Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1917

Antrag Erfordernis. für das Jahr 191 IV. Gemeindeverwaltung. K h 1. Funktionsgebühren der Bürgermeister 8.400.— a) Personalauslagen 2. 148.976.— b) Ruhe= und Versorgungsgenüsse 68.665.— Belohnungen und Aushilfen 3.000.— 3. Gehaltsvorschüsse 3.000.— 5. Gebühren für besondere Dienstleistungen 14.000.— Reiseauslagen 4.000.— 7. Wahlauslagen 1.000.— Vertreterauslagen . 400.— * * „ * „ * Kanzleiauslagen 9. .000.— 10. Bücher, Gesetzblätter, Zeitungen, Inserate, Buchbinderkosten 10.000.— 11. Drucksorter 5.000.— 12. Post=, Telegraphen= und Telephonauslagen 3.500.— 13. Beheizung der Amtsräume 000.— 14. Beleuchtung der Amtsräume 3.000.— 15. Reinigung der Amtsräume 1.800.— 16. Einrichtung der Amtsräume 1.200.— 17. Personaleinkommensteuer der Angestellten .400.— 18. Verwaltungskostenvorschüsse 600.— 9. Kassegebarungsfonds 0. Voraussichtliche Mehrauslagen 50.000.— Summe .354.941.— Herr GR. Wokral: Sehr geehrte Herren! Ich habe anläßlich der heutigen Präliminarberatung an der Ge¬ meindeverwaltung folgendes auszusetzen: Bis heute hat der Gemeinderat noch keinen Rechenschaftsbericht für das Jahm 1916 erhalten. Dies wäre vielleicht begreiflich, wenn der gedruckte Bericht etwas später erscheint, daß er aber über¬ haupt nicht vorliegt, ist ein Zustand, der sich mit einer jeordneten Gemeindeverwaltung nicht vertragen kann. Ich habe die ganzen Protokolle vom Jahre 1916 bis heute durch¬ gesehen; bis zum heutigen Tage ist von diesem Rechen¬ schaftsbericht keine Sprache. Nun stehen wir vor dem Jahre 1918. Wir finden allerdings im vorliegenden Vor¬ anschlage für das Jahr 1918 ein angebliches Ergebnis des Jahres 1916 eingesetzt, um uns ein Bild machen zu können, wie weit Steigerungen oder Ermäßigungen in den Er¬ ordernissen, beziehungsweise Bedeckungen eingetreten sind. Die Ziffern sind mir aber sonst unbekannt, so daß auf diese Weise jeder Ueberblick mangelt, ob der Voranschlag für das Jahr 1918 auch dem entsprechen wird, was an Erfordernis und Bedeckung notwendig ist; das ist ein Grund zu denken, daß hier etwas faul ist, und daß ein Zustand besteht, der absolut geändert werden muß und möchte ich daher vom Herrn Bürgermeister Vorschläge an den löblichen Ge¬ meinderat erwarten, welche Mittel zur Behebung dieses Zustandes möglich sind. Bei dieser Gelegenheit möchte ich neuerlich darauf verweisen, daß. es sich als dringendst er veist, daß eine sehr gründliche Reform unserer Verwaltung vorgenommen werden muß, unbekümmert um betroffene Befühle öffentlicher Personen, oder ob es angenehm ist oder nicht. Wenn diese sich nicht der Zeit anpassen können, wer¬ den sie dem nicht gewachsen sein, dann muß Vorsorge ge¬ troffen werden, daß sie auf einen anderen Posten kommen; auf die Dauer geht die Sache nicht. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, daß die im Jahre 1913 beschlossene Gemeinde=Wahlreform noch nicht erledigt ist; man sollte doch endlich über das Schicksal dieser Reform etwas erfahren; ich möchte schon Herrn Bürgermeister ersuchen, hier Klarheit zu schaffen, um zu wissen, wie es in der Zukunft bestellt sein muß. Wir stehen iach wie vor auf dem Standpunkt, daß nur das allgemeine und gleiche Wahlrecht für die Gemeinde gelten soll, ohne Abstufung bei den einzelnen Körperschaften. Mit den sonstigen fortschrittlichen Wesen der Gemeinde soll auch ein gerechte Wahlreform gleichen Schritt halten. Weiter erlaube ich mir auf meinen früher gebrachten Antrag auf Anschaffung einer Bibliothek zu verweisen und hat der Herr Bürgermeister damals zugesagt, die bezüglichen Schritte hiezu zu unternehmen. Durch eine solche Bibliothe würde der Gemeinderat in die Lage kommen, ein Nach¬ schlagewerk zu besitzen. Ich möchte daher fragen, ob in dieser Hinsicht bereits etwas geschehen ist. Bei dieser Gelegenheit vill ich nochmals betonen, daß eine Reform sehr notwendig st, weil in der letzten Sitzung betont wurde, daß niemand verpflichtet werden könne, Verlautbarungen zu lesen und auch für Versehen niemand verantwortlich gemacht werden ann, obschon, wie der letztbehandelte Fall zeigte, der Ge¬ meinde Tausende von Kronen verloren gehen. Das ist ein Zustand, der nicht gesund ist und so rasch als möglich be eitigt werden muß. Wenn ich dies alles angeführt habe, ohabe ich dies in der Absicht angeführt, um ausdrücklich zu agen, daß dies Dinge sind, zu welchen man kein Vertrauen haben kann; ohne die Vertrauenswürdigkeit von Personen u bezweifeln, erkläre ich, daß ich für das Präliminare nicht stimmen werde zur Aufklärung über das Nichterscheinen des Rechen¬ chaftsberichtes für das Jahr 1916 wird Herr Stadtbuch haltungs=Assistent Markut zur Sitzung berufen und vom Bedeckung. Antrag für das Jahr 1918 IV. Gemeindeverwaltung. K 1 . Verwaltungsgebühren der Stiftungen .100.