Ratsprotokoll vom 24. April 1918

4 d) Blindenunterstützungsverein „Die Purkersdorfer“ um eine Unterstützung Herr Referent G.=R. Bachmayr: Dem Vereine wurden im Vorjahre auf seine Bitte eine Unterstützung von 20 K be¬ willigt. Bei diesem Ansuchen wies der Verein darauf hin, daß ihm aus Oberösterreich keine Unterstützung zukomme. Die Stadt¬ gemeinde hat auf Grund dieser Gesuchsausführung den Akt an den oberösterreichischen Landesausschuß zur Einleitung einer Unterstützung aus Landesmitteln vorgelegt. Da nun im heurigen Jahre der Passus, daß dem Vereine aus Oberösterreich, keine Unterstützung zukomme, fehlt, ist die Annahme berechtigt, daß nunmehr dem Vereine auch aus Oberösterreich, wahrscheinlich durch den Landesausschuß aus Landesmitteln, eine Unterstützung zufließe Die Sektion stellt daher den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle das vorliegende Ansuchen mangels vorhan¬ ener Mittel abweisen.“ 416/3. e) Das Feldkanonen=Regiment Nr. 108 ersucht um Ab¬ nahme eines Kriegsalbum. err Referent G.=R. Bachmayr: Nachdem die Stadt¬ gemeinde ohnehin bei den heimischen Regimentern solche Kriegs¬ album bestellt, stellt die Sektion den Antrag: „Vorliegendes Ansuchen mangels vorhandener Mittel abzuweisen. Herr Vorsitzender: Ich lasse über die Anträge ab¬ stimmen. Die sämtlichen Sektionsanträge werden vom Gemeinderate angenommen. III. Sektion. Referent: Sektionsobmann Herr G.=R. Josef Huber. Ing. Herr Vorsitzender: Seitens der III. Sektion wurde ein Dringlichkeitsantrag angemeldet; ich ersuche Herrn G.=R. Huber über denselben zu berichten Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Es liegt uns seitens des Stationskommandos Steyr wegen Errichtung einer Radio¬ station ein außerordentlich dringliches Ersuchschreiben vor, nach dessen Beratung die 111. Sektion zu dem Entschlusse kam, dem Gemeinderate die Annahme eines diesbezüglichen Antrages im Dringlichkeitswege zu empfehlen. err Vorsitzender: Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Die Dringlichkeit der Behandlung der Eingabe des Stations¬ kommandos wird vom Gemeinderate angenommen Herr Referent G.=R. Ing. Huber: Ich lasse den vor iegenden Plan zirkulieren und bringe das nachfolgende Schreiben des Stationskommandos zur Verlesung K. u. k. Militärstationskommando Steyr zu Reg. Nr. 138/13. Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr In Erledigung des Avisos vom 16. März l. J.: Behufs Etablierung der Radiostation fand eine Kommission tatt, zu der auch ein Vertreter des p. t. Stadtbauamtes beige¬ ogen war und wurde der Beschluß gefaßt, die Station auf den Posthofgründen außerhalb aber anschließend an die Artillerie¬ kaserne zu errichten, wozu eine Grundfläche von 150 m Seiten¬ länge notwendig ist; die westliche Seite dieses Quadrates hätte die dermalige Kasernplanke zu bilden, auf welche es mit 150 m Seitenlänge aufzusetzen wäre; die südöstliche Ecke befindet sich am Taborweg Diese Fläche ist mit einer Planke in der Form der be stehenden Kaserneinplankung einzufrieden für die Unterbringung des technischen Materiales und der Mannschaft der Radiostation sowie auch für deren Kom¬ mandanten wird eine Offiziersbaracke aus dem Kriegsgefangenen¬ Lager Marchtvenk als Provisorium überstellt In Durchführung dieses Kommissionsbeschlusses ersuche ich um die Beistellung der geschilderten Grundfläche und die möglich baldige Bewilligung zum Baubeginn Die Bauten für die Station als auch die Einplankung erlaube ich mir vorzuschlagen, daß sie vom Militärärar gegen Rückerstattung der auflaufenden Kosten durchgeführt werden, in Anbetracht der Schwierigkeiten, die gegenwärtig der Beschaffung von Material und Arbeitskräften entgegenstehen durch hierseitiges Verschulden erfolgt das Ansuchen um Bewilligung des Bauplatzes verspätet und ersuche ich, mit die Rücksicht auf die große Dringlichkeit der Anlage, die Bewilligung Beginne des Baues mit aller Beschleunigung zu geben zum Blan mit dem eingezeichneten Baugpunde heiliegend Ein OP # 1 Beilage Noderer m. p. Steyr, am 22. April 1918. Herr Bürgermeister hat sich mit dem Besitzer des Post¬ hofes Herrn Johann Berger ins Einvernehmen gesetzt, welcher ich bereit erklärte, zur Errichtung der Radiostation in den om Militärärar beanspruchten Ausmaße die Parzelle Nr. 1222/1 sowie jenen Grund, der bis zur Südgrenze der Parzelle reicht und die gesamte Parzelle Nr. 1223/2 käuflich zu überlassen. Die m Plane ersichtliche Grundfläche von 150 m Seitenlänge würden dem Aerar überlassen bleiben, während der restliche von Herrn Berger abtretende Grund