Gemeinderatsprotokoll vom 27. Juli 1921

Verkaufe oder der gewe blichen Verarbeitung, gleichgiltig, ob sie vorher schon von auswärts beschaut wurden, innerhalb der A. tsstunden täglich zwischen 10—12 Uhr vormittags am Enns¬ kai (Rathaus) behufs Vornahme der Ueberbeschau zu bringen Fleischhauern, Selchern, Gastwirten, Ausspeisereien und Händlern ist nicht gestattet, Stechvieh bezw. Fleisch oder Inner¬ eien, welche der städtischen Ueberbeschau nicht unterzogen wurde (Fleischbeschau=Stempel) zu kaufen, zu verkaufen oder zu ver¬ arbeiten. An Beschau= oder Ueberbeschaugebühren werden eingehoben: 1. Für Großvieh (Pferde, Eseln, Maultiere, Mauleseln und Rindern) den Betrag von 00 Kronen. 2 Für Kleinvieh, und zwar Kälbern unter einem halben Jahr und Schweine 40 Kronen, für Schafe und Ziegen 20 Kronen. 3. Für Fleisch und Inneres pro Kilogramm 50 Heller Wird eine Beschau außerhalb der festgesetzten Zeit verlangt, so steht es den Beschauorganen frei, eine solche vorzunehmen und ist außer der festgesetzten Gebühr eine separate Vergütung des Beschaues zu entrichten. Gegen die Uebertretung einer solchen Fleischbeschauvorschrift wird nach § 590 des Allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 vorgegangen und zwar das erstemal nebst dem Ver uste des nichtbeschauten Fleisches oder des daraus gelösten Geldes mit einer Geldstrafe, bei der zweiten Uebertretung wird die Geldstrafe verdoppelt, bei einem dritten Falle kann der Ueber¬ treter seines Gewerbes verlustig und zu einem Gewerbe dieser Art für unfähig erklärt werden. Obige Fleischbeschauordnung tritt mit 1. August 1921 in Kraft. Alfred Schopper m p. Veterinär=Inspektor Die erste Sektion ist diesem Antrage beigetreten und stellt den Antrag, der Gemeinderat beschließe eine Vieh= und Fleisch¬ beschauordnung im Sinne dieser Eingabe. Angenommen. Herr GR. Dr. Peyrer regt an, daß auch eine Trichinen¬ beschau vorgenommen werden solle. Zweite Sektion. 9. Unterstützungsansuchen. Vizebürgermeister Nothhaft: Es liegt ein Ansuchen des Blindenunterstützungsvereines „Die Purkersdorfer“ vor Die zweite Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat bewillige eine Unterstützung im Betrage von 100 Kronen pro 1921. Angenommen. Weiters liegt ein Ansuchen der Ortsgruppe Linz des Oesterreichischen Vereines für deutsche Schäferhunde um Wid¬ mung eines Ehrenpreises für die am 15. August 1921 in Salz¬ burg stattfindenden Polizei= und Schutzhunde=Vorführung vor. Die zweite Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat bewillige einen Betrag von 200 Kronen für den genannten Zweck Angenommen. 10. Bericht über die Kassaskontrierung. Herr GR Saiber berichtet, daß am 10. Juni 1921 eine unvermutete Kassastontrierung durch die Herren Vize¬ bürgermeister Nothhaft, GR. Prof. Brand und seine Person stattgefunden hat, wobei sich keine Anstände ergeben haben. Hierüber ist auch ein Protokoll verfaßt worden. Am 16. Juni fand auch im Jugendamte eine derartige Skontrierung statt Es haben sich auch hier keine Anstände ergeben Zur Kenntnis genommen. 11. Neubewertung der städtischen Objekte und Grundstücke. Referent Herr GR. Tribrunner: Seit dem Jahre 91 wurde eine Schätzung der städtischen Realitäten nicht mehr vorgenommen und hat das Präsidium das städtische Bauamt beauftragt, eine Neubewertung vorzunehmen Diese ergab für Realitäten 348,315 000 Kronen und für Grund 36,522.093 Kronen Das Präsidium ist aber der Anschauung, daß einzelne Objekte minderwertig geschätzt sind. Die Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle grundsätzlich seine Zustimmung zur Neubewertung geben, jedoch das Präsidium beauftragen, diese Schätzung nochmals vornehmen zu lassen Angenommen 12. Bewilligung zur Anschaffung von Wäsche und sonstigen Bedarfsartikeln für das Städtische Krankenhaus. Referent Vizebürgermeister Nothhaft: Es ist eine be deutende Nachschaffung notwendig, die ungefähr einen Betrag von 35 MK) Kronen erfordern würde Die Sektion ist im Prinzipe sur die Anschaffung und ersucht auch den Gemeinderat um seine Zustimmung. Ein Angebot der Firma Korony in Linz erschein empfehlenswert, jedoch verlangt diese Vorauskassa, die erst im August geleistet werden könnte und wäre mit der Bestellung bis dahin zu warten. Die Sektion stellt in diesem Sinne den Antrag. Herr Vizebürgermeister Dedic befürchtet ein Steigen der Paumwollpreise und stellt den Antrag auf sofortige Bestellung. Angenommen. 13. Stadtkassetagebuchabschluß pro Juni 1921. Herr Vizebürgermeister Nothhaft: Der Ihnen vor¬ liegende Bericht der Stadtbuchhaltung ergibt ein Bild über die Einnahmen und Ausgaben im Monate Juni 1921 und bitte ich, denselb n zur Kenntnis zu nehmen. Wird ohne Debatte zur Kenntnis genommen. 