— 2. Gebühren für die Verleihung des Bürgerrechtes 100.— 3. Gebühren für die Aufnahme in den Gemeinde¬ erband 200.— 4. Pensionsbeiträge der städtischen Angestellten Gehaltsvorschuß=Rückersätz .000.— Personaleinkommensteuer=Rückersätze Verwaltungskostenvorschuß=Rückersätze 600.— Verschiedene Verwaltungseinnahmen, Erlös ir Drucksorten 700.— 9. Kassegebarungsfonds 5.700— Summe herrn Bürgermeister aufgefordert, dem Gemeinderate Auf¬ chlüsse zu geben. herr Markut: Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1916 ist noch vor den Präliminarberatungen in Bleistift ertig gewesen. Eine frühere Fertigstellung war wegen Erkrankung des Herrn Stadtbuchhalters und Verwendung von Buchhaltungspersonal in anderen Aemtern nicht möglich Ich arbeite im Winter von 7 Uhr und im Sommer von Uhr früh bis 8 Uhr abends, und war mir trotzdem die rühere Fertigstellung auch aus dem weiteren Grunde nicht nöglich, als die laufenden Arbeiten in erster Linie berück¬ ichtigt werden mußten, damit im Kassegeschäfte keine Stockung eintritt. Die Fertigstellung wird bis 31. De¬ zember 1917 erfolgen. Herr GR. Wokral: Ich zweifle gar nicht daran, daß herr Markut fleißig gearbeitet hat; das kann uns aber icht darüber hinweghelfen. Herr Markut wäre verpflichtet gewesen, den Herrn Bürgermeister darauf aufmerksam zu machen. Herr Bürgermeister kann persönlich nicht alles vissen und kann nicht überall dahinterstecken, dazu ist eben die Verwaltung da. Ich kann nur bedauern, daß auf die Unmöglichkeit, den Rechnungsabschluß für 1916 rechtzeitig ertigzustellen, nicht rechtzeitig aufmerksam gemacht wurde. Wir stehen vor der Tatsache, daß wir keine Möglichkeit aben, zu prüfen, ob die Ziffern richtig sind, und das ist es, varum ich mich dagegen wehre. herr Bürgermeister entgegnet, daß gestern ein Erlaß an die Beamten hinausgegeben wurde; Herr Stadt¬ amtsrat werde den Inhalt desselben mitteilen Herr Stadtamtsrat Dr. Habl: In dem Erlasse sind erschiedene Uebelstände gerügt, die bisher in der Gemeinde erwaltung bemerkt wurden und die Beamten anweist, ir zukunft alles zu unterlassen, was den geordneten Gang tören oder beeinträchtigen sollte. Erstens wurde in dem Erlasse betont, daß die Kanzleistunden von 8 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags festgesetzt sind, und wurde an alle Beam¬ en und Angestellte der strickte Auftrag erlassen, daß die lmtsstunden auf das genaueste einzuhalten sind. Ich mußte aber geradezu wie ein Polizeihund hinterher sein, und wenn die Beamten nicht selber das Pflichtgefühl für die genaue Einhaltung der Amtsstunden aufbringen, so müssen sie dazu gezwungen werden. Daß die Beamten Gruppe A auch hier wie bei den Staatsbehörden günstiger behandelt werden als die Manipulanten, daß sie um eine Stunde weniger Dienst machen, ist kein Anlaß, daran Anstoß zu nehmen, und wurde vereinbart, daß die Beamten Gruppe A diese Stunde als Mittagspause verwenden können. In dem Erlasse wurde weiter darauf hingewiesen, daß in Abteilungen bedeutende Rückstände angewachsen sind, daß die Rückstände unter allen lmständen bis 31. Jänner 1918 aufzuarbeiten und weitere ückstände zu vermeiden sind. Weiter wurde darauf hin¬ ewiesen, daß die Zahl der Ueberstunden erschreckend ist und ie Gemeinde letzten Monat 1600 bis 1800 K zahlen mußte ich gebe zu, daß die Arbeitskräfte verringert sind, daß in¬ olgedessen nicht jeder während der gewöhnlichen Amts¬ tunden die Arbeit zu bewältigen vermag; trotzdem mußte arauf hingewiesen werden, daß die Aufarbeitung der lau¬ enden Arbeit während der Amtsstunden möglich sein muß In dem Erlasse wird weiter verfügt, daß in den Kanzleien das Singen und Pfeifen, das Herumgehen auf den Gängen ind unnötige Verweilen in anderen Abteilungen aufgegeben verden muß, und weiter bemerkt, daß der Ton, mit welchen nancherseits mit den Parteien verkehrt wird, zu berech¬ igten Klagen Anlaß gegeben habe und daß den Beamten in Hinkunft den Parteien wohl ein entschiedenes aber höfliches Auftreten zur Pflicht gemacht werde. Ich gestatte mir zu bemerken, daß dieser Erlaß in der Beamtenschaft wie 3

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2