Gemeinderatsprotokoll vom 28. Februar 1920

8 nach Pauschale per Normalkerze und Jahr von 1 K 60 h auf 2 K 40 h. 2. Kraft. Erhöhung des Tarifes für Kraftstrom nach Zähler und zwar: Für uneingeschränkten Betrieb per Kilowattstunde von 65 h auf 1 K; für beschränkten Betrieb, (d. i. mit Ausschluß der Winterabendstunden, Sperrzeiten) für Anlagen von 5 bis 20 Kilowatt von 40 h auf 70 h für Anlagen über 20 Kilowatt von 30 h auf 60 h: in der Sperrzeit die Kilowatt von 60 h auf 1 K 40 h. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, dem Ansuchen der Elektrizitätswerke Steyr vom 16. Februar 1920, J.=Nr. 1660/L um Strompreis¬ erhöhung stattzugeben, auf einen Verzicht auf die laut 8 9, Absatz 1 des Vertrages vom 18. November 1916 ustehenden Abgabe jedoch nicht einzugehen Herr GR. Schickl verlangt, daß die Bestimmung der Beistellung der ersten Lampe, wie sie vertragsmäßig estgelegt erscheint, beibehalten werde Herr Bürgermeister Wokral und Herr Vizebürger¬ meister Mayrhofer geben die entsprechenden Aufklärungen und Herr GR. Chalupka beschwert sich, daß die Instal lation in seiner Wohnung so mangelhaft durchgeführt wurde, daß eine Deckenlampe vom Plafond fiel, woraus Herr Bürgermeister erwidert, daß dies Angelegenheiten eien, die die Parteien mit dem Werke selbst auszutragen aben. Der Sektionsantrag wird hierauf vom Gemeinderate mit Mehrheit angenommen. Punkt XIII. Festsetzung der Anschlauchungs¬ gebühren für den hergestellten Kanal in der Schweizer¬ gasse. Referent Herr GR. Schickl. Der Sektionsantrag lautet: Der Gemeinderat beschließe, für das Gebiet der Stadt Steyr folgende Kanalanschlauchungsgebühren festzusetzen Von den Gesamtkosten jedes Bauabschnittes ist ein Drittel seitens der Stadtgemeinde und je ein Drittel eitens der Besitzer links und rechts der Straße zu tragen. Die Aufteilung der Anteile erfolgt nach dem Verhältnisse der Gesamtfläche der einzelnen Liegenschaften, vermehrt um die mit der zugehörigen Geschoßanzahl multiplizierten verbaute Flächen. Die Anschlauchungs¬ gebühren sind vom Tage der Bauvollendung mit 5% Verzugszinsen zu belasten und werden mit dem Tage der Anschlauchung fällig. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate ein¬ hellig angenommen IV. Sektion. Ansuchen des Lyzealvereines um Uebernahme des Lyzeums in städt. Verwaltung. Referentin: Frau GR. Zachhuber. 64 der Lyzealverein ersucht das Mädchenlyzeum in städt. Verwaltung zu übernehmen. Das Mädchenlyzeum st in große Not geraten und vermag ihre Lehrkräfte nicht mehr zu honorieren, sodaß diese überhaupt leben önnen. Der höchste Gehalt beträgt 358 K 34 h per Monat. Die Sektion ist in Anerkennung der Triftigkeit und der schwierigen Verhältnisse, in denen das Mädchen¬ yzeum gelangt ist, zu folgendem Antrage gekommen Der Gemeinderat beschließe, seinen Beschluß vom 25. Juli 1919 aufrecht zu erhalten und der Uebernahme des hiesigen Mädchenlyzeums in städtische Verwaltung rinzipiel zuzustimmen, doch kann der Zeitpunkt der lebernahme im Hinblicke auf die finanzielle Lage der Stadt erst dann genau bestimmt werden, wenn Stadt und Land sich bereit erklären, Lehrkräfte des Lyzeums zu übernehmen; das Magistrats=Präsidium werde be¬ auftragt, sofort die erforderlichen Eingaben an das Staatsamt zu verfassen herr GR. Tribrunner glaubt, daß ein Mi߬ verständnis vorherrsche, da die Lehrkräfte vom Staate erst dann übernommen werden, sobald die Verstaatlichung der Schule vollzogen ist. Zur Aufklärung wird das Gesuch des Lyzeal¬ vereines