in den Besitz der Stadt für andere Zwecke übergeht Die Sektion schlägt folgenden Antrag vor: „Dringlichkeitsantrag der III. Sektion Der löbliche Gemeinderat beschließe den zur Errichtung der Radiostation nötigen Grund aus Parzelle 1222/1, sowie jenen Grund, der von der nördlichen Begrenzung der geplanten Radiostation bis zur Südgrenze der Parzelle reicht, sowie die gesamte Parzelle Nr. 1223/2, zirka 7 Joch zum Preise von 5000 K für das Joch, von dem der¬ naligen Eigentümer Herrn Johann Berger, Besitzer des Post¬ hofes, anzukaufen 2. den zur Errichtung der Radiostation nötigen Grund dem k. k. Militärärar zur Verfügung zu stellen und auch die Kosten für die seitens des Militärärars erfolgte Errichtung von Baulichkeiten und Einzäunung für die Radiostation zu über¬ nehmen gegen dem, daß sowohl der Preis des Grundes als auch die Kosteasumme der Baulichkeiten seitens des k. k. Militär¬ ärars mit 8 % auf die Dauer der Kasernverpachtung verzinst werden die Deckung der Kosten erfolgt, soweit der Grund für 3. en Bedarf des Militärs nötig ist, aus dem Kasernendarlehen, für den übrigen Grund aus dem 10 Millionen=Darlehen: 4. mit der Durchführung wird die III. Sektion betraut.“ err Vorsitzender: Wird zum Sektionsantrage das gewünscht. Es ist nicht der Fall. Ich lasse über den Wort Sektionsantrag abstimmen. Der Sektionsantrag erscheint einstimmig angenommen. 4. Ansuchen der hiesigen Rauchfangkehrermeister Erhöhung des Kehrpauschales. um Herr G.=R. Haidenthaller verläßt den Sitzungssaal Herr Referent G.=R. Ing. Huber berichtet, daß die k. k Statthalterei einen 50%igen Aufschlag zum geltenden Kehr¬ tarife bereits genehmigt und auch der Gemeinderat hiezu seine Zustimmung zu geben habe. Die Sektion stelle daher den Antrag: Der löbliche Gemeinderat gebe zur Erhöhung des mit Statthalterei=Erlaß vom 16. Jänner, Z. 113/VIII, bereits ge¬ nehmigten Aufschlages des Kehrtarifes um weitere 50 %, mit¬ hin im ganzen um 80 %, mit Rückwirkung ab 1. Jänner d. J. eine Zustimmung Herr G.=R. Mitter ersucht darauf hinzuwirken, daß den Rauchfangkehrern durch Enthebung von eingerückten geschulten hilfskräften die Mittel in die Hand gegeben werden, die Ar¬ beiten sachgemäß durchführen zu können, da dieselben derzeit ls mit Hilfe von Lehrkräften durchgeführt, nur eine primitive ist und daher das Mehrbegehren der Rauchfangkehrer nicht im Verhältnisse zu den gegenwärtigen Durchführungen der Kehr¬ arbeiten steht. Herr Bürgermeister erklärt, daß die Stadtgemeinde infolge bereits geschehener Genehmigung der Erhöhung des Zu¬ schlages durch die Statthalterei gezwungenermaßen ebenfalls die Zustimmung nicht versagen könne. Derr Referent G.=R. Ing. Huber bemerkt, daß die Ver¬ fügung der Statthalterei eigentlich nur zur Kenntnis zu nehmen wäre und der Gemeinderat aber seine Zustimmung nur für die tädtischen Gebäude auszusprechen habe. err Bürgermeister regt an, dem Sektionsantrage anzufügen, daß die Zustimmung des Gemeinderates für die „städtischen Gebäude“ gelte, wodurch der Antrag klarer aus¬ gedrückt wäre Herr G.=R. Prof. Erb bemerkt, daß damit noch keine Klarheit geschaffen sei. Da die Statthalterei bereits die Ge¬ nehmigung erteilt hat, gibt es für den Gemeinderat zur Ge¬ nehmigung des Statthalterei=Erlasses keine Zustimmung mehr. Der Gemeinderat gäbe sonst seine Zustimmung als Privatbesitzer tädtischer Gebäude, was nicht angängig sein dürfte, da ja jeder andere Hausherr auch seine Zustimmung geben oder verweigern önnte. err Bürgermeister erwidert, daß der Gemeinderat deshalb seine Zustimmung für die städtischen Gebäude geben nüsse, weil zwischen der Stadtgemeinde und den Rauchfang¬ kehrern ein Sonderabkommen bestehe, nach welchem zur Er¬ öhung des Pauschales für die städtischen Gebäude jeweils die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist Ueber Antrag des Herrn G.=R. Prof. Erb wurde zur besseren Klarstellung der tatsächlichen Verhällnisse der Sektions antrag auf folgenden Wortlaut umgeändert Nachdem die Gemeinde einen eigenen Vertrag mit der Genossenschaft der Rauchfangkehrer geschlossen hat, beschließe der löbliche Gemeinderat auf Grund des Erlasses der k. k. Statt¬ halterei vom 16. Jänner 1918, Z. 113/VIII, einen weiteren lufschlag zum Kehrtarife von 40 %, nunmehr im Ganzen 80 % rückwirkend am 1. Jänner d. J. für die städtischen Gebäude. Herr Vorsitzender: Ich lasse über den Sektionsantrag abstimmen. Der Antrag erscheint einstimmig angenommen. 7/7 749 Herr G.=R. Haidenthaller erscheint wieder im Sitzungssaale.

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