zukunft von Leuten, welche das Pfarr¬ amt hiezu erwirbt, zu erfolgen haben, und haftet das Amt auch für alle Beschädigungen des Altares und der beim Transport desselben entstehenden Beschädigungen des Gebäudes. Der Bürgermeister: IWokral m. p. Kurz darauf, am 7 Juli, ist dann auch tatsächlich die Kostenrechnung für die Anfstellung des Altares in der ansehn¬ lichen Höhe von 2597 Kronen mit Zahlungsauftrag binnen 11 Tagen nachgefolgt Gegen diesen Vorgang erlaubt sich nun Interpellant, zu¬ gleick im Namen der christlichsozialen Fraktien des Gemeinde¬ rates, aus nachstehenden Gründen, denen er bereits in der Präsidialsitzung vom 10. Juni, leider aber vergeblich Geltung zu verschuffen versuchte, Einsprache zu erheven Vor allem ist schon die Berechtigung des Magistrats¬ präsidiums in Zweiiel zu ziehen, gegen eine durch Jahrhunderte hindurch ausgeübte, fulturelle Tradition selbständig vorgeyen zu können und haite die Ensscheidung hieruber jebenfalls dem (demeinderate vorbehalten bleinen sollen. 2. Dürften ja im Archive der Stadtgemeinde wohl noch jene Originalakten vorhanden sein, welche sowohl über die An¬ schaffung und Widmung des Altares seitens unserer Vorfahren, als auch über die damit verbundenen Verpflichtungen hinsicht¬ lich der alljährlichen Aufstellung desselben nähere Aufschlüsse geben. 3. Aber auch den gegenteiligen Fall angenommen, wurde diese Aufstellung, schon immer Kraft des Gewohnheitsrechtes, von allen Gemeindevertretungen nachgefolgter Generationen, unter Ausschaltung aller wechselnden politischen Strömungen bis heute stets widerspruchslos durchgeführt 4. Ist zudem doch schon bei der Präliminarberatung pro 1921 die Vorsorgepost VIII/2 „Schulgottesdienst, kirchliche Feier¬ lichkeiten usw“ vom Gemeinderate genehmigt worden, so daß eine Streichung der darunter ja auch mitinbegriffenen Kosten für das Fronleichnamsfest im heurigen Jahre an sich schon nicht gerechtfertigt erscheint. 5 Würde bei Aufrechterhaltung des Magistratsbeschlusses die überwiegend katholische Bevölkerung unserer Stadt mit ihren religiösen Gefühlen eine überaus bittere Kränkung er¬ fahren, welche bei der heutigen Zeitlage schon im Interesse eines ungestörten Zusammenwirkens aller Gemeindefaktoren unbedingt vermieden werden soll Hiebei wäre auch das Moment nicht außer Acht zu lassen, daß ja schließlich auch wieder eine Zeit kommen kann, in der es sich dann nachfolgende Stadtvertretungen abermals zur Ehre anrechnen werden, zur alten kirchlich-kultu¬ rellen Tradition zurückzukehren. Aus allen diesen vorgenannten Gründen stelle ich daher unter Zustimmung der mitgefertigten Klubkollegen das Ersuchen: a) diese vorliegende Interpellation in der heutigen Plenar¬ sitzung des Gemeinderates vollinhaltlich zur Mitteilung zu bringen, den bereits an das Stadtpfarramt ergangenen Zahlungs¬ auftrag pro 1921 zunächst wieder zurückzuziehen, und die Beschlußfassung in dieser weittragenden Angelegenheit entweder für die nächste Gemeinderatssitzung oder spätestens für die Präliminarberatung pro 1922 auf die Tagesordnung zu setzen. Achtungsvoll Franz Nothhaft. Hermann Kletzmayr m. p., Franz Kratochwill m. p., Josef Eisterlehner m. p Fritz Schickl m. p., Dr Ulrich Furrer m. v., Michael Schörlhuber m. p. Meine sehr geehrten Herren! Diese Reihe von Fragen würde wohl eine genaue und klare Antwort fordern, die ich aus dem Stegreife nicht erteilen möchte. Ich möchte Ihnen ver¬ sprechen, daß ich Veranlassung nehmen werde, daß bis zur nächsten Sitzung Gelegenheit geboten wird, über diese Ange¬ legenheit ausgiebig sprechen zu können Die Lesung ist erfolgt, hinsichtlich der Rechnung kann ich nicht zugestehen, daß sie zurückgezogen werde, jedoch wird mit der Eintreibung bis zur nächsten Sitzung gewartet werden. Ich möchte bitten, von dem Rechte Gebrauch machen zu können, Ihnen in der nächsten Sitzung eine ausführliche Antwort zu erteilen Wir kommen nun zur eigentlichen Tagesordnung. Mitteilungen: Es liegt ein umfangreicher Bericht des Stadtphysikates über den ärztlichen Inspektionsdienst für das Jahr 1920 und ein solcher des städtischen Wirtschaftsamtes über die Lebensmittel¬ versorgung der Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1920 vor. Ich halte es für praktischer, diese Berichte nicht hier vorzulesen, sondern in der Presse bezw. im Protokolle zum Abdrucke zu bringen. Zur Kenntnis genommen. Aerztlicher Inspektionsbericht für das Jahr 1920 (siehe Beilage. Bericht über die Lebensmittelversorgung der Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1920 (siehe Beilage). Weiters berichtet der Vorsitzende: Die Telegraphendirektion Linz hat folgendes Schreiben an uns gerichtet: Linz, am 19. Juli 1921 Z. S045IV. An den Stadtmagistrat in Steyr. Zu Ihrem Schreiben vom 13. Juni, 3 17.298: Las Bundesministerium für Verkehrswesen, Sektion VII, hat mit der Diensanweisung vom 11 Juli 1. J, Z. 8778 1, unserem Antrage entsprechend de dauernde Weitervelassung der bisherigen Diensteserweiterungen im Lelegraphen- und zern sprechbetriebe des Telegraphenamtes Steur Telegraphendienst von 7-22 Uhr, Fernsprechdienst uunnterbrochen Tag und Nacht bemillint,. Der Prasident: Jng. C. Vogl. ;ur Kenitui- genommen.

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