Ratsprotokoll vom 9. Dezember 1918

Für Röntgen=Aufnahmen u. zw. nach Plattengröße 18/24: 12 K 16 K 24|30 „ „ 1 1 28 K 30/40 „ „ 30 K 40/50 7 Höhensonnebestrahlung K per Sitzung * 2 Elektrische Bäder 5 K * * * * * 7 * 1 Heißluf 3 K * „ * * * „ Kohlensäure 5 K „ Den Mitgliedern der Steyrer Krankenkassen wird bei event. ambulatorischer Behandlung gegen Vorweis einer dies bezüglichen Anweisung der betreffenden Anstalt für die Benützung vorstehender Einrichtungen ein 50 %iger Nachlaß gewährt Ueber Einschreiten der Frau Oberin werden dem Orden vom hl. Vinzenz von Paul in Anbetracht der Teuerungs verhältnisse ab 1. Jänner 1919 folgende Verpflegsgebühren be¬ willigt und zwar: III. Klasse 1 K 80 h, II. Kh 6 K u. l. Kl. 7 K. Die Gebühren für das Allg. Krankenhaus würden alsc eine erhebliche Steigerung erfahren. Die Spitalskommission hat die vorstehenden Vorschläge in der Erwägung gestellt, als der Betrieb des Krankenhauses passiv ist und das Auslangen mit den bisherigen Gebühren nicht mehr zu finden ist und daher die Gebühren nach dem Linzer Muster entsprechend zu erhöhen vären. Es ist zweifellos, daß der Betrieb des Krankenhauses mit Rücksicht auf die bestehenden Teuerungsverhältnisse passiv ist dies kommt aber davon, daß der Ausfall an Verpflegskosten in der III. Klasse in dem mit dem Landesausschuß vereinbarten Revers zu suchen ist, welcher Revers die auswärtigen Kranken viel besser in der Ersatzleistung der Verpflegskosten behandelt, als die oberösterr. Kranken, für welche der Landesausschuß nur 3 K pro Tag statt 5 K leistet. Die Patienten der III. Klasse ind nun in einer bedeutenden Ueberzahl, so daß sich der Ausfall besonders fühlbar macht. Die Spitalskommission will nun diesen Ausfall durch Erhöhung der Gebühren für die II. und I. Klasse hereinbringen. Die Sektion steht aber auf dem Standpunkt, daß es wohl wünschenswert wäre, zu erreichen, daß der Betrieb des Krankenhauses nicht passiv ist, daß aber die Gebühren für ie II. Klasse bereits hoch genug sind und sich in den äußersten Grenzen bewegen. Daher wäre der Gegenstand an die Spitals ommission zum Zwecke des neuerlichen Studiums zurückzuleiten. Der Antrag der Sektion geht dahin, sofort bei der Landes¬ egierung um die Aufhebung der drückenden Bestimmung des bestehenden Reverses anzusuchen. Durch die Aufhebung dieses Reverses würde es gelingen, das bestehende Defizit des Kranken¬ hauses aufzuheben.“ derr G.-R. Tribrunner: „Namens meiner Partei möchte ich mich gleichfalls gegen den mehrerwähnten Revers venden, der nur unter dem Zwange entstanden ist, als sonst die neuen Gebühren für die III. Verpflegsklasse von 5 K im Vorjahre nicht bewilligt worden wären. Wenn ich den Antrag recht verstanden habe, so handelt es sich heute um die Erhöhung der Gebühren für l. und II. Klasse und wurde die Festsetzung von erhöhten Gebühren für die III. Klasse noch offen gelassen. Jeden¬ alls wird aber im Gefolge des heutigen Antrages auch eine Erhöhung für die III. Klasse zu erwarten sein. Ich möchte unter allen Umständen verhindern, daß man die Gebühren für die III. Klasse erhöht; wir sind in der Lage nachzuweisen, daß die letzte Erhöhung die Krankenkassen ungeheuer schwer getroffen hat. Im übrigen lege ich besonderen Wert darauf, daß der mehr¬ erwähnte unmoralische Revers jetzt endlich einmal beseitigt werde. Herr G.