Gemeinderatsprotokoll vom 8. Mai 1920

2 Die Einsichtnahme in den Akt steht dem Herrn G.=R Schickl jederzeit zu Weiters hat Herr G.=R. Dr. Furrer schriftlich eine An gestellt, welche lautet: rage Ist der Gemeinderatsbeschluß, betreffend die Vorsorge von Wöchnerinnenwäsche 2c, durchgeführt und wie steht die An¬ gelegenheit: Die Beantwortung wird in der nächsten Sitzung erfolgen. Zufolge Beschlusses der 1. Sektion wäre in die Tages ordnung als Punkt 9 b „die Beschlußfassung über die Ueber¬ nahme der Haftung zu dem von der Sparkasse Steyr einzu¬ ührenden Kontokurrentbetrieb“ einzuschalten. Der Gemeinderat stimmt der Einschaltung mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Gegenstandes zu. Der Gemeinderat tritt sodann in die Tagesordnung ein. Die Punkte 1 und 2 sind vertraulich 3. Beschlußfassung, betreffend Uebernahme des Fonds „zur Unterstützung der Hinterbliebenen von Eingerückten“ in städt. Verwaltung. Referent Herr G.=R Reisinger. Das Komitee, welches im September 1914 zu Kriegs beginn einen Fonds „zur Unterstützung der Hinterbliebenen von Eingerückten“ sammelte, hat beschlossen, diesen Fonds im Be¬ trage von 36.000 K in städtische Verwaltung zu übergeben und legt zu diesem Behufe einen Entwurf der Widmungsurkunde ind Stiftbrief vor. Nachdem jedoch im Stiftsbriefe das Ver¬ leihungsrecht der Stiftungsgenüsse durch den Gemeinderat nicht ausgesprochen ist, sondern dieses Verleihungsrecht dem bisherigen Komitee vorbehalten bleiben soll, kann sich die Sektion mit der Uebernahme der Verwaltung des Fonds nich einverstanden erklären, außer, es wird dem Gemeinderate auch das Verleihungsrecht zugesprochen. Die Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, der Uebernahme des Fonds in städt. Verwaltung zu¬ zustimmen, wenn demselben auch das Verleihungsrecht ein dem Komitee zurück geräumt wird. Der Stiftungsentwurf ist uleiten. 90 Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ohne Wechsel rede angenommen. 4 Erhöhung der Leichenbeschaugebühren. Referent Herr G.=R. Reisinger Die Herren Aerzte Dr. Klessin und Dr. Klunzinger haben um Erhöhung der Leichenbeschaugebühren, und zwar für die 3. Klasse auf 10 K, für die 2. Klasse auf 20 K und für die 1. Klasse auf 30 K angesucht. Die Sektion beschloß, wohl den Erhöhungen für die 2. und 1. Klasse zuzustimmen, für die 3. Klasse jedoch nur 6 K zu bewilligen und stellt den Antrag „Der Gemeinderat beschließe, folgenden Totenbeschaugebühren zuzustimmen, und zwar: für die 3. Klasse 6 K, für die 2. Klasse 20 K und für die 1. Klasse 30 K unter der Bedingung, daß auf eine Gebühr für Beschau der Armenleichen verzichtet werde.“ Herr G=R. Aigner erklärt, nicht einzusehen, warum gleicher Leistung bei allen drei Klassen für die 2. und bei 1. Klasse höhere Gebühren sein sollen und ersucht um Auf¬ klärung hierüber. Herr G.=R. Witzany erwidert, daß man oft genug hören könne, daß die Leichenbeschau bei 3. Klasse höchst ober¬ flächlich sei, weil der Arzt mit knapper Not das Herz befühlt: bei der 2. Klasse bleibe er schon etwas länger und bei der 1. Klasse drückt er eventuell auch persönlich sein Beileid aus; ür die längere Dauer beanspruchen die Aerzte eben höheres Honorar. Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral bemerkt, daß ie Einführung des Klassensystems nichts neues sei und schon rüher bestanden habe; diese Erhöhungen finden hauptsächlich hre Begründung darin, daß für Armenleichen überhaupt keine Gebühr eingehoben wird Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate an¬ genommen. 5. Ansuchen um Befreiung von der Lustbarkeitssteuer Der Kaninchen=Züchterverein, welcher zu Ostern eine Aus¬ stellung samt Tombola veranstaltete, bittet um die Befreiung der ihm vorgeschriebenen Lustbarkeitssteuer. Die Sektion ent¬ schloß sich, die Bewilligung nicht zu befürworten, da der Verein neben der Ausstellung eine Tombola veranstaltete, für welche diese Steuer zu entrichten ist. Da hiebei ein Landesgesetz in Betracht kommt, kann von der Steuervorschreibung auch nicht Umgang genommen werden. Die Sektion stellt daher der Antrag: Der Gemeinderat beschließe, auf das Ansuchen aus prinzipiellen Gründen nicht einzugehen Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einstimmig augenommen. 6. Rekurs gegen eine Armenratsentscheidung Referent Herr G.