Ratsprotokoll vom 27. Dezember 1918

Erfordernis. Antrag für das Jahr XVIII. Armenverpflegsfond. 1919 1. Abfuhr der Jahresinteressen an das Armen¬ institut für Bestreitung der Verpflegskosten im Armenverpflegshause 7.700 K Summe 7.700 „ Erfordernis. Antrag ür das Jahr XIX Oeffentliches Krankenhaus 919 1. Personalauslagen 90.000 K Verpflegskosten 2. 38 650 „ 3. Arzneikosten, Verbandstoffe un Utensilien 50.000„ 4. Instrumentenkosten 0.000, Beheizung 5. 0 70 000, Beleuchtung und Kraft 8.000, Einrichtung 20.000 „ Reinigung 5.000 9. Wäscheanschaffung und Reinigung 30.000 „ 10. Gebäudeerhaltung 8.000 „ 11. Gartenerhaltung 1.000 „ 12. Begräbniskosten * — „ 13. Kanzleiauslagen 5.000 „ 14. Verschiedene andere Auslagen * 10.000 „ 15. Getränkebeistellung * 3.000 „ Zinsen u. Kapitalsabzahlung für das Kommunal¬ 16. darlehen per 338.000 K (Restschuld K 334.444-02) 16.043 17. Kassevorschußrückstand an die Stadtkasse 18. Voraussichtliche Mehrauslagen 30.000 Summe 194.693 K Herr G.=R. Kirchberger: „Ich will über das Krankenhaus nicht viel Worte verlieren, da die eingesetzter Beträge wirklich den Bedürfnissen entsprechen. Außerdem wird die Krankenhauskommission in einer der nächsten Sitzungen einen ausführlichen Bericht über die Bedürfnisse des Kranken¬ hauses überreichen. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß wir zur Ausgestaltung des Krankenanstaltswesens einen Betrag von 250.000 K angesprochen haben, welcher Betrag eben u den von der Krankenhauskommission zu beantragenden Be¬ schaffungen unbedingt erforderlich ist.“ err G.=R. Karl: „Herr G.=R. Kirchberger hat bereits die Absicht der Krankenhauskommission erwähnt und will ick nur die Frage an Herrn Bürgermeister stellen, ob es nicht an¬ gezeigt wäre, daß die Leitung des St. Anna=Spitales darau aufmerksam gemacht würde, daß bei Aufnahme von Kranken auch die nächsten Angehörigen verständigt werden. Es hat sich ein Fall ereignet, daß eine Kranke mit Tod abgegangen und die Verwandten nicht verständigt werden konnten. Es ist nur mir als den Dienstgeber dieser Verstorbenen die Post geschickt vorden, daß das Mädchen gestorben ist und damit war die Sache erledigt. Auf meine Frage, was es mit den Kleidern ist, hat die Schwester die Antwort gegeben, die Verstorbene hätte ihr alles vermacht. Ich war hierüber erstaunt und bezweifle daß hier eine rechtsgiltige Schenkung vorliegt. Ich bin dann auf die Rückgabe der Kleider gedrungen, was schließlich auch geschehen ist. Ich glaube, daß solche Anmaßungen absolut nich assen. Dann wurde auch ein Wunsch geäußert, daß schwach Kranke von den vielen Beten befreit werden mögen. In dieser Hinsicht soll gleichfalls ein Zwang vorliegen und ersuche ich diesbezüglich um Abhilfe. Herr Bürgermeister: „Dies ist eine reine Ver¬ waltungssache des Krankenhauses und möchte ich die Verwaltung ersuchen, hier abhelfend einzugreifen Herr G.=R. Kirchberger: „Der von Herrn G.=R. Karl angeführte Fall ist mir nicht bekannt, ich kann aber sagen, daß bei jeder Aufnahme eines Kranken derselbe sofort in der Auf¬ nahmskanzlei nach seinen genauen Familiendaten usw. befragt Erfordernis. Antra ür das Jahr XX. 10=Millionen=Kronen=Anlehen. 1919 Investitionen: 1. 1. Für Inkorporierung 54.214 K Häuserverkau 2. „ — Grundkau 3. „ „ Fäkalienabfuhr 4. — „ „ 5. „ Kehrichtabfuhr —1 2 * 54.214 K Summe 11 Bedeckung. Antrag für das Jahr XVIII. Armenverpflegsfond 919 1. Interessen vom Stiftungskapitale per 189.000 K 7.700 K Summe 1.100 K Bedeckung. Antra ür das Jahr XIX. Oeffentliches Krankenhaus. 919 1. Verpflegsgebühren 342.000 K 2. Einnahmen für Röntgen=Aufnahmen, Bäder, Arzneikostenersätze 9.600 K 3 Verschiedene Rückersätze 500 „ 4. Zuschuß aus der Stadtkasse 142.593 „ 5. Kassevorschuß aus der Stadtkasse Summe . 494.693 K wird, damit in Todesfällen sofort eine Verständigung der nächsten Angehörigen erfolgen kann. Ausnahmsfälle gibt es nur bei solchen Kranken, die vermöge der vorgeschrittenen Krankheit nicht mehr im Stande sind, irgend welche Auskunft zu geben nd es daher der Hoffnung auf jene Zeit überlassen bleiben nuß, wo der Kranke sich soweit erholt hat, um die notwendigen Angaben machen zu können. Die Aufnahme der Daten des Er¬ krankten liegt ja schon im Interesse des Krankenhauses selber, weil es doch die Verpflegsgebühren hereinbringen muß. Ueber den von Herrn G=R. Karl angezogenen Fall werde ich mich eingehend erkundigen. Den Vorwurf eines Zwanges zu religiösen Uebungen halte ich auch nicht stichhältig und werde mich aber edenfalls in dieser Hinsicht erkundigen; weiß aber bestimmt, daß von einem Zwange keine Rede sein kann. Die Schwestern er¬ üllen nach ihrem Ordensvorschriften ihre Pflichten, insbesondere ann, wenn ihnen das Leben des Kranken so gefährdet erscheint, daß sie ihm zusprechen, sich versehen zu lassen. Dies ist aber kein zwang, sondern eine nach den Vorschriften für die Schwestern bestimmte Pflichterfüllung. Herr G.=R. Prof. Brand: „Ich möchte dazu erwähnen, daß eine Schwester nach dem Ordensstatut überhaupt keine Schenkung oder Erbschaft annehmen darf. Eine Schenkung oder erbschaft könnte nur der Orden annehmen, eine Schwester darf dies aber absolut nicht err Vizebürgermeister Wokral: „Ich kann sagen, daß viederholt aufmerksam gemacht wurde, daß einzelne Schwestern kein besonderes Gefühl an den Tag legen und denjenigen Kranken, die sich nicht an den religiösen Uebungen beteiligen, sehr lieblos entgegenkommen. Vor kurzem erst sei ein Fall verzeichnet worden, aß ein Schwerkranker, der sich nicht bereit gefunden hat, die letzte Oelung zu empfangen, (Zwischenruf: dürfte richtig Versehung ein) den vorgeschriebenen Wickel nicht erhalten hat. Die Spitals erwaltung trifft hieran keine Schuld und keine Verantwortung. Ich meine, daß in der religiösen Uebung kein Zwang ausgeübt werden darf. Soweit ich aber informiert bin, hat man sich um diesen Kranken, den man früher mit Liebe behandelte, dann licht mehr gekümmert.“ Bedeckung. Antrag ür das Jahr XX. 10=Millionen=Kronen=Anlehen. 1919 I. Abhebung vom Darlehen 55.000 K Summe. 55.000 K

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