14 Eingaben der Steyrer „Wohnungsfürsorgegenossenschaft" betreffend Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, sowie um finanzielle Unterstützung Referent Herr GR Saiber: Es liegen zwei Ansuchen der Steyrer „Wohnungsfürsorgegenossenschaft“ vor und zwar: 1. Um finanzielle Unterstützung für die Gartenstadtsiedlung in der Posthofstraße in Form der Uebernahme der Hälfte der jährlichen Zinsen= und Tilgungsraten des staatlichen Kredites aus Gemeindemitteln. Zufolge Gemeinderatspräsidialbeschlusses vom 5. Juli 1921 wurde der Genossenschaft bekanntgegeben, daß die Gemeinde darauf nicht eingehen kann, jedoch sich zufolge Gemeinderats¬ beschlusses vom 17. Juni 1921 bereit erklärt, nach Maßgabe der fortschreitenden Verbauung für die Herstellung der Straßen, Wasserleitungen und Kanalisation Sorge zu tragen. Die erste und zweite Sektion stellt den Antrag, der Gemeinderat beschließe die Ablehnung des Ansuchens um Beitragsleistung in Form der Uebernahme der Hälfte der jährlichen Zinsen und Tilgungs¬ raten aus Gemeindemitteln und „verweist auf seinen Beschluß vom 17. Juni 1921. K Weiters 2. Um Zeichnung von Anteilscheinen. Die erste und zweite Sektion stellt den Antrag, der Gemeinde¬ rat beschließe die Zeichnung von 100 Stück Anteilscheinen à 200 Kronen im Gesamtbetrage von 20.000 Kronen. Herr GR Dr. Peyrer stellt den Antrag, daß außer dem bereits Zugestandenen jener Betrag, der sich aus dem Verkaufe des städtischen Grundes an den Verein „Arbeiterheim“ ergibt, als Bausubvention geleistet wird. Herr GR Saiber spricht sich dagegen aus und erwähnt, daß es sich bloß um sieben Einfamilienhäuser handelt, von „denen die Gemeinde nicht viel haben wird. Herr GR. Dr. Peyrer zieht hierauf seinen Antrag, zurück. Die Anträge der Sektion werden angenommen. /. Dritte Sektion. 15. Abrechnung über die Bauten auf der Ennsleite und Bewilligung der Ueberschreitung. Referent Herr GR. Frühwald: Seitens des Bauamtes liegt folgender Bericht vor: Das Abrechnungsergebnis über den Bau von 22 zweigeschossigen massiven, mit Wasserleitungs=, Kanalisations= und elektrischen Lichtanschluß ausgestatteten Häusern liegt nunmehr vor und weist tatsächliche Ausgaben in der Höhe von 30,964 473 Kronen : 0 Heller auf, für deren Be¬ deckung bisher 30,500 000 Kronen bewilligt wurden. Es resultiert somit ein noch unbedeckter Betrag von 464.473·30 Kronen, welcher vom Gemeinderat als Nachtrag zu bewilligen wäre. Bei dieser Gelegenheit muß gleich bemerkt werden, daß die Abrechnung bis 30 Juni erstellt ist, es sind jedoch einzelne nachzutragende Bauarbeiten als unerläßliche Maßnahmen durch¬ zuführen und im Zuge, und zwar Herstellen des Sockelverputzes bei 14 Häusern, Ausführung von 90 Meter Straßen und Durchführung des Frostschutzes bei den Hofmauern der Häuser 11 und 12, die bis zur restlosen Vollendung des Baues Kosten in der abgerundeten Höhe von 780.100 Kron n verursachen werden. Es konnte jedoch bis zum vollständigen Abschlusse der Bauten nicht zugewartet werden, um der Stadtgemeinde nicht auf längere Zeit die Beiträge von Staat und Land vorzuenthalten Diese noch auflaufenden Restauslagen werden dem Staate und Land dermalen bloß angegeben, später aber zwecks Refun¬ dierung im Detail nachgewiesen werden. Der hievon auf die Stadtgemeinde entfallende Teilbetrag wird sodann dem Gemeinde¬ rate abgesondert vorgetragen werden (zirka 260 000 Kronen). Beim Anlasse der Abrechnung dieses von der Stadtgemeinde in richtiger Erkenntnis der Notwendigkeit, Wohnungen unter allen Umständen zu schaffen, rasch beschlossenen Bauwerkes, zeigt es sich, daß sich die Stadtgemeinde über kleinliche Bedenken hinweggesetzt und ein Werk vollbracht hat, deren finanzielle Tragweite durchaus nicht zu ungünstigen Prognosen Veran¬ lassung bietet Vor allem wurde der Gemeindebesitz um Werte von hundert Millionen nach dem Stande der heutigen Veluta bereichert. Die Wohltat, welche diese Bauten den wohnungsutenden Ange¬ hörigen der Stadt brachte, liegen schon jetzt vor. Werden aber die zur Abstattung des baulichen Aufwandes notwendigen Gelder endlich flüssig sein, dann wird es auch die wirtschaftliche Seite dieser Ak ion befriedigen Es können daher alle Herren des Gemeinderates, die sich seinerzeit in so dankenswerter Weise mit weitem Blicke für den Ankauf der von der bestandenen Heeresverwaltung begonnenen Objekte und des Gesamtbauinventars einsetzten und zur Ver¬ wirklichung der Errichtung eines neuen Stadtteiles in zeit genössischer Ausstattung beigetragen haben, mit voller Befriedi¬ gung auf dieses unvergängliche Werk blicken,

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