verlesen Herr GR. Witzany erklärt, daß hier tatsächlich nicht volle Klarheit herrsche und empfiehlt zur Klar¬ stellung der Verhältnisse die Beschlußfassung bis zur jächsten Sitzung zu vertagen. Herr GR. Prof. Brand empfiehlt zu beschließen, daß das Mädchenlyzeum mit Beginn des Schuljahres 1920/21 übernommen und inzwischen für die Auf¬ besserung der Lehrergehalte eine erhöhte Subvention be¬ willigt werde Herr GR. Tribrunner verweist auch darauf, daß seinerzeit der Beschluß dahin ging, mit der Uebernahme des Mädchenlyzeums zuzuwarten, bis die Schulreform in Geltung sei. Frau Referentin GR. Zachhuber erwidert, daß damals noch ungeklärte Verhältnisse herrschten, was eute nicht mehr der Fall sei; es könne im Sinne der Anregung des Herrn GR. Prof. Brand der Antrag olgend abgeändert werden: „Der Gemeinderat beschließt das Mädchenlyzeum mit Beginn des nächsten Schul¬ ahres in städtische Verwaltung zu übernehmen. Das Magistratspräsidium werde beauftragt, sofort die er¬ orderlichen Eingaben an das Staatsamt zu verfassen“. Der abgeänderte Sektionsantrag wird sodann vom Gemeinderate angenommen. Z. 4506 Punkt XV entfällt Punkt XVI. Einführung einer Haus= und Zimmer¬ ordnung im Versorgungsheim Dem Gemeinderate liegt in Abschrift der Entwurf einer neuen Haus= und Zimmerordnung im Versorgungs¬ heim vor. Hiezu beantragt die Sektion: Der Gemeinderat eschließe, dem Entwurfe einer neuen Haus= und Zimmerordnung für das Versorgungsheim zuzustimmen. Angenommen. 7 Punkt XVII entfällt. Zunkt XVIII. Vorschlag wegen Verleihung von rledig ten Josef und Ludwig Werndl=Stiftungspfründen Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe: Es verden die Bewerber Freismuth Michael, Lischka Martin illinger Johann, Molterer Theresia und Uhlik Marie mit je einer Josef und Ludwig Werndl=Stiftungspfründe on jährlich 100 K beteilt. 15771 Punkt XIX. Vorschlag wegen Verleihung der Jahresinteressen aus der Landerlschen Stiftung. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Vorschlage des städtischen Armenrates zuzustimmen und aus den Leopold und Rosalia Landerlschen Stiftungen er Rosina Damhofer einen Betrag von 250 K, dem Franz Schnierl, dem Johann Schlanhof und dem Florian Baumberger einen Betrag von je 146 K zu erleihen. Die übrigen Interessenbeträge, um die sich keine Bewerber gemeldet haben und zum Teil mit Tod abgegangen sind, werden dem Stiftungskapitale zu¬ geschlagen Der Sektionsantrag wird angenommen. der unkt XX. Vorschlag wegen Verleihung Jahresinteressen aus der Ferdinand Gründler=Stiftung. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Vorschlage des städtischen Armenrates zuzustimmen und dem Leopold Gundstraßer, welcher bisher im Bezuge iner Ferdinand Grundler=Pfründe im Betrage von ährlich 320 K gestanden ist, diese Pfründe im gleichen llusmaße auch für das Jahr 1920 zu verleihen. Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate angenommen. 90778 Vorschlag wegen Verleihung der Punkt XXI. Jahresinteressen aus der Kaiser Franz Josef und Elisabeth Stiftung. Sektionsantrag: Der Gemeinderat beschließe, dem Vorschlage des städtischen Armenrates zuzustimmen und die Bewerber Franz Nußbichler und Georg Sarauer zu je 61 K mit den Interessen aus der Kaiser Franz Josef und Elisabeth=Stiftung zu beteilen ¼ Der Sektionsantrag wird vom Gemeinderate an¬ genommen. Punkt XXII. Vorschlag wegen Verleihung des Interessenüberschusses aus der Amtmannschen Dienst¬ otenstiftung.

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