=R. Zwicker: „Der Herr Referent stellt den Antrag, den gegenständlichen Punkt durch Rückverweisung an die Spitalskommission zwecks weiterem Studiums von der Tages¬ ordnung abzusetzen. Ich schließe mich dem Antrage des Herrn Referenten vollkommen an und möchte bemerken, daß vorläufig on einer Erhöhung der Gebühren überhaupt abgesehen werden solle, bevor nicht die ganze Angelegenheit von der Spitals kommission und in der kommenden Präliminarsitzung vom Ge¬ neinderate einer eingehenden Prüfung unterzogen würde Es ind bei flüchtiger Durchsicht im Präliminare für den Betrieb des Krankenhauses Posten zu entdecken, die einfach horrend und nicht gerechtfertigt scheinen. Es wird möglich sein, manche Post auf minimale Beträge herabzusetzen, so daß dadurch auch die von der Spitalskommission beantragten Gebührenerhöhungen ge¬ deckt werden. Es gehört dies zwar in die Beratung des Prä iminares; ich bitte aber doch meinen Antrag in Erwägung zu ziehen.“ derr G.=R. Kirchberger: „Ich habe den Antrag namens der Spitalskommission eingebracht und zwar im voll ommenen Bewußtsein der Gerechtigkeit desselben. Ich stelle den Gegenantrag auf Genehmigung meines Antrages. Es handelt ich faktisch nicht um die Genehmigung der Erhöhung der Ver flegstaxen für die III. Klasse, sondern es lautet der Antrag au Erhöhung der Gebühren für die Privatabteilungen. Es muß och begreiflich erscheinen, daß mit einem Betrage von 9 K heute niemandem Nächtigung, die volle Verpflegung, Wäsche ärztliche Bedienung und Betreuung geboten werden kann. Wa¬ das Ansuchen der Frau Oberin für die III. Klasse betrifft, so ann man ebenfalls mit 1 K 55 k niemandem mehr die voll Verköstigung nebst Wäsche geben und auch diese nicht verlangen Diese Gebührenerhöhung der Schwestern trifft nicht die Patienten sondern die Gemeinde, die diese 25 k täglich für die notwendig bessere Verpflegung der Kranken der I. Klasse daraufzahlen muß. Die Kost ist nicht mehr so, wie sie für Kranke sein soll: dies ist auch begreiflich, da bei den heute furchtbar gesteigerten Preisen ein Betrag von 1 K 55 k per Tag zur Lächerlichkeit wird. Der Brot= und Mehlpreis ist horrend gestiegen und er¬ klärt Frau Oberin, daß es ihr einfach unmöglich ist, weiterhin mit dem bisherigen Betrag von 1 K 55 k bestehen zu können Daß der Revers mit dem Landesausschuß für uns eine Zwangs¬ maßregel war, durch die uns bei den oberösterr. Kranken 2 K verloren gehen, ist bekannt. Es handelt sich also hier um eine Erhöhung der III. Klasse für die Oberin. Wir werden jedenfalls nstreben, daß dieser Revers aus der Welt geschafft wird. Durch die Verweigerung der beantragten Gebührenerhöhung für die II. und 1. Klasse gehen wir aber der Erhöhung der Gebühren für die Oberin nicht aus dem Weg und müssen aus den von er Oberin angeführten zwingenden Gründen die Erhöhung für dieselbe bewilligen. Es liegt, wie es scheint, eine Verwechslung vor und kann ich nur nochmals versichern, daß der Antrag voll ommen den Verhältnissen entsprechend gerechtfertigt ist. Ich ann es selbst am besten sehen, was die Kranken der III. Klasse um die bisherigen 155 k an Kost zugewiesen erhalten können. Im Interesse der Kranken, für die die Stadtgemeinde zu sorgen hat, liegt es also, der von der Oberin verlangten Erhöhung zu¬ zustimmen. Der Ersatz an die Stadtkasse erfolgt sodann durch die beantragte Erhöhung der II. und 1. Verpflegsklasse, also der Privatabteilung. Ebenso gerechtfertigt sind die Ansätze für die ambulatorische Behandlung, die keine Erhöhung erfahren haben und nur alljährlich vom Gemeinderate neu genehmigt werden nüssen. Es ist unbedingt notwendig, daß der Antrag noch in diesem Jahre angenommen wird, um schon mit 1. Jänner die neuen Gebührensätze in Kraft treten zu lassen und gewiß kein rund vorhanden, den Antrag der Spitalskommission von der Tagesordnung abzusetzen Ich stelle den Gegenantrag, diese vor¬ geschlagenen Gebührenansätze anzunehmen. Wie im Antrage er¬ wähnt, ist für die Mitglieder der Krankenkassen für die am ulatorische Behandlung ohnehin eine 50 %ige Ermäßigung orgesehen. Herr Vizebürgermeister Wokral: „Ich glaube, daß ein Teil des Antrages der Spitalskommission erledigt werden könnte, und zwar der Teil, der sich auf die Erhöhung der