=R. Reisinger karl Pfaffenbichler in Kammer a. A. hat gegen den ab¬ weislichen Armenratsbeschluß wegen einer monatlichen Unter stützung von 100 K den Rekurs ergriffen. Die Sektion ist nach der Aktenlage zu dem Schlusse gekommen, dem Gemeinderate folgenden Antrag zu stellen: Der Gemeinderat beschließe, behufs Feststellungen der Rekursangaben durch Beschaffung von ärzt¬ ichen Zeugnissen für den Rekurrenten und dessen Frau die Entscheidung in dem Sinne zu vertagen, daß das Magistrats¬ präsidium ermächtigt werde, gegen nachträgliche Genehmigung urch den Gemeinderat eine monatliche Unterstützung von 100 K dann zuzuerkennen, wenn die ärztlichen Zeugnisse die Richtigkeit der Rekursangaben ergeben Herr G=R. Witzany berichtet, daß Pfaffenbichler in Dienste der Eisenbahn einen schweren Unfall erlitten habe, der ihn in einem gewissen Grade erwerbsunfähig mache. Bei Er¬ bringung des ärztlichen Nachweises kann dem Rekurse sicher zu¬ jestimmt werden. Dem Begehren der Gemeinde Schörfling auf Rückersatz des zum Lebensmitteleinkaufe gewährten Vorschusses von 300 K wäre aus dem gleichen Grunde zuzustimmen. Dem¬ emäß stellte Herr G.=R. Witzany den Gegenantrag, dem Re¬ kurse insoferne zu entsprechen, daß der Gemeinde Schörfling der Vorschuß rückersetzt und dem Rekurrenten ein monatliches Armengeld von 30 K gegen Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ewilligt werde Da zum Sektionsantrage das Wort nicht gewünscht wird, leitet der Herr Vorsitzende über den Gegenantrag des errn G.=R. Witzany die Abstimmung ein und wird derselbe vom Gemeinderate angenommen. 2 Die Abstimmung über den Sektionsantrag hat somit zu entfallen. 7. Aeußerung über den Lokalbedarf für eine Konzession zur Erteilung von Tanzunterricht. Referent Herr G.=R. Reisinger Durch das Ableben des Tanzlehrers Herrn Petritsch und die Zurücklegung der Konzession durch Herrn Franz Dworschak sind für Steyr diese Tanzlehrerkonzessionen frei gewordenZu den vorliegenden Gesuchen hat sich über Auftrag der Landes¬ regierung der Gemeinderat zu dem Lokalbedarfe zu äußern. Die Sektion stellt den Antrag: Der Gemeinderat beschließe, den Lokalbedarf für zwei Tanzlehrerkonzessionen auszusprechen und anzuerkennen Der Sektionsantrag wird angenommen Herr G.=R. Dr. Peyrer verläßt, wegen beruflicher Verhinderung, weiter an der Sitzung teilnehmen zu können, die Sitzung. Inkorporierung von zwei kleinen Grundparzellen. S. Referent Herr G.=R. Reisinger Mit der Gemeinde St. Ulrich wurde gegen Entrichtung Entschädigungsgebühr von 100 K das Abkommen auf iner Einverleibung der Parzellen Nr. 55/2 und Nr. 55/1 in das Stadtgebiet Steyr getroffen, weil dort Verbauungen stattfinden, o daß diese sonst in ein anderes Gemeindegebiet fallen würden. Die Sektion beantragt demnach: Der Gemeinderat be¬ schließe, der Inkorporierung obgedachter Grundparzellen in das Stadtgebiet Steyr gegen einen Ablösungsbetrag von 100 K zu¬ zustimmen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen 9. Ansuchen um Erhöhung der Impfgebühren Referent Herr G.=R. Reisinger Herr Dr. Klunzinger hat um die Erhöhung der Impf¬ gebühren von 30 k auf 1 K 50 h per Impfling nachgesucht; desgleichen ersucht der Schriftführer, zu den Impfungen um Erhöhung seiner Entschädigung auf 125 K pro Jahr. die Sektion ist sich darüber schlüssig geworden, daß eine Erhöhung auf 1 K 50 k zu viel wäre und nur einer solchen auf 90 k pro Impfling zustimmen könne. Die Schriftführer¬ entlohnung wäre mit 125 K festzusetzen Die Sektion stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat eschließe, die Impfgebühren pro Impfling inkl. Nachimpfung mit 90 k und die Entlohnung des Schriftführers pro Jahr mit 125 K festzusetzen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate einhellig an¬ genommen 9. a) Ergänzungswahl in den Städt. Wirtschaftsrat Herr Vorsitzender Bürgermeister Wokral teilt mit, daß G.=R. Steinbrecher infolge dauernder Erkrankung seine Herr Stelle im Städt. Wirtschaftsrate zurücklegen mußte und daher eine Ergänzungswahl notwendig sei. Herrn G.=R. Herr G.=R. Prof. Brand beantragt, Schwandtner in den Wirtschaftsrat zu entsenden Der Antrag wird vom Gemeinderate einhellig ange iommen. 9. b) Beschlußfassung auf Uebernahme der Haftung für den durch die Sparkasse Steyr einzuführenden Konto¬ kurrentbetrieb. Referent Herr G.=R. Reisinger. Von der Direktion der Sparkasse ist eine diesbezügliche Zuschrift anhergelangt.

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