Gebühren für die Frau Oberin bezieht, um dadurch eine bessere Verköstigung der Kranken III. Klasse sicherzustellen. Ueber die gegenwärtige Verköstigung wird jetzt sehr viel Klage geführt, so daß die Erhöhung der Gebühren für die Oberin zur Verbesserung er Kost dringend nötig ist. Diese Gebührenerhöhung muß aber auf irgend eine Weise hereingebracht werden. Eine Folge wird ein, daß durch die fortwährende Steigerung der Verpflegstaxe in der III. Klasse, aber auch andere Ausgaben für das Kranken¬ haus sich mehren werden. Ein Hindernis zur Bedeckung dieser Mehrauslagen bildet dieser Revers mit dem Landesausschuß, er als ganz ungerechtfertigt, ich möchte sagen unmoralisch ist. der Landesausschuß hat gar kein Recht, solche einseitige Be¬ dingungen zu stellen, sondern die Verpflegstaxen hat in fixer Höhe die Landesregierung, allerdings im Einvernehmen mit dem Landesausschusse festzusetzen. Der Landesausschuß hat aber sein Mitbestimmungsrecht dazu benützt, um für das Land Kapita arauszuschlagen und sich seine Verpflichtung für die Sorge um das öffentliche Krankenhaus möglichst leicht zu machen. Das Krankenhaus entbehrt noch vieler Verbesserungen und Aus¬ estaltungen; statt, daß der Landesausschuß das Krankenhaus ördert, mußte die Stadtgemeinde diesen Revers unterfertigen der sie ungemein belastet und die Entwicklung des Krankenhauses nach allen Richtungen hemmt. Es geht meiner Auffassung nach nicht an, auf der einen Seite zur Hereinbringung von Defiziten die Patienten der II. und 1. Klasse zu belasten, während der Landesausschuß sich seiner Verpflichtung, die normalmäßigen eiträge zu liefern, entzieht; auch ist es nicht möglich, durch die Erhöhung der Gebühren für die I. und 1. Klasse das Defizit hereinzubringen. Es ist daher das zweckmäßigste, bei der Landes¬ regierung dringend vorstellig zu werden und ihr zu sagen, daß die Gemeinde durch den Revers derart belastet wird, daß es ihr unmöglich erscheint, die Lasten zu decken. Der Teil über die Erhöhung der Verpflegsgebühr für die II. und 1. Klasse möge aher bis zur Aufhebung des Reverses vertagt werden und wird inzwischen auch präliminarmäßig das genaue durch Revers ntstandene Defizit sichergestellt sein können. Herr G.=R. Prof. Erb: „Ich möchte mir erlauben, einige Gesichtspunkte in dieser Angelegenheit festzustellen. Ich bin ja mit den Ausführungen zum Teile einverstanden, möchte aber enselben gegenüber jedoch folgendes vor Augen halten. Nack dem Antrage treffen die Erhöhungen die Patienten der I. und 1. Klasse, Personen, die zum überwiegenden Teile Steyrer selbst ind. Die Stadt Steyr und ihre Bewohner ohne Unterschied es Standes würden in erster Linie zu diesen erhöhten Zahlungen herangezogen werden. Nun muß bedacht werden, daß die Steyrer unter Aufbringung ungeheurer Opfer das Krankenhaus freiwillig erbaut haben und nun sollen dieselben Personen, die die Opfer gebracht haben, um das Krankenhaus zu errichten und die auch ndirekt heute noch durch ihre Steuerleistung die größten Opfer ringen, diese erhöhten Spitalsgebühren tragen. Diese Erhöhung st also eine neue, ganz besonders schwere Belastung der Be¬ ölkerung der Stadt Steyr zu Gunsten aller anderen auswärts vohnenden und hier Heilung suchenden Kranken. Die zweite Frage ist die, wie diese Gebühren hereingebracht werden sollen Dies wäre, wie schon meine Vorredner richtig aussprachen, nur urch die Aufhebung dieses unglückseligen, unberechtigten und vie Herr G.=R. Tribrunner ganz richtig sagte, unmoralischen Reverses möglich, der die Stadtgemeinde Steyr unter den Drucke der Verhältnisse gegenüber dem Landesausschusse aus¬ stellen mußte. Wir haben damals gegen das Verlangen de¬ Reverses ganz energisch protestiert, jedoch ohne Erfolg. Die

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